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Abrechnung von Betreuungsgeld, Verhinderungspflege, Ersatzpflege, im Privaten Bereich?

Frage von hansedrache hansedrache

Liebe User von Gute Frage,

ich bin ein Harz 4 Empfänger, Betreue und Pflege eine ältere Dame der Pflegestufe 2. Sie bezieht seit Okt. 2009 Pflegegeld in Höhe von 430 € im Monat. Ich beziehe nichts aus dem Pflegegeld und habe mehrere Fragen zu diesem Thema, dass sich sehr umfangreich gestaltet. Ich muss dazu sagen, dass ich nur ein Bekannter bin und in keinerweise mit der Pfleperson verwandt bin.

  1. Kann ich als Privatperson extra Betreuungsgeld oder ähnliches beantragen bei der Krankenkasse ohne das Pflegegeld das geleistet wird zu belasten?

  2. Kann eine Verhinderungspflege oder Ersatzpflege durch eine weitere private Person abgerechnet werden und wie gestaltet sich dies? (Abrechnungsablauf und Ihre Darstellung)

  3. Wer weis darüber Bescheid bzw. kennt weitere Ansprüche die ich als privater Betreuer und Pfleger beantragen kann?

Ich habe viele Gesetze und Beiträge gelesen aber kein Beitrag klärt dieses komplexe Thema im Bereich der Privaten Pflege. Nochmalig möchte ich erwähnen, dass ich in keiner weise mit der Pflegebedürftigen Person Verwandt bin.

Für eine Hilfreiche Antwort für so ein komplexes Thema Danke ich euch jetzt schon und bitte nur die zu antworten, die sich in diesem Bereich auch auskennen. Auch eine Teilbeantwortung nehme ich herzlich an. Sie sollte nur fundiert und von Wissen geprägt sein.

Liebe Grüsse Euer Hansedrache

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Antworten (5)

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    Antwort von aniela21 aniela21

    Hallo..... ich hoffe, dass ich bei Euch richtig bin und Ihr mir evtl. weiterhelfen könnt. Kurz zu mir: ich bin seit ca. 3 Jahren selbständig mit einer Seniorenbetreuung und habe jetzt schon einige Male Verhinderungspflege, bei zwei unterschiedlichen Kostenträgern geleistet. Die Rechnung + den dazugehörigen Leistungsnachweis habe ich der Krankenkasse zugeschickt....also alles erledigt. Mein Problem ist jedoch, dass ich seit ca. 3 Wochen auf die direkte Abrechnung warte! Meine Frage wäre also: haben Kassen bestimmte Vorgaben, an die sie sich halten müssen im Bezug auf die Zahlungen? Bzw. gibt es evtl. Fristen, in denen die Kassen die Rechnungen begleichen müssen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Es kann nämlich nicht angehen, dass man so lange auf sein Geld warten muss. Eine andere KK hat sonst immer binnen 3-4 Tagen spätestens bezahlt!

    Schon mal vielen Dank.....

    Kommentar von aniela21 aniela21

    sorry, sollte eine Frage und keine Antwort werden :-) Laienfehler...

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    Antwort von UdoKoeln UdoKoeln

    Hallo,

    ich habe Deine Fragen gelesen und teile Deine Meinung, dass die Antworten nicht ganz Deinen Wissensdurst stillen. Vielleicht kann ich eine Kleinigkeit beantworten. Zu 1. Ein extra Betreuungsgeld kannst Du nicht beantragen. Das Pflegegeld ist halt sehr gering und bleibt es, mehr -bis an die jeweilige Grenze der Pflegestufe wird nur für den Einsatz gewerblicher Pflegedienste gezahlt. Die einzige "Extraleistung", die ich sehe, ist dass für Dich als Pflegenden von der Pflegeversicherung pflegegeldunschädlich zusätzliche Beiträge in Deine Rentenversicherung gezahlt werde. Ob und in welchem Umfang hängt mit dem zeitlichem Pflegeaufwand zusammen. Kann mit der KK besprochen werden, weil dermed.Dienst ja ein Gutachten für die Pflegestufe erstellt hat. Zu 2. Ersatzpflege kenne ich nicht. Verhinderungspflege, ja. Dazu muss mann kein Pflegedienst sein, dass kann jeder, wenn er denn will und es ertragen kann. Hierzu gibt es eine Doppelbegrenzung. Einmal Verhinderungspflege (Verhinderung des nromal zuständigen Angehörigen) begrenzt auf 28 Tage im Jahr. Und zum Anderen begrenzt auf max. (ich glaube aktuell) 1510 Euro im Jahr. Zu 3. Eine schwere Frage, die teilweise mit 1. und 2. beantwortet wurde. Ich pflege meinen Sohn jetzt seit 12 Jahren rund um die Uhr und sollte Fachmann sein, doch bin ich es??? ich habe meine Zweifel. Ich kenne keine weiteren Ansprüche, die Du in Deinem Fall beantragen kannst.

    Aber die Frau mit der Pflegestufe, kann, wenn z.B. Demenz eine Rolle spielt weitere Unterstützungen (auch nur kleine Beträge aber mehr als nichts) beantragen.

    Nun noch ein Hinweis, der bei meinen Vorrednern auch zwischen den Zeilen anklang. Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gezahlt, um für die pflegebedingten Mehraufwendungen einen Zuschuss zu geben. Das Pflegegeld ist keine weitere Einkommensquelle für die Pflegebdürftige.

