Hallo*
Wieso soll der Steuerzahler Deinen überhöhten Bedarf an Heizkosten etc. bezahlen?
Bissle dreist?
Aber:
Dennoch gibts ne Möglichkeit, und zwar müsste die Nachzahlung immer noch im Bereich der Maximalen Kosten für Heizung und Unterkunft liegen.
Das Jobcenter zahlt das was an maximaler Mietobergrenze und Heizkosten gezahlt werden kann, wenn Dein Abschlag jetzt höher wird aber immer noch im "Toleranzbereich" liegt, kann das JobCenter die Kosten (Teilweise) Übernehmen. Das muss aber geklärt werden.
Ist es jetzt so, dass Du selber dafür aufkommen musst, kannst Du das JobCenter bitten dies zu bezahlen und Du bezahlst dem JobCenter dies in Raten ab (es wird dann z.B. jeden Monat 25€ von Deinem bedarf abgezogen)
Eine erneute Berechnung ist erst notwendig wenn
- Dein versorger die Preise ändert bzw.
- Du dies verlangst um "Dein Lebensunterhalt dementsprechend einzuteilen"^.^
LG (.)(.)
Info: Frage das JobCenter bzw. kläre ab, ob die Kostennachzahlung noch "angemessen" ist, wenn ja wird die Zahlung vom JC übernommen!
Was angemessen ist, kann Dir das JC sagen ;-)
Die Kosten der Unterkunft sind in der tatsächlichen Höhe zu tragen. Wenn das JobCenter zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung auffordert, ist es auch verpflichtet, sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang zu tragen. Dann wird das sehr schnell "unwirtschaftlich"