Hi.
Ich möchte gerne wissen, ob ich mir von der gegnerischen Versicherung in folgendem Fall die Reparaturkosten abzgl. MwSt. ausbezahlen lassen kann:
Reparaturkosten ohne MwST. 1977,55 Rep-Kosten mit MwST 2353,28 keine Wertminderung entstanden Wiederbeschaffungswert 2100,00 Restwert 150,00
Ich möchte den Wagen noch weiter fahren, aber nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen
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