Nachdem mir jemand ins Auto fuhr, besorgte ich einen Kostenvoranschlag und reichte ihn bei der Versicherung ein. Sie sollten nach Voranschlag abrechnen. Nun schrieben sie mir, eine andere Firma bei mir in der Nähe würde den Wagen günstiger reparieren und es zahlen nun 150€ weniger. Darf das?
Abrechnung eines KFZ-Schadens
Antworten (7)
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HHSthpHHSthp
Darf sie, du bist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Geh zu der genannten Firma, und lass den Wagen da reparieren.
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deFleeschadeFleescha Sie ist Geschädigter. Es geht nicht um Ihre sondern um die Versicherung des Verursachers!!! Dann liegt es in ihrer Entscheidung...
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anjannianjanni Niemals.
Eine billigere Werkstatt findet man immer. Da wird die Versicherung jedesmal eine finden...
Man braucht was gerichtsfestes - und das ist ein Gutachten, das den tatsächlichen Schaden und die "üblichen" Kosten der Reparatur feststellt.
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3Antwort von
anjannianjanni
Aus genau solchen Gründen lasse ich nach einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen erstellen.
Das Gutachten kostet zwar extra, die Versicherung muß das auch übernehmen. Aber dann fangen sie nicht an, dumm zu argumentieren.
Ich kann Dir nur raten, Dich jetzt noch an einen Rechtsanwalt zu wenden (den die gegnerische Versicherung auch zahlen muß). Der wird Dir wahrscheinlich auch zu einem Gutachten raten.
In dem Gutachten steht auch noch mehr: nicht nur die eigentlichen Reparaturkosten werden aufgeführt, sondern auch Ausfalltage für die Dauer der Reparatur und der Wert Deines Autos vor dem Unfall (für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens wichtig).
Außerdem steht Dir auch noch eine Aufwandspauschale zu.
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deFleeschadeFleescha Dam kann ich nur zustimmen ... DH
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1Antwort von
deFleeschadeFleescha
Nein, sie können dir zwar einen Vorschlag machen. Aber letztlich liegt es in deiner Entscheidung, wo du den Schaden reparieren lässt.
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1Antwort von
nierensteinnierenstein
du kannst dir die werkstatt aussuchen wo der schaden behoben werden soll
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marina0818marina0818
Hallo.Das hatte ich leider auch. Das musst Du Dir nicht gefallen lassen! Du kannst entweder in einer Fachwerkstatt reparieren lassen oder Dir den Betrag den der Gutachter festsetzt auszahlen lassen. Ich hatte 2x schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung und nach Androhung eines RA haben die mir alles überwiesen. Wende Dich gleich an einen RA, musst Du ja nicht zahlen.
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Hallole zusammen
Ist einiges nicht ganz richtig , auch in meiner Nähe gibt es billige werkstätten die ich aufgrund von erfahrungswerten nicht mal das spritzwasser nachfüllen lassen würde , könnten es ja aus unfähigkeit mit dem Öleinfülldeckel verwechseln.
Du kannst das Der versicherung mitteilem und das Du Dich ggf doch an einen freien Sachverständigen wenden würdest.Deine Werkstatt zu der du Vertrauen hast und nur die werden das Fahrzeug instandsetzen und sie als Versicherer der Verursachers müßen dies auch tragen. dann halt gegen Rechnung. Bei Abrechnung gegen Kostenvoranschlag wird Dir auch die MwSt abgezogen das diese dann ja nicht anfällt. Ist also nichts mit eben mal Kohle ziehen. jedoch wenn die sich blöd stellen so kannst du das natürlich auch, und zur genannten "anderen Werkstatt hast du kein vertrauen"Weil es Vorgeschichten diesbezüglich gäbe. Diese brauchst du nicht weiter auszubaden sondern das ist für Dich Fakt. Teile dieses der Versicherung mit und sie werden deine Werkstattwahl akzeptieren müßen. GGf würdest Du dann auch Anwaltlichen Rat einholen und diese Kosten möchtest Du der Gegnerischen Versicherung ersparen aber wenn sie nicht wollen, ist dein gutes Recht. Joachim.
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zwerchfellzwerchfell
wenn du eine kfz-versicherung hast, die die werkstatt (also mit werkstattbindung !) aussucht - sowas steht in deinem vertrag!
DANN dürfen die das ....
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deFleeschadeFleescha Es ist nicht ihre Versicherung die zahlt, sondern die Gegenseite. Also liegt die Wahl bei ihr...
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zwerchfellzwerchfell oh ja, sorry .....
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Das blöde ist ja, ich wollte nicht reparieren lassen, sondern das Geld
Dann ruf die Versicherung an und teile mit, dass du jetzt doch reparieren lassen möchtest... Im Rahmen des Kostenvoranschlags... Lasse einfach nicht alles machen, und dir den Rest durch die Werkstatt auszahlen ...