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Abokündigung an nicht existierende Mailadresse?

Frage von FloydPandora FloydPandora

Hi,

ich hab vor einer Weile bei Ehepa ( www.ehepa-shop.de ) ein Probeabo bestellt. Als Erklärung stand dazu, dass eine kurze Mail (oder Nachricht über das Kontaktformular) an den Kundendienst genüge, um auszuschließen, dass man nach dem Probeabo weitere Ausgaben der Zeitschrift bekommt. Dies habe ich fristgerecht übers Kontaktformular getan. Allerdings bekam ich weitere Ausgaben der Zeitschrift und letztendlich eine Rechnung für ein komplettes Abo. Ich schrieb dem Verlag daher nochmal eine Mail direkt mit einem Widerruf, um auch einen Beweis für meine Anschreiben zu haben. Zurück kam eine Mail, dass die angegebene Mailadresse (welche überall, auf der Homepage wie auch auf der Rechnung) nicht existiere.

Eine riesengroße Sauerei, könnte man erstmal sagen... Meine Frage ist nun: MUSS ich überhaupt noch was unternehmen? Ich hab vertragsgerecht mein Abo gekündigt, hab Beweise für meine Kontaktversuche und sehe irgendwie nicht ein, wieso ich jetzt in Briefmarken investieren sollte, um denen hinterherzurennen, nur weil einer der größten Verlage Deutschlands es nicht schafft, eine funktionstüchtige Emailadresse einzurichten und Leute damit auch noch übers Ohr haut.

Wie ist die rechtliche Lage zu dem Thema? Danke schonmal für jegliche Hilfe!

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Antworten (3)

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    Antwort von Franticek Franticek

    Ich befuerchte, da liegt der Fehler bei DIR.
    Du schreibst, du hast bei EHEPA ein Abo bestellt, du nennst die Internet-Adresse ehepa-shop.de
    Der Laden heisst aber EHAPA und die Mailadresse entsprechend. Das duerfte wohl der Grund sein, dass von dir nichts dort angekommen ist. Und daher sehe ich auch kaum Chancen fuer dich, ohne Zahlung davon zu kommen.
    Da sieht man, was es ausmachen kann, wenn man sich auch nur bei einem einzigen Buchstaben vertut.

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    Antwort von FloydPandora FloydPandora

    Das mit dem Namen ist's wohl scheinbar tatsächlich! Homepage und Name heißen EhApa, jegliche Mailadressen von denen werden aber mit EhEpa angegeben. Ich probiers direkt mal mit korrigierter Schreibweise und danke für den Hinweis!

    Kommentar von FloydPandora FloydPandora

    ich komm mir grad reichlich blöd vor. es steht ja überall ehapa und ich hab die ganze zeit nur die falsche mailadresse verwendet.. peinlich peinlich..

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Mach dir nichts draus, das kann vorkommen. Jetzt wird es hoffentlich klappen. Viel Glueck.

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    Antwort von DPawi DPawi

    ja musst du, da du eine Willenserklärung nicht in den Einzugsbereich des Empfängers gebracht hast (nachweislich). Du bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese dort auch ankommt. Wenn also mail nicht geht (technisches Problem etc.) dann musst du Fax oder Brief wählen. Erst wenn du alle Wege ausgeschöpft hast, kannst du dich evtl. darauf berufen.

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