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Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs nach qm trotz Wasserzählers?

Frage von chris70 chris70

Ich habe einen Wasserzähler in meiner Wohnung (ich bin mir nicht sicher, ob das alle Wohnungen in dem Haus haben). In meinem Mietvertrag steht aber, dass nach qm abgerechnet wird. Nun ist in diesem Haus auch ein Fußpflegestudio, was bestimmt sehr viel Wasser verbraucht und zudem wohnen in einer Wohnung 3 Personen. Ich gehe deshalb davon aus, dass ich deutlich mehr zahle, als ich nach Berechnung zahlen müsste. Kann ich hier etwas dagegen tun?

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Antworten (4)

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    Antwort von Mismid Mismid

    Die Voraussetzung, daß nach Verbrauch abgelesen werden kann, ist das Vorhandensein von Zählern in jedem Haushalt und allen angeschlossenen Leitungen. Wenn nur bei dir ein Zähler vorhanden ist, aber in einer Wohneinheit Zähler fehlen, ist dies nicht möglich. Wenn es ein Altbau ist, ist der Vermieter auch nicht gezwungen nach Verbrauch abzurechnen. Allerdings muß der Vermieter eine gewerbliche Nutzung von privaten Mietern berücksichtigen. Fordere eine verbrauchsabhängige Abrechnung und drohe sonst mit pauschaler Kürzung der Wasserabrechnung. Ob in einer Wohnung allerdings 3, 5 oder 7 Personen wohnen ist nicht ausschlagebend. Da könntest du nichts dagegen tun, zumal ja auch nicht gesagt ist daß mehr Personen auch wirklich mehr verbrauchen

    Kommentar von chris70 chris70

    Vielen Dank für die Antwort. Bei der gewerblichen Nutzung werde ich vermutlich wirklich nachhaken. Und in dieser Frage ist meine Wohnung leider ein Altbau - sonst aber sehr schön :-)

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    Antwort von saudo2000 saudo2000

    Es gäbe für Sie in absprache mit Ihrem Vermieter eine recht einfache Lösung. Die Gesamtkosten der Jahreswasserrechnung (einschl. Zählergebühr)geteilt die die ges. m³= Kosten 1 m³. Da Sie einen Zähler haben, bräuchten Sie nur diesen Betrag mal Ihres Verbrauches rechnen. Ihre Kosten kann der Vermieter von der Gesamtrechnung abziehen und den Rest auf die anderen Wohnungen bzw. Gewerbemieter verteilen. Wie, das dürfte Ihnen dann gleich sein. Wäre für Sie die fairste Lösung und einfach.

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    Antwort von Rabbicook Rabbicook

    Könnte es sein, daß die Wasserzähler für Warmwasser sind? Ist in meiner Wohnung so je 1 Zähler in Küche und Bad

    Kommentar von chris70 chris70

    Nein, sie sind nur für Kaltwasser, da mein Warmwasser über Durchgangserhitzer erwärmt wird.

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    Antwort von mashstettler mashstettler

    Beziehen Sie sich auf den Wasserzähler!!! Die qm Klausel im Mitvertrag kan n veraltet sein... Sie brsauchen nur den Verbauch bezahlen, der auf Ihrem Wasserzähler angezeigt wird!!! Lassen Sie den unverzüglich vom Vermieter oder einem beauftragten ablesen!!!!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist leider nicht richtig. Nur wenn wirklich alle einen Zähler haben kann nach Verbrauch abgerechnet werden. Ein vertikal einebauter Einzelzähler ist ist auch nie genau und kann locker 15-30% falsch gehen. Außerdem gibt es nebem dem Einzelverbrauch auch das Allgmeinwasser. Wenn nicht genug Zähler vorhanden sind müßte ja der Rest(alle die keinen Zähler haben+Allgemeinwasser) auf alle verteilt werden

    Kommentar von mashstettler mashstettlermashstettler

    Der Vermieter kann aber auch für jede Mietpartei Einzelzähler einbauen. Warum sollte es zulässig sein, dass ich für Nachbarn deren erhöhten Wasserbedarf mit bezahle, weil die noch keinen Zähler haben???? Die Kosten der Zähler kann der Vermieter auf die Mieter umlegen!!! Und das ganze kann gut über Mieterschutzbund oder Miet Rechtschutz geklärt werden, wenn der Vermieter sich dagegenstellt... Zufällig arbeite ich zu Zeit an so einem Projekt!!!!

    Kommentar von chris70 chris70

    Vielen Dank für die Antworten. Ja, es ist wirklich ärgerlich, wenn man für die Nachbarn mitbezahlt, wenn man genau weiß, dass man eigentlich weniger Wasser verbraucht hat.

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