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Abofalle von openoffice(opendownload.com)

Frage von enddevil89 enddevil89

Hi leute ich bin voll in die abofalle getappt, ich habe mich informiert, diese seite ist als betrügerseite bekannt, ich soll wegen dem download von openoffice der als freeware gekennzeichet war 84euro pro jahr (2 jahre lang) zahlen. das werde ich aber nicht tun und muss das auch nicht(glaube ich nach meinen untersuchungen). ich habe mich auf der seite mit falschen daten angemeldet bis auf die email womit der downloadlink gesendet wurde. habe herausgefunden dass ich mit meinen jungen jahren(unter 18) ohne zustimmung meiner eltern eine solchen vertraggar nicht "unterzeichen" darf. meine eltern wissen nichts davon. also muss ich das nicht zahlen odeR? die kosten waren versteckt.... und ich habe die AGB angenommen und so das Wiederrufsrecht abgelehnt/verzichtet. dahcte es wäre kostenlos. muss ich den vertrag kündigen und die emails ignorieren? was muss ich tun um da raus zu kommen? zahlen werde ich sicher nicht, miener schwester ist sowas shconmal passiert sie hat nichts gemacht und irgendwann habaen mahnungen und alles uafgehört... also solle ich das auch so machen?

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Antworten (17)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Walkiman Walkiman

    Grundsätzliches

    Mich erreichen viele PM's und Emails mit richtig panischen Opfern. Ich kann euch beruhigen: Wenn ihr euch so verhaltet, wie hier im Thread beschrieben und von vielen helfenden Usern geraten wird, kann euch NICHTS passieren. Die Drohungen verursachen zugegeben Angst und Panik, aber lasst euch davon nicht einschüchtern. Bevor ihr eine Überweisung tätigt, atmet tief durch, beruhigt euch und lest diesen ersten Post im Sticky in aller Ruhe durch (nicht die mittlerweile über 100 Seiten sondern lediglich den ersten und zweiten Post ganz oben auf Seite 1 (also diesen hier und den folgenden)). Was, wie, warum und wieso zu Tun ist, steht alles hier in diesem Sticky.

    Liste bekannter Seiten

    Spoiler:

    Wer steckt dahinter?

    Es gibt hunderte solcher Seiten, aber nur wenige Personen/Unternehmen sind für diese verantwortlich.

    u.a sind bekannt: Spoiler:

    Die Inkassobüros

    Um den Druck für nichtsahnende Opfer zu erhöhen ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass dubiose Inkassounternehmen versuchen die Forderungen der Abofallenbetreiber einzutreiben.

    Liste von bekannten Inkassobüros Spoiler:

    Die Anwälte

    Auch einige Anwälte haben schon längst erkannt, dass man mit Abofallen leichtes Geld verdienen kann und übernehmen mittlerweile die Mahnverfahren für die Abofallenbetreiber

    Liste von bekannten Anwälten (Nachname, Vorname) Spoiler:

    Die Tricks der Abzocker

    Um möglichst viele Opfer zu finden, nutzen die Seitenbetreiber einige Tricks.

    Agb ist ein Bild So gut wie jeder Browser unterstütz eine Textsuche. Um zu verhindern, dass der User die Kosten findet, wird der ellenlange Text in ein Bild kopiert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Verpflichtungen überliest oder nicht findet.

    Kosten sind nicht sofort ersichtlich Viele schreiben die Kosten ans Ende der Seite, sodass man sogar bei Auflösungen von über 1280 scrollen muss, um diese zu finden

    Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben Normalerweise werden Preise in Zahlen und dem €-Zeichen beschrieben. Darauf achten die meisten auch. Die Betreiber nutzen dies aus um ihre Preise durch eine andere darstellung zu verschleiern (z.B. statt 30 € => dreißig € oder dreißig Euro).

    Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen Beliebte Mittel sind die verkürzung der Fristen. Es gilt aber immer mindestens eine 14-tägige Widerrufsfrist und diese darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.

    Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung Diverse Abofallenbetreiber schreiben die Kosten neben die Anmeldung, um später behaupten zu können, sie seien ohne scrollen sichtbar. Dies ist nicht ganz korrekt. Die Kosten werden meistens in einer Schriftart dargestellt, welche die Augen sehr stark angstrengen. Zudem werden gerne unwichtige Wörter "fett" dargestellt, damit von den eigentlich wichtigen Informationen abgelenkt wird. In den meisten Fällen werden die Kosten nur in den AGB erwähnt, diese man durch eine kleine schnell übersehbare Verlinkung unterhalb der Website einsehen kann.

