Ich möchte ein Zeitschriftenabonnement, bei einer unseriösen Firma, widerrufen. Sollte ich den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein (Nachteil: Die Person muss das Einschreiben nicht annehmen) oder per Einschreiben Einwurf (Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach) senden.
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher möchte ich möglichst vermeiden (Kosten).
Info: Ein Einschreiben kann nur beweisen, dass ein Kuvert mit einem Schriftstück versandt wurde sowie wann es beim Empfänger ankam; welches Schriftstück das Kuvert enthielt, kann damit nicht bewiesen werden.
Zur E-Mail: Ich kann nicht beweisen, dass die E-Mail beim Empfänger angekommen ist, bzw. ich kann nicht beweisen, dass der Inhalt angekommen ist. Oder irre ich mich? ;)