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Abrackprämie wirklich in Gefahr, wenn man das Neuauto vor Ablauf eines Jahres verkauft?

Frage von itsjustme333 itsjustme333

Da mein altes Auto auf meinen Vater angemeldet war, musste er auch auf seinen Namen das neue Auto kaufen. Ich habe es bezahlt, würde es aber gerne auf meinen Namen anmelden. Mein Vater meinte, dass wir dadurch die Abwrackprämie riskieren. Dies sagte zumindest die Behörde, bei der er das Auto angemeldet hat. Natürlich könnte ich alles so laufen lassen und nach einem Jahr das Auto offiziell kaufen, aber mich nervt seine hohe Versicherung und auch das kreisfremde Nummernschild. (Mein Vater ist nicht mehr der jüngste und will auf keinen Fall einen Versicherungswechsel...) Hat jemand Ahnung wie das ist mit Abwrackprämie und Autoweiterverkauf?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reiff Reiff

    ganz so einfach ist es nicht. Lies Dir einmal genau den Bescheid durch, den ihr erhalten habt, als euch die Abwrackprämie ausgezahlt wurde. Es gibt einige Bedingungen. Ich habe sie jetzt nicht im Kopf, aber bei meinem Bescheid steht unter anderem auch drin...."wird vorbehaltlich ausgezahlt. Bei Verkauf des Neuwagens innerhalb Zeitraum, X.....kann eine Rückzahlung der Abwrackprämie gefordert werden..." Also Vorsicht und genau erkundigen.

    Kommentar von itsjustme333 itsjustme333itsjustme333

    auf die Idee hätte ich selbst kommen sollen, danke!

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    gern. :-)

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    Antwort von toylex toylex

    Es gibt keine Mindeshaltedauer für den Neuwagen.

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Es gibt KEINE Mindeshaltedauer des Neuwagen.

    Sobald (aber auch vorher) die Prämie bezahlt ist, kannst Du mit dem Auto machen was Du willst. Verkaufen, verschenken oder in der Ostsee versenken.

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Du kannst es woanders versichern, auch auf deinen Namen, Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Das man das Fahrzeug ein Jahr behalten muß ist mir neu.

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    Antwort von kieljo kieljo

    Eine Mindesthaltedauer ist mir nicht bekannt.

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    Antwort von Lady5 Lady5

    Am besten ihr ruft bei der Behörde an und da wisst ihr ob richtig oder falsch!! und genau zuhören was die sagen, am besten der mit sowas etwas auskennt.. ich habe es eben falsch verstanden!!! sorry, aber durch mein zu schnelles durchlesen, sind mir fehler unterlaufen..SORRY!

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    Antwort von Chianti Chianti

    kein problem ... es ging ja ums abwracken in verbindung mit neuwagenkauf -> ergo der neuwagen ist gekauft, was du oder dein vater damit macht, ist jetzt nicht mehr relevant. die prämie MUSS nicht zurückerstattet werden

    Kommentar von itsjustme333 itsjustme333itsjustme333

    ok danke, so ist insgesamt der Tenor. Da ist mein Vater entweder falsch informiert worden oder hat den Beamten missverstanden. Kann gut sein. Dann werde ich mich gleich mal um eine neue Versicherung kümmern und das Auto offiziell meinem Vater abkaufen!

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Es gibt bei der Umweltprämie keine Mindestbehaltdauer des neuen Fahrzeuges. Es kann direkt nach dem Neukauf verkauft werden, ohne das die UWP in Gefahr ist.

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    Antwort von Lady5 Lady5

    Abwrackprämie gefährdet und mehr nicht... das was die BEhörde dir gesagt hat ist absolut richtig... Also finger davon lassen und das Geld behalten sonst wieder abgeben...!!!!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nein, dass ist nicht richtig.
    Wo erfährt man solchen Unsinn ?

    Kommentar von itsjustme333 itsjustme333itsjustme333

    Lady5, Noch mal bitte, habe ich nicht verstanden!

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    Antwort von Kronkorkenkugel Kronkorkenkugel

    Das gibts nicht. Der zu verschrottende Wagen hat ein Jahr auf den Käufer zugelassen sein müssen. Aber mit dem Neuwagen kannste machen was du willst. Da hat dein Vater was verwechselt.

    Kommentar von Kronkorkenkugel KronkorkenkugelKronkorkenkugel

    Also nochmal: Es gibt keine Bindungsfrist für den Neuen. Der Vorsteuerabzug ist aber für dich passee. Schau doch bei der Bafa rein, da stehts geschrieben.

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    Antwort von fourxxx fourxxx

    ist das nicht eher so: der antragsteller WAR VOR antragstellung mindestens ein jahr halter des pkw?!!!

    Kommentar von itsjustme333 itsjustme333itsjustme333

    das auf jeden Fall. Abwrackprämie haben wir ja auch bekommen. Mein Vater traute sich noch nicht mal bei der Steuer meine Bankverbindung anzugeben. Dabei würde sich der Steuerberater auch über diese Sachen freuen. Alles Ausgaben, die ich nicht belegen kann.

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    ja aber das ändert nichts daran, dass das auto sofort veräußert werden kann. die voraussetzungen für die AWP wurden erfüllt. der markt kann ein weiteres verkauftes neufahrzeug verbuchen. plansoll erfüllt ;))

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    hier steht es schwarz auf weiß, wem die prämie dienen soll:

    Die Abwrackprämie ist ein ab Anfang 2009 vom Staat bewilligter Zuschuss für die Verschrottung des eigenen, alten Autos beim Kauf eines Neuwagen oder Jahreswagen. Wenn man mindestens ein Jahr im Besitz eines Gebrauchtwagens ist, der mindestens 9 Jahre als ist, und ein neues Auto oder einen Jahreswagen kauft, dann kann man für die Verschrottung des alten Wagens vom Staat 2500 Euro Zuschuss bekommen. Diese Maßnahme soll der Unterstützung der deutschen Wirtschaft allgemein und der Autoindustrie insbesondere dienen.

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