Hallo,
ich arbeite in einem Gastronomiebetrieb, habe eine 39 Stunden Woche laut Arbeitsvertrag (aber keine Aussage ob 5,6 oder 7 Tage Woche). Die Urlaubsregelung ist mit 8 Stunden pro Tag im Vertrag erfasst, die Krankheitsreglung gar nicht, außer dem Standard (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 3. Tag spätestens vorlegen......) Jetzt hatte ich letztes Jahr im November den Fall, dass ich Montag bis Mittwoch krabk geschrieben wurde (und ich konnte wirklich nicht arbeiten) und Donnerstag bis Sonntag Urlaub. Ursprünglich wollte ich Mittwoch bis Sonntag Urlaub, wo mir die Krankheit aber dazwischen gekommen ist. Jetzt hat mein Chef gestern erklärt, dass Krankheit anders berechnet wird, nämlich auf die Wochenstunden durch 7 Tage, weil wir ja 7 Tage aufhaben. das macht dann irgendwas mit 5,7 Stunden. Jetzt hab ich in der Woche wo ich nicht gearbeitet habe aufgrund dieser nachträglich bekanntgemachten Regelung, nicht meine 40 Stunden (Samstag und Sonntag wurde der Urlaub rausgenommen, weil ich ja nur 5 Tage angerechnet bekomme) sondern hab nur noch 33,irgendwas Stunden, also Minusstunden. Meine Frage jetzt dazu: 1.) Ist diese Regelung gestzlich korrekt, dass man die Krankheitstage auf 7 Tage pro Woche sehen muss (Urlaub bleibt auf 5 Tage gesehen) und somit pro Tag nur 5,7 Stunden angerechnet bekommt? ".) Kann mein Chef das nachträglich (3 Monate später) eonfach so entscheiden?
Es geht ja nicht um die Urlaubstage, die rechnet er ja korrekt ab, es geht um die Krankheitstage...die werden ja auf eine 7 Tage Woche gerechnet, dass heißt, wenn man keine ganze Woche arbeitet, werden pro Tag nur 5,7 Stunden gut geschrieben, weil 40 / 7 = 5,7 irgendwas. Ich find es nicht richtig, dass wenn man aus gutem Willen nur ein paar Tage krank ist, keine volle 8 Stunden angerechnet bekommt. Man kann die 2,7 Stunden die dann pro Tag fehlen ja nicht ausgleichen, weil man krank geschrieben ist. Deswegen wollt ich wissen, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt bezigen auf Gastronomie.