    Verschiedene Anmeldeformulare

    Mittlerweile verwenden die Abofallenbetreiber folgenden Trick. Wenn man über die normale URL auf die Seite kommt, stehen die Kosten sehr leicht und gut erkennbar mitten auf der Seite. Zudem wird eine Zweite Seite verwendet, welche über GoogleAds oder ähnlichen Werbeanbietern angesteuert wird und dort stehen wie gewohnt die Kosten so gut wie garnicht sichtbar irgendwo ganz klein in der Fußzeile bzw fehlen Kosten ganz. Beispiel: Easyhomespace - Direkte URL und Link via GoogleAds ohne Kostenangabe

    Spam-Emails Neuerdings gibt es auch einige Abofallen, welche sich mittels Spam verbreiten. Angeblich wurden man in nem Nachbarschafts-, Singleportal oder ähnlichem gefunden oder jemand wurde für einen gefunden oder eine nicht abgeholte Nachricht liegt in selbigem Portalen vor. Ist natürlich Schwachsinn. Nur da die Abzocker nicht dumm sind, lassen Sie sich immer wieder was neues einfallen um ahnungslose Internetuser um ihr Geld zu bringen. Egal wie Ihr auf die Seiten gekommen seid, sei es Werbung, Google oder Spammails. Die Forderungen sind und bleiben gegenstandslos. Nicht zahlen!

    Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen Einige Abofallen versuchen auch über Emails die betroffenen Benutzer nochmals zur Nutzung des "Angebots" zu bringen. Angeblich soll ein Fehler passiert sein, welcher die Auswertung verfälscht hat und man nochmals das Angebot nutzen soll.

    Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels Da viele keine korrekten Adressdaten angeben, haben sich einige Abofallenbetreiber einen Trick einfallen lassen, um doch noch an die korrekten Adressdaten zu bekommen. Man bekommt eine Emailbenachrichtung, dass man bei deren Gewinnspiel angeblich gewonnen hat und aufgrund der falschen Daten, sei die Zustellung des Gewinns nicht möglich gewesen.

    Das ist natürlich Schwachsinn! Das ist wie schon gesagt ein Trick. Geht nicht drauf ein, korrigiert nicht eure Adressen. Den einzigen Gewinn den ihr bekommt ist ne Rechnung mit den gewohnten, ungerechtfertigten und haltlosen Forderungen.

    Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat

    Mittlerweile bei Abzockern beliebte und bei potentielen Opfern verachtete, nervenaufreibende Methode. Vor allem das Unternehmen Netsolutions FZE mit ihren Nachbarschaft24.net und allen anderen Domains, wurde mit dieser Masche bekannt. Man wird angerufen und eine automatisierte Nachricht versucht einem glaubhaft zu machen, das ein Nachbar, Bekannter oder alter Freund auf einer Seite eine Nachricht hinterlassen hat und man diese nur Abrufen braucht. (Dies ist übrigens versuchter Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden.)

    Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte

    Wenn die Drohungen des Abzockerunternehmens nicht fruchten, kommen Inkassobüros und Rechtsanwälte zum Einsatz. Aber keine Sorge, diese schalten sich nicht ein, weil die Abzocker etwa im Recht sind, nein sondern lediglich um die Opfer einzusüchtern und zur Zahlung zu nötigen. Inkassobüros und Anwälte sind keine staatlichen Institutionen und haben dementsprechend nicht mehr Rechte als man selbst. Also auch wenn ihr von nem Anwalt oder so ein Schreiben bekommt, nicht zahlen!. Auch nicht von den immer höher werdenden Forderungen beeindrucken lassen, ihr müsst weder die Anfangs noch die Folgeforderungen begleichen.

    Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"

    Diverse Abzocker/Inkassounternehmen/Anwälte verweisen mittlerweile auf angebliche "Aufklärungsseiten". Z.B. aktuelles-inkassorecht.de oder forderungseinzug.de. Alles totaler Blödsinn. Diese Seiten gehören meistens sogar entweder Inkassounternehmen oder Anwälten, welche mit den Abzockern zusammenarbeiten! Es stehen zwar schöne Gerichtsurteile drauf, aber wer genau hinschaut sieht, dass diese mit der Abofallenthematik garnichts zu tun haben. Von daher lasst euch nicht von den schönen und scheinbar aussagekräftigen Überschriften einschüchtern. Lest euch die Texte genau durch, dann seht ihr, dass diese absolut themenentfernt sind. Diese Methode der Einschüchterung sollte von eurer Seite aus mit einer Anzeige wegen (versuchten) Betruges und Nötigung geahndet werden.

    Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?

    Kurz gesagt: NEIN. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Da diese "Verträge" auf etwas dubiosere Art geschlossen werden, hätten diese vor Gericht keinen Bestand. Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München | Als Word Dokument | Quelle | Urteil des Amtsgerichts Hamm (Az. 17 C 62/08) | Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt 3-08 O 35/07)

    Mein Fall ist ein Sonderfall

    Kurz: Nein ist er nicht. Viele glauben, dass Sie ein Sonderfall sind. Allein in diesem Jahr sind in den Verbraucherzentralen des Landes ca 62.000(!) Anfragen zu diesem Thema eingegangen. Quelle: heise.de. Letztendlich erhält jeder angemeldete User Zahlungsaufforderung mit Drohungen. Fast jeder erhält Schreiben der Inkassounternehmen und fast jeder erhält Schreiben der verbündeten Anwälte. Aber alle Schreiben sind wertlos und sollen lediglich Angst und Panik machen.

    Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?

    Wenn man minderjährig ist, ist es die einfachste Methode. Sofern man unter 18 ist, ist man entweder überhaupt nicht oder nur teilweise geschäftsfähig. Die Betreiber versuchen dann mit solchen Tricks, wie dem §110 des BGB (der "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph) Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind jedoch, gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass die Verträge erst gültig werden, sofern ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung erteilt, wenn dies nicht geschieht - und das ist in solchen Fällen ratsam - sind diese Verträge nichtig.

    Kommentar von poffel123 poffel123poffel123

    1. ist es eine Urheberrechtsverletzung einfach was von einer anderen Internetseite zu kopieren und als sein eigenes zu bezeichen (eigentliche Quelle: http://board.gulli.com/thread/1219325-auf-abofalle-reingefallen-was-dagegen-unternehmen-bitte-erst-lesen-dann-posten-/)

    2. ist es unfair dafür ein "Hilfreichste Antwort" zu bekommen

    Kommentar von support29 support29support29

    Liebe/r Walkiman,

     

    bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig! Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

    Vielen Dank für Dein Verständnis!

    Herzliche Grüße

    Fred vom gutefrage.net-Support

  • 1
    Antwort von Walkiman Walkiman

    Ich bin trotzdem noch verunsichert.

    Falls euch nach dem Lesen dieses Threads immernoch Zweifel bleiben und ihr noch eine Bestätigung braucht, dann kann ich euch nur die Verbraucherzentrale eurer Stadt empfehlen. Link zur Verbraucherzentrale. Danach wählt ihr euer Bundesland aus. Allerdings ist der Service der Verbraucherzentralen in der Regel nicht kostenlos. Die Preise können sich unterscheiden, aber rechnen könnt ihr mit ca. 25€ (dies beinhaltet eine Beratung + Korrespondenz)

    Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?

    Das ist schwer zu sagen, da es verschiedene Betreiber sind kann es zwischen ein paar Wochen und mehr als einem Jahr dauern, bis diese aufgeben und ablassen. Generell könnt ihr die Zeitspanne kürzen indem ihr einmal widersprecht und den Rest ignoriert. Zusätzlich können Anzeigen wegen Belästigung und Nötigung etc bewirken, dass die Betreiber aufhören.

    Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?

    Kurz gesagt: JA! Man kann mit einer sogenannten "negativen Feststellungsklage". Es besteht zwar ein relativ kleines Kostenrisiko, aber in bisher allen bekannten Verfahren haben Gerichte festgestellt, dass kein Anspruch auf das Geld des Klägers bestünde. In der Regel lenken die Abofallenbetreiber ein, gaben eine entsprechende Erklärung ab und übernahmen alle Kosten.

    Quelle: vzhh.de Zitat: Wer möchte die Gauner verklagen? Einige Verbraucher haben, um dem Mahnungsspuk ein Ende zu setzen, ihrerseits die Betreiber der Abofallen verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass kein Anspruch bestünde („negative Feststellungsklage“). Bislang gingen die bekannten Verfahren positiv aus. Die Gegenseite lenkte ein, gab die entsprechende Erklärung ab und übernahm alle Kosten.

