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Abrackprämie wirklich in Gefahr, wenn man das Neuauto vor Ablauf eines Jahres verkauft?

gefragt von itsjustme333itsjustme333 am 27.10.2009 um 12:18 Uhr

Da mein altes Auto auf meinen Vater angemeldet war, musste er auch auf seinen Namen das neue Auto kaufen. Ich habe es bezahlt, würde es aber gerne auf meinen Namen anmelden. Mein Vater meinte, dass wir dadurch die Abwrackprämie riskieren. Dies sagte zumindest die Behörde, bei der er das Auto angemeldet hat. Natürlich könnte ich alles so laufen lassen und nach einem Jahr das Auto offiziell kaufen, aber mich nervt seine hohe Versicherung und auch das kreisfremde Nummernschild. (Mein Vater ist nicht mehr der jüngste und will auf keinen Fall einen Versicherungswechsel...) Hat jemand Ahnung wie das ist mit Abwrackprämie und Autoweiterverkauf?


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anonym
beantwortet von Reiff am 27. Oktober 2009 12:31
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Hilfreichste Antwort

ganz so einfach ist es nicht. Lies Dir einmal genau den Bescheid durch, den ihr erhalten habt, als euch die Abwrackprämie ausgezahlt wurde. Es gibt einige Bedingungen. Ich habe sie jetzt nicht im Kopf, aber bei meinem Bescheid steht unter anderem auch drin...."wird vorbehaltlich ausgezahlt. Bei Verkauf des Neuwagens innerhalb Zeitraum, X.....kann eine Rückzahlung der Abwrackprämie gefordert werden..." Also Vorsicht und genau erkundigen.

Kommentar von Simple_avatar4smallitsjustme333 am 27. Oktober 2009 12:41

auf die Idee hätte ich selbst kommen sollen, danke!

Kommentar von Reiff am 27. Oktober 2009 12:57

gern. :-)


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primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 27. Oktober 2009 12:21
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Du kannst es woanders versichern, auch auf deinen Namen, Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Das man das Fahrzeug ein Jahr behalten muß ist mir neu.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 27. Oktober 2009 15:05
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Es gibt KEINE Mindeshaltedauer des Neuwagen.

Sobald (aber auch vorher) die Prämie bezahlt ist, kannst Du mit dem Auto machen was Du willst. Verkaufen, verschenken oder in der Ostsee versenken.


toylex
beantwortet von toylex am 29. Oktober 2009 15:05
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Es gibt keine Mindeshaltedauer für den Neuwagen.


kieljo
beantwortet von kieljo am 31. Oktober 2009 14:58
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Eine Mindesthaltedauer ist mir nicht bekannt.



anonym
beantwortet von fourxxx am 27. Oktober 2009 12:22
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ist das nicht eher so: der antragsteller WAR VOR antragstellung mindestens ein jahr halter des pkw?!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallitsjustme333 am 27. Oktober 2009 12:30

das auf jeden Fall. Abwrackprämie haben wir ja auch bekommen. Mein Vater traute sich noch nicht mal bei der Steuer meine Bankverbindung anzugeben. Dabei würde sich der Steuerberater auch über diese Sachen freuen. Alles Ausgaben, die ich nicht belegen kann.

Kommentar von fourxxx am 27. Oktober 2009 12:34

ja aber das ändert nichts daran, dass das auto sofort veräußert werden kann. die voraussetzungen für die AWP wurden erfüllt. der markt kann ein weiteres verkauftes neufahrzeug verbuchen. plansoll erfüllt ;))

Kommentar von fourxxx am 27. Oktober 2009 12:42

hier steht es schwarz auf weiß, wem die prämie dienen soll:

Die Abwrackprämie ist ein ab Anfang 2009 vom Staat bewilligter Zuschuss für die Verschrottung des eigenen, alten Autos beim Kauf eines Neuwagen oder Jahreswagen. Wenn man mindestens ein Jahr im Besitz eines Gebrauchtwagens ist, der mindestens 9 Jahre als ist, und ein neues Auto oder einen Jahreswagen kauft, dann kann man für die Verschrottung des alten Wagens vom Staat 2500 Euro Zuschuss bekommen. Diese Maßnahme soll der Unterstützung der deutschen Wirtschaft allgemein und der Autoindustrie insbesondere dienen.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 27. Oktober 2009 12:23
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Das gibts nicht. Der zu verschrottende Wagen hat ein Jahr auf den Käufer zugelassen sein müssen. Aber mit dem Neuwagen kannste machen was du willst. Da hat dein Vater was verwechselt.

Kommentar von 3f42e344198687bf5f978250875c868bsmallKronkorkenkugel am 27. Oktober 2009 12:33

Also nochmal: Es gibt keine Bindungsfrist für den Neuen. Der Vorsteuerabzug ist aber für dich passee. Schau doch bei der Bafa rein, da stehts geschrieben.


anonym
beantwortet von Lady5 am 27. Oktober 2009 12:24
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Abwrackprämie gefährdet und mehr nicht... das was die BEhörde dir gesagt hat ist absolut richtig... Also finger davon lassen und das Geld behalten sonst wieder abgeben...!!!!

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 27. Oktober 2009 12:27

Nein, dass ist nicht richtig.
Wo erfährt man solchen Unsinn ?

Kommentar von Simple_avatar4smallitsjustme333 am 27. Oktober 2009 12:30

Lady5, Noch mal bitte, habe ich nicht verstanden!


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 27. Oktober 2009 12:25
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Es gibt bei der Umweltprämie keine Mindestbehaltdauer des neuen Fahrzeuges. Es kann direkt nach dem Neukauf verkauft werden, ohne das die UWP in Gefahr ist.


Chianti
beantwortet von Chianti am 27. Oktober 2009 12:26
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kein problem ... es ging ja ums abwracken in verbindung mit neuwagenkauf -> ergo der neuwagen ist gekauft, was du oder dein vater damit macht, ist jetzt nicht mehr relevant. die prämie MUSS nicht zurückerstattet werden

Kommentar von Simple_avatar4smallitsjustme333 am 27. Oktober 2009 12:32

ok danke, so ist insgesamt der Tenor. Da ist mein Vater entweder falsch informiert worden oder hat den Beamten missverstanden. Kann gut sein. Dann werde ich mich gleich mal um eine neue Versicherung kümmern und das Auto offiziell meinem Vater abkaufen!


anonym
beantwortet von Lady5 am 27. Oktober 2009 12:38
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Am besten ihr ruft bei der Behörde an und da wisst ihr ob richtig oder falsch!! und genau zuhören was die sagen, am besten der mit sowas etwas auskennt.. ich habe es eben falsch verstanden!!! sorry, aber durch mein zu schnelles durchlesen, sind mir fehler unterlaufen..SORRY!


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