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Abrechnung im Krankheitsfall

Frage von hoger50 hoger50

hi, kann mich mein Arbeitgeber er hat mich auf 400.-EURO eingestellt. Std.-Lohn 8.-Euro,habe seid 7.2010 jede Woche 100.-Euro bekommen. jetzt wo ich krank bin auf einmal nur die Stunden abrechnen?

l.g. und danke

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Antworten (1)

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    Antwort von businessnetz businessnetz

    Hast Du schon mal in Deinen Arbeitsvertrag geschaut? Üblicherweise ist das darin geregelt. Das wäre ein typischer Paragraph in Deinem Vertrag (der relevante Absatz fett markiert):

    Arbeitsverhinderung und Erkrankung

    1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
    2. Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, hat er am ___________ (ersten, zweiten, dritten Arbeitstag oder dem nach drei Kalendertagen folgenden Arbeitstag) seiner Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
    3. Im Falle der unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält der Mitarbeiter sein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) weitergezahlt.

    Mehr über Arbeitsverträge bei Mini-Jobs / 400€-Jobs bzw. geringfügiger Beschäftigung sowie Musterverträge findest Du hier: http://www.business-netz.com/artikel/Personal/Arbeitsverhaeltnis/Arbeitsvertrag-...

    Kommentar von hoger50 hoger50

    Den Arbeitsvertrag hat mein Chef,habe mir dabei nichts gedacht,wir kennen uns schon seid 8Jahren und seid 2Jahren sind wir befreundet-und jetzt das. was soll ich tun mfg

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