    Wer möchte das auch? Schicken Sie eine mail an verbraucherrecht@vzhh.de . Es handelt sich aber nicht um eine Sammelklage, sondern man muss als Kunde individuell auf Unterlassung klagen. Es besteht ein (geringes) Kostenrisiko, andererseits die Chance, dass der „Gegenseite“ erhebliche Kosten entstehen und dass das Bombardement der Mahnungen gestoppt wird. Wir nennen Ihnen Anwälte, die mit solchen Verfahren bereits Erfolg hatten. Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen

    In den oberen Punkten wurde viel geraten, beruhigt und viele Widerspruchsgründe genannt. Trotzdem kommt es noch sehr häufig vor, dass User hier schon fast verängstigt nach möglichen Konsequenzen fragen oder einfach nicht wissen, was sie schreiben sollen, da die Abofallenbetreiber mittlerweile auf die Standardvorlagen der Verbraucherzentralen mit Pseudoargumenten reagieren. Deswegen habe ich in Zusammenarbeit mit geschädigten ein PDF erstellt, welche diverse Schriftverkehre festhält. Danke an alle, welche geholfen dieses Dokument zu erstellen. In diesem Dokument wird sehr gut dargestellt, dass diese Abofallenbetreiber immer mit der gleichen oder ähnlichen Masche kommen, um ahnungslosen Internetusern Geld abzuknöpfen. Es soll als Beruhigung und Anregung für eigene Widersprüche dienen.

    Anmerkung: Es wurden die persönlichen Daten, sowie Kundennummern etc aus den Schriftverkehren entfernt, sollte ich dennoch einen Namen, Handy-Nr, Datum, Kundennummer übersehen haben, bitte meldet es umgehend bei mir via PM, damit ich es korrigieren kann. Anhang 32850

    Was kann ich sonst noch tun?

    Für einen selbst reicht ein Widerruf/Widerspruch und danach kann man alles folgende ignorieren. Wenn ihr trotzdem auch für die Allgemeinheit etwas tun wollt, könnt ihr mehrere Dinge tun: Anzeige bei der Polizei erstatten, wegen: Betruges - Diese sollte grundsätzlich gestellt werden, da diese mit fragwürdigen Methoden versuchen an das Geld von ahnungslosen Internetusern zu kommen Nötigung - Sofern man ständig dazu aufgefordert wird zu zahlen und auch mit rechtlichen Schritten oder anderen Konsequenzen gedroht bekommt, erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung Verleumdung - Man wird auch gerne wegen Betruges bezichtigt, was in dem Fall der Abofallen absoluter Schwachsinn ist. Keiner möchte sich gerne als Betrüger bezeichnen lassen. Von daher Anzeige wegen Verleumdung Die Bank welche das Konto zur Verfügung stellt informieren - Auch Banken finden es nicht amüsant, wenn ihre Dienstleistung dazu genutzt wird um sich mit betrügerischen Machenschaften zu bereichern. Eine Beschwerde an die Bank, welche bei den Mahnungen, Inkassobriefen etc angegeben wird, hat auch schon zu diversen Einfrierungen der Konten geführt. Die SCHUFA Holding AG informieren - Es wird sehr oft mit Schufaeinträgen gedroht, diese "Unternehmen" sind aber in keinsterweise Partner der SCHUFA Holding AG und die SCHUFA ist in der Regel sehr daran interessiert, wenn jemand mit ihnen ungefragt droht. Bei der zuständigen Anwaltskammer beschweren - Nach Inkasso und Drohungen gibt es noch genügend Anwälte, welche auf den Goldesel Abofalle aufspringen wollen. Wenn ihr ein Schreiben von einem Anwalt bekommt, beschwert euch bei der zuständigen Anwaltskammer. Anwälte wie Katja Günther dürfen mittlerweile um ihre Zulassung bangen

    Letztendlich stellt sich die Frage, was bringt das Ganze? Im ersten Moment nicht viel, aber die Masse machts. Wenn Hunderte bis Tausende Anzeigen gegen die selben Firmen bzw Personen gestellt werden, dann verleihen diese dem Ganzen eine ganz andere Priorität und vielleicht wird auch der Gesetzgeber mal aktiv und unternimmt generell etwas gegen solche Seiten.

