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Abrechnung der Heizkosten-->Nachzahlung verlangt --> Unterstützung vom Job Center???

Frage von khd1986 khd1986

Im Jahr 2011, sowie in diesem Jahr noch, stehe ich im Bezug von Hatz 4. Nun ist die Heiz und Betriebskosten Abrechnung eingetroffen und ich muss 190 Euro nachzahlen.

Kann ich Unterstützung vom Center für den Zeitraum der Nachzahlung verlangen/erwarten??? Eine nachträgliche neuberechnung der Kosten für Unterkunft???

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerHans DerHans

    Die Kosten der Unterkunft gehören zum Leistungsanspruch. Dazu gehören auch evtl. Nachzahlungen. Das hat sich mittlerweile auch in den meisten JobCentern herum gesprochen, und wird anstandslos erledigt.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da das Jobcenter in der Regel die tatsächlichen Heizkosten für die Vergangenheit tragen muss - zumindest im Grundsatz, denn eine Deckelung der Heizkosten ist fast immer unzulässig, auch wenn das sGB II seit 2011 die theoretische Möglichkeit eröffnet -, sofern sie dir kein unwirtschaftliches Verhalten nachweisen können, solltest du einen Antrag stellen und bei Ablehnung oder Kürzung in den Widerspruch gehen sowie dir einen Beratungsschein für einen Anwalt holen.

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    Antwort von maijuli maijuli

    Kaum, sie werden dir evt. eine Ratenzahlung vorschlagen.Man sollte sich deshalb etwas zurück legen und nicht darauf anlegen.

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    Antwort von hode2 hode2

    Hallo*

    Wieso soll der Steuerzahler Deinen überhöhten Bedarf an Heizkosten etc. bezahlen?

    Bissle dreist?

    Aber:

    Dennoch gibts ne Möglichkeit, und zwar müsste die Nachzahlung immer noch im Bereich der Maximalen Kosten für Heizung und Unterkunft liegen.

    Das Jobcenter zahlt das was an maximaler Mietobergrenze und Heizkosten gezahlt werden kann, wenn Dein Abschlag jetzt höher wird aber immer noch im "Toleranzbereich" liegt, kann das JobCenter die Kosten (Teilweise) Übernehmen. Das muss aber geklärt werden.

    Ist es jetzt so, dass Du selber dafür aufkommen musst, kannst Du das JobCenter bitten dies zu bezahlen und Du bezahlst dem JobCenter dies in Raten ab (es wird dann z.B. jeden Monat 25€ von Deinem bedarf abgezogen)

    Eine erneute Berechnung ist erst notwendig wenn

    1. Dein versorger die Preise ändert bzw.
    2. Du dies verlangst um "Dein Lebensunterhalt dementsprechend einzuteilen"^.^

    LG (.)(.)

    Kommentar von hode2 hode2hode2

    Info: Frage das JobCenter bzw. kläre ab, ob die Kostennachzahlung noch "angemessen" ist, wenn ja wird die Zahlung vom JC übernommen!

    Was angemessen ist, kann Dir das JC sagen ;-)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Kosten der Unterkunft sind in der tatsächlichen Höhe zu tragen. Wenn das JobCenter zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung auffordert, ist es auch verpflichtet, sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang zu tragen. Dann wird das sehr schnell "unwirtschaftlich"

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    Antwort von Buchbinder Buchbinder

    So etwas solltest du mit derzuständigen Stelle besprechen, nicht hier mit uns.

    Kommentar von khd1986 khd1986

    Ich wollt eine schnelle und unkomplizierte Antwort..........Ich will nicht erst einen Brief aufsetzen um dann nach Wochen des wartens vom Job Center zu erfahren das diese keinen müden Cent übernimmt ;-)

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    dann lass es am besten gleich sein, so ein Brief kostet wertvolle Zeit, die ein Arbeitsloser meistens nicht hat^^

    Kommentar von khd1986 khd1986

    Ich bin ja zum glück nicht Arbeitslos und dies auch damals schon nicht gewesen :-)

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