    Wenn Du, so scheint es ja zu sein, die Hauptlast derPflege trägst, dann brauchst Du Dich auch nicht zu schämen, wenn Dir die Dame das Pflegegeld oder einen Teil davon gibt. Dafür ist es gedacht,trotz aller Armmut und allem Elend. Leider

    Gruß

    Udo

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    Antwort von elenore elenore

    1. Wenn die alte Dame sich von dir privat Pflegen lässt, dann muss sie dich auch bezahlen!!! Es müsste so etwas wie ein Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen werden. Oder sie überlässt dir das Pflegegeld? Als ALG II-Empfänger zählt Pflegegeld nicht zum Einkommen!!!!

    2. Verhinderungspflege kann man bei der Pflegekasse beantragen, es sind um die 15 Tage im Jahr, die die alte Dame dann in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung verbringen kann mit examiniertem Pflegepersonal. Auch die Kurzzeitpflege selbst kann mit rund 15 Tagen einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.

    Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden nur Unterkunft, Essen/Trinken und Investitionskosten als Eigenanteil selbst bezahlt.

    3. Auch kann bei deiner Verhinderung kann der Abulante Pflegedienst zum Einsatz kommen. Es stehen 1.040 Euro aus der Pflegestufe II zu Verfügung für die Bezahlung des Ambulanten Pflegedienst. Aus dem entsprechenden Leistungskatalog kann man selbst die Leistungen bestimmen, die für die alte Dame benötigt werden.

    4. Es besteht auch die Möglichkeit monatlich an verschiedenen Tagen - tagsüber die Pflegetagesstätten, besonders für Beschäftigung, Singen...... von früh an oder stundenweise zu nutzen (Plege und Kost inbegriffen, auch Mittagsschlaft)!!!! Dafür stehen der Dame monatlich 520 Euro zu Verfügung, die aber bei der Pflekasse extra beantragt werden müssen!!!!

    Hoffe ich konnte dir HELFEN????

    Kommentar von hansedrache hansedrache

    Erstmal danke für Deine Antwort, aber dass war nicht meine Frage. Es geht nicht darum ob sie mich bezahlt oder nicht. Beim zweiten sind es 28 Tage und 1432 € im Jahr nach zwölf monatiger privater Pflege. Aber auch diese Antwort geht völlig am Thema vorbei. Wenn ein Ambulanter Pflegedienst in Frage käme, würde die auch die komplette Pflege ünernehmenn nur ist dies nicht gewünscht und auch hier nicht die Frage. Und zu deinem 4. Pkt. möchte ich abschließend sagen, das eine Stätte oder gar ein professioneller Pflegestelle für die Dame nicht in Frage kommt. Alles im allen, konntest Du mir in keiner weise weiterhelfen, da Du nicht auf meine Fragen eingegangen bist. Aber für die Mühe danke ich Dir.

    Kommentar von elenore elenoreelenore

    Schade, da bin ich wohl vorbeigeschossen und wollte eigentlich nur Helfen!!! Nur noch eins, wenn du die einzige Ansprechperson für die alte Dame bist, ein grossses Vertrauensverhältnis besteht, dann wäre es eine Überlegung wert per Formular eine Betreungvollmacht auszufüllen (im Internet runterzuladen) und/oder auch eine Vorsorgevollmacht!!!

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    Antwort von KlausMaria KlausMaria

    Diese Fragen kann Dir am besten jemand zuständiges von der Krankenkasse / Pflegekasse beantworten oder frage einfach mal bei einem Pflegedienst nach. Ich bin als pflegende Person bei meiner Mutter eingetragen und ich gehe bei Fragen dazu immer zu der Krankenkasse meiner Mutter bzw. alle 6 Monate kommt jemand vom Pflegedienst zur Pflegeberatung zu meiner Mutter und da muß ich dann auch anwesend sein und da werde ich dann auch zu diesen Fragen beraten. Die sind speziell für sowas ausgebildet und können die auch genau beantworten.

    Kommentar von hansedrache hansedrache

    Das ich die krankenkasse fragen kann war mir klar, wollte aber schon ein paar vorinfos sammeln. Denn nur wer weis worum es geht und versteht was geht, kann auch die richtigen Fragen stellen. Aber ich sehe schon, hier kann mir auch keiner helfen bzw. meine gestellten Fragen beantworten. Schade, aber so ist es, trotzdem danke.

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    Antwort von bibi8888 bibi8888

    die Dame hat dich praktisch "angestellt" und muss für deine Bezahlung sorgen. Sie erhält ja bereits Pflegegeld. Deine Entlohnung musst du mit ihr regeln.

    Kommentar von hansedrache hansedrache

    Wie ich einen anderen schon schrieb, ist das nicht meine Frage gewesen. Es geht nicht darum ob sie mich bezahlt oder nicht. Ich habe Grundlegende Fragen und nutze dieses Portal um vielleicht Sachen zu erfahren die vielleicht nicht offen gesagt oder einem geraten werden. Es wäre schön gewesen wenn einer meine Fragen ohne vorbehalt beantwortet hätte, aber ich sehe ein, so ein komplexes Thema sprengt auch diese Seite. Trotzdem vielen Dank für Deine Mühe.

    Kommentar von bibi8888 bibi8888bibi8888

    ja, dein Fall ist sicher etwas speziell, wobei die Fakten eigentlich klar sind. Mehr als Pflegegeld bekommt die Dame nicht.

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