  • 1
    Antwort von Walkiman Walkiman

    Die Abofallenbetreiber drohen mir...

    ..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können

    Auch drohen solche Abzocker gerne mal mit Strafverfolgung und da sie ja die IP-Adresse haben, geht das anscheinend sehr leicht. Eben nicht. Man kann ohne Probleme mit einem Einzeiler in PHP und Co die IP-Adresse des Clients auslesen. Die IP wird in Netzwerken (auch dem Internet) grundsätzlich immer mitgeschickt. Sonst wüsste die Endstelle garnicht wohin die Antwort geschickt werden soll. Man kann zwar einer IP einen Anschluss zuordnen, aber diese Adressdaten zu einer IP zuzuordnen, darf nur die Staatsanwaltschaft einfordern, wenn eine Straftat begangen und eine Anzeige aufgegeben wurde.

    Da sich diese Angebote rechtlich schon in einer sehr dunkelgrauen Zone befinden, werden diese Abzocker niemals Anzeige erstatten und sich somit selbst ans Messer liefern.

    ... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will

    Auch ein beliebtes Druckmittel um die Opfer weiter einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu nötigen. Es ist absoluter Quatsch. Wer auch solche Abofallen reingefallen ist, hat keinen Betrug begangen, selbst wenn er sich mit falschen Daten angemeldet hat.

    Quelle: Verbraucher Zentrale Berlin Zitat: Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht. Das gleiche gilt auch für das mittlerweile sehr gerne benutzte Schlagwort Computerbetrug nach §263a. Das ist wie der normale Betrugsvorwurf absoluter Quatsch. Auch beim Computerbetrug wrid die Absicht der Bereicherung vorausgesetzt und diese ist von Seiten des Benutzers (Abofallenopfers) einfach nicht gegeben. Weder beim Betrug noch beim Computerbetrug.

    Zudem gibt es ein "das Recht auf Lüge". Bedeutet sofern gewisse persönliche Daten für einen Vertragsabschluss nicht notwendig sind, darf man dort falsche Angaben machen.

    Zitat: Generell sollte folgender Tipp beachtet werden: Menschen und Stellen, die man nicht kennt und denen man nicht vertraut, nur das Allernötigste offenbaren. Erscheinen bestimmte Fragen dubios, unbedingt nachfragen, was das soll. Es macht Sinn, eher auf ein Angebot zu verzichten als persönliche Angaben zu machen, die den Gegenüber nichts angehen und die möglicherweise missbraucht werden können. Besteht der Gegenüber auf bestimmten Angaben und will man auf ein Angebot nicht verzichten, ist es auch möglich, Phantasieangaben zu machen. Dies ist zulässig, es gibt also ein "Recht auf Lüge", wenn die Angaben für den Vertragsabschluss nicht benötigt werden. Es ist kein Fall bekannt, dass jemals von solchen Betreibern Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, geschweige denn ein Opfer wegen Betruges verurteilt wurde. Denkt immer daran, diese Abzocker versuchen euch zu betrügen, nicht ihr sie.

    Bei seriösen Unternehmen z.B. Alternate, Ebay und Co sieht es anders aus, dort werden die persönlichen Daten wie Name und Adresse benötigt.

    ..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme

    Die Schufa ist im Grunde nur dafür da um eine Überschuldung einer Person zu verhindern. Durch die Schufadatenbank wird die Bonität einer Person ermittelt. Diese Informationen soll Unternehmen und vor allem den Schuldner schützen. Ein Automobilhändler darf z.B. die Zahlungsfähigkeit eines Kunden überprüfen und ihm ggf. einen Ratenkauf verweigern. Ein Schufaeintrag wird meist von einem negativen Denken begleitet, da man u.U. dann andere Kredite verweigert bekommt. Diese Abofallen wollen dieses Denken nutzen um weiter Angst und Verzweiflung zu schüren, um dann doch noch Geld zu kassieren. Aber wie schon so oft erwähnt. Deren Forderung ist ungerechtfertigt, ihr habt keine Schulden bei diesen Betreibern und erhaltet demnach auch keinen Schufaeintrag.

    ..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken Das wird niemals eintreffen. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Dieser darf nur mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel (z.B. Urteil oder Mahnung (ausgeschlossen Mahnungen von Inkassobüros etc), euren Besitz pfänden. Damit der Gerichtsvollzieher wirklich kommt, müsstet ihr 1. nicht in der Lage sein die Schuld mit Geld zu begleichen und 2. müsstet ihr dazu verurteilt werden. Eine Verurteilung wird ein Gericht bewirken kann aber auch dadurch erwirkt werden, indem man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert.

