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Abrechnung der Nebenkosten für 2007

Frage von botterbloemsche botterbloemsche

Darf der Vermieter die Nebenkosten von 2007 noch im Dezember 2009 einfordern?

Auch wenn er es darf so stimmt die Rechnung hinten und vorn nicht überein. Wir sollen für 3 Monate (sind erst am 1.10.07 eingezogen) 265€ Grundsteuer anteilig für unsere 110qm Wohnung zahlen. Und für 2008 275€ Grundsteuer anteilig. Kann doch also schon mal gar nicht stimmen!

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Antworten (3)

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    Antwort von albatros albatros

    Du verheimlichst uns was. Ich vermute, die Abrechnung erfolgte fristgerecht bis 31.12.08, nur hast du bisher die Nachforderung nicht bezahlt, hab ich Recht oder irre ich mich? Selbstverständlich müsstest du die Nachzahlung bei fristgerechter Abrechnung auch jetzt noch zahlen, es sei denn, du hast Einspruch eingelegt oder die Abrechnung war nicht formgerecht. Binnen 12 Monaten nach Zugang der BK-Abrechnung kannst du sie monieren. Nun prüfe selbst, was Sache ist.

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    Antwort von peuteneuer peuteneuer

    jo, grundsätzlich braucht der Mieter keine Nachzahlung mehr zu leisten, wenn die Abrechnung länger als ein Jahr nach Ende der ABRECHUNGSPERIODE auf sich warten läßt.Der Mieter hat aber auch später ein Recht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung, denn wenn sich herausstellt dass eine richtige Abrechnung ein Guthaben für den Mieter ergibt, hat der Mieter auch weiterhin einen Anspruch auf unverzügliche Auszahlung des Guthabens. Wer selbst nicht so ganz klar kommt und keine Kosten an eine Mitgliedschaft im Mieterbund etc. hängen will, der könnte doch mal einen Hausverwalter am Ort über die Abrechnung sehen lassen. Und wenn der dann sagt da und da hängt es, kann man ja ggf. die weitere Vorgehensweise erörtern. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Ne abrechnung muss spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum Vorliegen.- wenn da Nachforderungen drauf sind,--Ablage "P".-- Jetz ohne spaß, du must das mit ner Einrede der Verjährung zurückweisen.-Dann hat sich ne Diskussion über die Richtigkeit usw. eh erübricht.

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