Immer wieder fallen Internetnutzer auf diese Abzocker herein und werden neuerdings auf einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt hingewiesen, nachdem Abofallen kein Betrug sind, Somit wurden die Abzocker nicht strafrechtlich verurteilt. Frage: Nach meinem Wissensstand ist die Sache jedoch zivilrechtlich angreifbar.?
Abofallen im Internet , teure Rechnung für Gratisprogramme , wie ist die aktuelle Rechtsprechung ?
Antworten (11)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Biggi2000Biggi2000
Im aktuellen "STIFTUNG WARENTEST" ist unter der Überschrift Nicht linken lassen alles ausführlich erläutert. siehe auch : www.vz-berlin.de/internetvertragsfallen. (Musterbriefe)
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4Antwort von
rainer111 Von wen werden die Abo-Reinfaller auf den Beschluss des Landgerichts Frankfurt hingewiesen? Von der Abo-Abzocker selber? Ha ha, wenn dem so ist, dann überlies das einfach!! Wer auf solche Abozocker reingefallen ist, sollte einfach die Nerven behalten und NIE und NIX bezahlen, denn deren ABG sind in 99% der Fälle rechtswidrig. Somit geht kein Nutzer einen Vertrag ein, der vor einem Gericht standhalten würde! Du musst nur starke Nerven haben und weder auf Mahnung, noch Rechtsanwalt, noch Inkasso, noch sonstigen Drohungen reagieren!! In so gut wie keinem Fall kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, denn dann müssten die Abzocker ihre Methoden vor Gericht offenlegen - und das traut sich keiner, weil alle verlieren würden! Also, IGNORIERE dieses Verbrecherpack einfach!!
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doddododdo -DH , denn die Abzocker-Anwälte OLAF TUSK und KATJA GÜNTHER haben noch keine zivilrechtlichen Prozess in dieser Angelegenheit geführt und werden sich auch hüten ,denn die Anwaltskammer München hat gegen sie ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet,da sie mit diesem Urteil hausieren gehen und die Abgezockten verunsichern,
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2Antwort von
DerTrollDerTroll
weitgehend ist es so, daß die sich so im Grenzbereich bewegen, also daß es immer User gibt, die dann doch schnell zahlen, aber die Betreiber sich auch nicht trauen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn jemand nicht zahlt. Wenn jemand gegen so eine Firma klagt, ist es auch so ein bißchen Glückssache, wie es der Richter sieht. Es gibt aber ein paar ganz klare Fälle, was die nicht machen können. Z.B. ist der Verzicht auf sein Widerrufsrecht nicht zulässig. Oder die Kosten müssen in den AGB stehen, denen man ausdrücklich zustimmen muß und es muß auf der Seite stehen, wo man sich anmeldet. Aber bei den meisten Seiten steht es auch daruf und die Leute sind einfach nur zu doof, daß zu sehen. In dem Fall ist es schon schwierig vor Gericht. Man muß nachweisen, daß die einen bewußt abzocken wollen und quasi für nichts Geld verlangen und es geschickt so leiten wollten, daß die Leute sich ungemerkt anmelden.
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2Antwort von
pumi001pumi001
also ich würde mal sagen: wer weiss was er tut und wer lesen kann, der fällt auch nicht auf diese fallen rein!!! is mir zumindest noch nie passiert, und ich bin auch viel unterwegs....
damit will ich aber nicht sagen das diese dinger nicht nervig sind!!! aber abgezockt wird man doch mittlerweile überall... muss man halt aufpassen
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doddododdo -bitte die Frage beantworten.
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1Antwort von
ameise99ameise99
Auch im Internet werden Verträge geschlossen, die rechtswirksam sind. Am besten die Verträge incl. AGB genau lesen. Wenn es zu spät ist hilft dir der Link vielleich weiter. http://www.heise.de/ct/Web-Abzocke-Rechtliche-Gegenwehr--/artikel/141606
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1Antwort von
pascalscpascalsc
es liegt einfach nur daran, dass sich sehr viele die AGB's nicht richtig durchlesen
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doddododdo -und das war die Antwort auf die Frage "aktuelle Rechtsprechung" ??
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1Antwort von
maffiya2009maffiya2009
es stehen alle kosten daneben, od. drunter.... einfach alles lesen statt nur schnell schnell und dann sogar noch seine daten preisgeben...
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doddododdo -keine Antwort auf die Frage.
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1Antwort von
cheezycheezy
es liegt einfach nur daran, dass sich sehr viele die AGB's nicht richtig durchlesen...das Programm kann ja gratis sein, aber meist kostet die Anmeldung selbst etwas
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0Antwort von
jimpojimpo
Nicht gleich abonieren, sondern zuerst das Kleingedruckte lesen.
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doddododdo -das war nicht die Antwort auf die Frage,
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0Antwort von
Joschy0907Joschy0907
Wenn man strafrechtlich nichts machen kann, dann wirste zivilrechtlich auch nicht viel ausrichten können, darfst ja nicht vergessen, das kostet ja richtig Kohle wenn du da was machst...
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doddododdo -das war nicht die Antwort auf die Frage.
Wie ist die Vorgehensweise beim gerichtlichen Mahnbescheid nach Abofallen wie z.B. open-download ? beantwortet von Biggi2000 am 2. August 2009 16:11 Gerichtlicher Mahnbescheid.
Drohbriefe. Üblicherweise verschicken die Abzocker Rechnungen und anschließend oft monatelang böse Drohbriefe. Einzelne Kunden zu verklagen ist nicht ihre Masche. In den bisher bekannten Urteilen sind es vor allen Verbraucherzentralen , die Klagen gegen die Abzocker erhoben und auch gewonnen haben. Mahnbescheide. Im Frühjahr gab es jedoch einige Fälle , bei denen die Rechtsanwältin Katja Günther ein gerichtliches Mahnverfahren einleitete. Anders als bei der üblichen Mahnpost , die Betroffene ungelesen wegwerfen können, sollte auf gerichtliche Mahnungen unbedingt reagiert werden. Frist. Der Mahnbescheid bedeutet keineswegs, dass die Forderung rechtens ist. Das Gericht überprüft überhaupt nicht, ob die Forderung berechtigt ist : Sobald jemand einen Antrag stellt , schickt es den Bescheid ab. Dieses vereinfachte Verfahren soll Gläubigern helfen , offene Forderungen schnell und billig einzutreiben , ohne einen Prozess zu führen. Der Empfänger hat zwei Wochen Zeit zu widersprechen. Nur wenn er das nicht tut, wird die Forderung tituliert und kann per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden. Widerspruch. Deshalb ist es wichtig zu widersprechen. Der Mahnbescheid enthält dafür ein Formular. Kreuzen Sie einfach an: „Ich widerspreche der Forderung insgesamt „. Der Widerspruch muß nicht begründet werden. Es ist dann Sache des Mahnenden zu entscheiden, ob er Klage erheben will. Versuchsballon. Bisher ist kein Fall bekannt , in dem Katja Günther anschließend Klage eingereicht hat. Die Mahnbescheide waren wohl ein Versuchsballon. Für die Bescheide musste sie Gebühren zahlen. Das Ganze lohnt also nur , wenn das hereingeholte Geld die entstandenen Kosten übersteigt.
Quelle: Stiftung Warentest /August 2009