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ABR

Frage von papar71 papar71

Hallo 1 Frage Würde gerne mit meiner Tochter die 6 Jahre ist Auswandern! Meine Ex Frau ist dagegen! Ich Habe das ABR seit 4 Jahren! Die Elterliche Sorge liegt bei beiden! Kann ich verziehen dass ich faktisch in Ausübung des ABR den Aufenthalt meines Kindes bestimmen kann!? Sie Zahlt auch kein Unterhalt sie sagt das ich genug Geld habe und das nicht Brauch! Meine Ex Kommt alle 3 Wochen und in den 3 Woche hören wir nichts von ihr! So kommt es das wenn das Wochenende kommt die kleine nicht zur Ex will!!!! Ich bin leider Arbeitslos seit 21.5.08 und habe eine Chance im Ausland mit meinen Beruf viel Geld zu verdienen! Habe mich auch schon er-kundig wegen Haus und Schule w&au

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Antworten (6)

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Beantrage das alleinige Sorgerecht mit der Begründung, dass die die Mutter sich nicht kümmert und die Kleine keinen Kontakt mit ihr möchte. Das mit dem Ausland würde ich viell. gar nicht erst aufbringen. Sprich mit einem guten Anwalt darüber und lass dich von ihm beraten.

    LG

    Wieselchen

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    Antwort von moon73 moon73

    Das ist eine Frage, die du am besten mit dem Jugendamt deiner Gemeinde/Stadt erörterst. Grundsätzlich würde ich sagen, du kannst mit deiner Tochter auswandern, allerdings kann dann deine Ex ja das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr ausüben. Deshalb müßte dann wohl das Sorgerecht auf dich alleine übertragen werden. Das würde dann das Familiengericht entscheiden.

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    Antwort von ehlers ehlers

    Ich würde das abklären lassen.Wie alt ist deine Tochter?Wenn sie nicht zur Ex will hast du gute chancen.Aber ohne einverständnis könnte es als entführung ausgelegt werden auch wenn du das ABR hast.

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    Antwort von saintmartin saintmartin

    Ich würde das mit dem Jugendamt abklären und eventuell zusätzlich noch eine Rechtsauskunft bei einem Notar oder Rechtsanwalt einholen der sich mit dem Sorgerecht auskennt.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du alleine über den Aufenthalt bestimmen kannst, würde ich annehmen, daß Du auch auswandern kannst.

    Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt befragen, denn vermutlich muß man dann zumindest das Besuchsrecht neu regeln.

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    Antwort von Cassiopeia78 Cassiopeia78

    wenn deine ex sich quer stellt wird es schwierig, aber nicht unmöglich. ich hab im fernsehen einen bericht gesehen wo es einem vater genauso ging, und wenn ich mich richtig erinnere ging die sache vors familiengericht, aber am ende durfte er seinen sohn mitnehmen... rede mit dem jugendamt oder deinem anwalt, was man da unternehmen kann und wie deine chancen stehen... viel glück für euren neuanfang!

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