jo, grundsätzlich braucht der Mieter keine Nachzahlung mehr zu leisten, wenn die Abrechnung länger als ein Jahr nach Ende der ABRECHUNGSPERIODE auf sich warten läßt.Der Mieter hat aber auch später ein Recht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung, denn wenn sich herausstellt dass eine richtige Abrechnung ein Guthaben für den Mieter ergibt, hat der Mieter auch weiterhin einen Anspruch auf unverzügliche Auszahlung des Guthabens. Wer selbst nicht so ganz klar kommt und keine Kosten an eine Mitgliedschaft im Mieterbund etc. hängen will, der könnte doch mal einen Hausverwalter am Ort über die Abrechnung sehen lassen. Und wenn der dann sagt da und da hängt es, kann man ja ggf. die weitere Vorgehensweise erörtern. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de
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