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Abrechnung Gutachten, Sachverständigergebühren ?

Frage von icone89 icone89

Hallo !

Ich habe von der Versicherung Geld überwiesen bekommen vor einiger Zeit weil ich einen Autounfall hatte (ich war nicht der Verursacher). Ich habe ein Gutachten dafür erstellen lassen und mir wurde gesagt den zahlt die gegnerische Versicherung .. Vor ein paar Tagen habe ich dann eine Zahlungserinnerung vom Gutachter im Briefkasten. jetzt sagt die Versicherung, Sie hätte den Betrag an mich überwiesen, habe folgenden Brief von der Versicherung:

Wiederbeschaffungswert: 1250 Euro Abzug Restwert: 250 Euro

= 1000 Euro

Sachverständigengebühren: 428,04 Euro Kostenpauschale: 25 Euro

Summe: 1453,04 Euro

hiervon nach Sach und Rechtslage: 1089,78 Euro

Wie ist das jetzt genau zu verstehen ? Ich habe ja von der Versicherung keine 1453,04 Euro überwiesen bekommen sondern nur 1089,78, also ohne die Sachverständigergebühren ..

Oder bedeutet das einfach im Klartext dass die DEVK den Sachverständigergebühren an mich überwiesen hat - ende. ? Ich werde daraus nicht so ganz Schlau ..

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann !

Liebe Grüße

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Antworten (4)

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    Antwort von FinanzSchneider FinanzSchneider

    Liebe icone89,

    das ein Restwert von 250 Euro abgezogen wird ist soweit noch okay.

    Die Kosten für den Gutachter sind nach ständiger Rechtssprechung vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen! Kann es evtl. sein, dass Dir eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wurde?

    VG FinanzSchneiderei Kempten

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    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    Die kosten für den Sachverständigen hat man wohl anerkannt. Der Hinweis " nach Sach und Rechtslage " lässt den Schluss zu, dass man die Schuldfrage möglicherweise nicht ganz bei deinem unfallgegners sieht oder andere Gründe für einen Abzug hat. Hier sollte vor Abrechnung entsprechende Korrespondenz geführt worden sein. Wenn es diese Erklärung nicht gibt und ein Anruf in der Schadenabteilung auch keine Klärung bringt solltest du dir anwaltschaftliche Hilfe nehmen. Zur regulierungbdes Schadens gehört auch Nutzungsausfall für Die im gutachten genannte Zeit zur ersatzbeschaffung eines Autos. ( es sei denn du hattest einen Leihwagen)

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Wollte die gegnerische Versicherung denn ein Gutachten haben, oder hast du diesen einfach so beauftragt ?

    Wenn du den einfach so genommen hast, könntest du jetzt auf den Kosten für den Sachverständigen sitzen bleiben.

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    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Fisch mal Deinen Kontoauszug heraus und kopier den, dann setz Dich noch mal mit der Versicherung auseinander. Sind auch nur Menschen da, da können auch mal Fehler passieren.

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