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Abonnement widerrufen: Einschreiben mit Rückschein/Einschreiben Einwurf

Frage von cognition cognition

Ich möchte ein Zeitschriftenabonnement, bei einer unseriösen Firma, widerrufen. Sollte ich den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein (Nachteil: Die Person muss das Einschreiben nicht annehmen) oder per Einschreiben Einwurf (Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach) senden.

Zustellung durch den Gerichtsvollzieher möchte ich möglichst vermeiden (Kosten).

Info: Ein Einschreiben kann nur beweisen, dass ein Kuvert mit einem Schriftstück versandt wurde sowie wann es beim Empfänger ankam; welches Schriftstück das Kuvert enthielt, kann damit nicht bewiesen werden.

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Antworten (9)

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    Antwort von krabbe22 krabbe22

    Wie du selbst schon schreibst, beweist ein Einschreiben nicht viel. Sicherste Möglichkeit: durch Gerichtsvollzieher. Alternative: Schreiben in Beisein eines Freundes in das Kuvert stecken und mit dem Freund (Zeugen) einwerfen. Wenn die Firma nicht soweit weg ist, direkt in deren Kasten werfen. Sonst per Einschreiben schicken, dann hast du den Beweis wann es ankam und einen Zeugen was drin steht.

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    Antwort von Mike42007 Mike42007

    Am besten gehst Du persönlich vorbei und nimmst noch nen paar kräftig aussehende Freunde mit :-) .
    Wenn die Firma wirklich unseriös ist brauchst Du nicht zu bezahlen. Einzugsermächtigung widerrufen. Informier Dich bei der Verbraucherzentrale.

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    Antwort von Marionne Marionne

    Du kannst sogar per E-mail kündigen und dann zurückverfolgen,ob die E-Mail geöffnet wurde.Einschreiben mit Rückantwort müsste aber reichen.Erkundige dich am besten auf der Post.Wenn die Firma leugnen will,dass sich in dem Umschlag der Widerruf befand,muss sie doch sagen,was sich dann wohl darin befunden haben sollte.Also denke ich,dass es schon nicht so schwer sein wird,zu widerrufen.Ich muss das auch öfter machen,weil ich zu gutmütig bin und mir zu oft Abos andrehen lasse.

    Kommentar von cognition cognitioncognition

    Zur E-Mail: Ich kann nicht beweisen, dass die E-Mail beim Empfänger angekommen ist, bzw. ich kann nicht beweisen, dass der Inhalt angekommen ist. Oder irre ich mich? ;)

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    Antwort von erweh erweh

    Ne Mail reicht auch meist, aber nicht vergessen eine evtl erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.

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    Antwort von coalblack coalblack

    Ich würde es als einfaches Einschreiben schicken wenn es knapp ist, da der Brief als zugestellt gilt, sobald er im Briefkasten ist. Wenn du den Brief mit Rückschein sendest, ist der Brief erst zugestellt, wenn der Empfänger unterschrieben hat, was mal ein paar Tage dauern kann.

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    Antwort von soedergren soedergren

    Wenn die Firma wirklich komplett unseriös ist, würde in der Tat nur die Zustellung helfen, wobei das beim Widerruf eines Zeitschriften-Abos denn doch vielleicht ein bisschen übertrieben wäre.

    Die einfachste Lösung: zwei Einschreiben (von jeder Sorte eins) und noch Fax mit Sendebericht... da sollen die denn mal behaupten, sie hätten gleich drei Mitteilungen nicht bekommen ;-)

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    Antwort von bine64 bine64

    Ich würde sagen Einschreiben mit Rückschein! Und wenn die Firma das Einschreiben nicht annehmen sollte, bekommst Du es zurück mit einer Mitteilung Annahme verweigert! So hast Du trotzdem etwas in der Hand!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''So hast Du trotzdem etwas in der Hand!''

    Einen nicht zugestellten Brief. Und dann?

    Kommentar von bine64 bine64bine64

    Nochmal schicken oder per Fax/Mail

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    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    ein widerruf kannst du nur innerhalb von 14 tagen machen,den kannste auch faxen...-)

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Zustellung durch den Gerichtsvollzieher möchte ich möglichst vermeiden (Kosten).''

    Ist aber die einzige Zustellungsart, wo auch bewiesen werden kann, dass das im Brief drin war, was ihr geschickt habt.

    Kommentar von cognition cognitioncognition

    Kann ich die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bei der Post beauftragen?

    Wie lange dauert es von der Beauftragung bis zur Auslieferung der Nachricht?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Kann ich die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bei der Post beauftragen?''

    • Nö. Beim zuständigen Gerichtsvollzieher.

    ''Wie lange dauert es von der Beauftragung bis zur Auslieferung der Nachricht?''

    • Das kannst du dort gleich fragen, wenn du anrufst.
    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
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