    ..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen

    Es ist auch schon häufiger die Drohung verfasst worden, dass wenn man nicht zahlt, sein Gehalt bzw seine Versicherungen (z.B. Rente-, Lebensversicherung oder vermögenswirksame Leistungen) gepfändet bekommt. Schwachsinn: Wie bei einem Gerichtsvollzieher muss ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen.

    ..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid

    Da teilweise die leeren Drohungen mit Anwalt und Inkasso nicht mehr fruchten, sind einige Abofallenbetreiber dazu übergeganen mit gerichtlichen Mahnbescheiden zu drohen bzw diesen anzukündigen. Es wird mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Drohung bleiben, da nach einem Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid die Forderung entweder verfällt oder sofern es der Antragsteller wünscht, gerichtlich geprüft. Letzteres wollen diese Betreiber allerdings vermeiden, da kein rechtlicher Anspruch auf das Geld besteht. Zudem ist ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Kosten verbunden und diese wollen ebenfalls von Betreibern vermieden werden.

    Ich habe leider schon bezahlt...

    ..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?

    Es ist ärgerlich, wenn man zu spät auf die rettenden Informationen gestoßen ist und den Betrag bezahlt hat. Aber weil ihr das erste Abojahr bezahlt habt, heißt es noch lange nicht, dass ihr das zweite auch bezahlen müsst. Schreibt einen Widerspruch und erklärt, dass Ihr von den haltlosen Drohungen eingeschüchtert wurdet und der zur Zahlung genötigt wurdet und keinesfalls den Vertrag anerkennt.

    ..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?

    Man kann ein Schreiben verfassen, indem man das bereits gezahlte Geld zurückfordert. Dieser Forderung kann man Nachdruck verleihen, indem man die Absicht bekundet über zivilrechtliche Schritte, das unrechtmäßig erhaltende Geld zurückfordert. Ihr müsst den Anwalt zwar selbst bezahlen, aber es ist durchaus möglich diese Kosten mit einzuklagen, sodass der Abofallenbetreiber den Beitrag und die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen muss.

    Hoffentlich sind meine Antworten hilfreich =)

    Lg Walkiman

  • 1
    Antwort von Walkiman Walkiman

    Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat

    Wie alle anderen "Argumente" ist das natürlich völliger Unsinn. Es kommt noch lange kein rechtsgültiger Vertrag zustande, nur weil man auf einen Link klickt. Aktivierungslinks sind heutzutage üblich um die Emailadresse zu bestätigen, aber kein Mittel um Verträge abzuschließen. Das wäre ja so, wenn man von einem Autohändler aufgefordert wird jetzt Geld zu bezahlen, da man ja mit dem Betreten des Autohauses bestätigt hat, dass man ein Auto kaufen will.

    Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung

    Auch falsch. Die Widerrufsfrist gilt ab der Belehrung über selbige. Normalerweise wird man über seine Widerrufsfrist bei der Anmeldung, da diese Abofallen allerdings darauf ausgelegt sind, dem Reingefallenen glaubhaft zu machen, dass das genutzte Angebot kostenlos ist und demnach auch keinen Widerruf benötigt. In solchen Fällen findet die Belehrung eben nicht statt. Da man im Grunde nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird, kann man auch noch nach 4 Wochen oder 4 Monaten widersprechen.

    Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund

    Doch ist er. Personen unter 18 Jahren dürfen zwar Verträge abschließen, allerdings sind diese gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam, bis ein gesetzlicher Vertreter die Zustimmung erteilt. Ansonsten sind die "Verträge" ungültig.

    Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen

    Der Hinweis, welcher auf einigen Seiten zu finden ist, dass die Nutzung erst ab 18 ist, ist völlig unzureichend. Von daher ist es weder Betrug noch Erschleichung von Leistungen. Es ist vermutlich sogar gewollt, dass sich Minderjährige anmelden, da diese noch besser unter Druck gesetzt werden können.

    Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen

    Dieses Argument wird mittlerweile gerne genutzt, wenn Eltern für ihre Kinder einen Widerspruch einlegen. Man hätte gegen §1631 des BGB verstoßen und es würden "weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nachsich ziehen". Man verstößt nicht gegen die Fürsorgepflicht, wenn sich die Kinder auf vermeintlich kostenlosen Seiten anmelden und dann von Abofallenbetreibern genötigt und erpresst werden. Zivilrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls totaler Müll, da eben kein Schaden entstanden ist und zu guter letzt steht im §1631 nichts von Auffsichtspflicht (müsste woanders zu finden sein) Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen

    Solche Mahnungen werden noch einige ins Haus/in den Posteingang flattern. Diese kann man nach einem schriftlichen Widerspruch aber getrost in den Müll (virtuell oder real) werfen. Wichtig: Werft die Mahnungen nicht ungelesen in den Müll. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren. Immer erst kontrollieren ob es ein Bescheid des zuständigen Amtsgerichts ist (allerdings keine Panik. Schaut euch einfach den Punkt "Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten an"). Dies gilt auch für beauftragte Inkassounternehmen. Diese fordern den Betrag ein, ohne in der Regel zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Es ist auch nicht selten, dass die Inkassobüros, den Betreibern der Abofalle selbst bzw. einem Freund, Bekannten oder Kollegen gehören.

    Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.

    Die zweite Rechnung für das zweite Abojahr ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diese kann man getrost ignorieren. Wenn man im ersten Jahr schon den Forderungen widersprochen hat, ist das völlig ausreichend. Falls man im ersten Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, macht es das ganze auch nicht schlimmer, man kann es auch unbeantwortet ignorieren. Wichtig ist lediglich Schreiben von Behörden nicht links liegen zu lassen. Diese sind allerdings in all den Jahren nicht aufgekommen.

    Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?

    Es ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgekommenm, dass ein Abzockerunternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt hat, aber falls diese irgendwann mal auf die Idee kommen, keine Panik. Ein gerichtliche Mahnung ist nicht so schlimm wie man anfangs denkt. Jeder kann ein einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Man muss lediglich einen Antrag ausfüllen und beim zuständen Amtsgericht eine Art Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das Amtsgericht überprüft NICHT die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es wie schon erwähnt wichtig alle Schreiben zumindest mal anzusehen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid dabei ist, einfach einen Widerspruch schreiben und abschicken. Sollte dies nicht getan werden, werden die Forderungen der Abzocker legitim. ABER nach einem Widerspruch geht diese Angelegenheit ans Gericht und wird in einer Hauptverhandlung behandelt. Dort sieht es dann wieder ganz ganz düster für die Abofallenbetreiber aus.

  • 1
    Antwort von Walkiman Walkiman

    Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt

    Diese Angebote fordern in der Regel eine Emailadresse. Mit dem Klicken eines Links bzw. mit dem Einloggen mit den Benutzerdaten, werden den zahlreichen Opfern die Bestätigung und Anerkennung des Dienstes und deren AGB vorgeworfen. Aber auch melden sich viele bei diesen dubiosen Dienstleistern an, erkennen ihren Fehler und kündigen oder geraten in Panik und schicken statt eines Widerrufs eine Kündigung. Wie schon oben beschrieben, wird dieses fadenscheinige Argument der angeblichen Bestätigung dazu verwendet, um viele Geschädigte zum Zahlen zu nötigen. Macht aber nichts. Auch wenn ihr euch wissentlich da angemeldet habt, besteht kein einziger Grund zu zahlen. Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat. greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung". wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt. Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (BGB §119)

    Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn Zitat: Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde. Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt. Egal mit welchen Drohungen, solche Betrüger kommen, gilt wie immer: NICHT zahlen.

    Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?

    Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will". Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechend. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.

    Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?

    Theoretisch ja, praktisch allerdings nicht. Eine Identifierzung anhand der IP oder Emailadresse ist zwar möglich, aber auf grund der Datenschutzgesetze in Deutschland dürfen weder Provider wie T-Online oder Arcor, noch Mailanbieter wie GMX einfach an Privatunternehmen Identitäten rausgeben. Weiteres beim Punkt "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können"

    Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?

    Eine Mittlerweile häufig gestellte Frage: Wie sollte man sich am besten Verhalten? Die absolut und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist ein schriftliche Widerspruch verschickt via Einschreiben mit Rückschein. Allerdings dreht sich keiner einen Strick wenn er nur via E-Mail einen Widerspruch schreibt oder es von vornerein komplett ignoriert. Ich empfehle zumindest einen Widerspruch mittels E-Mail, aber ihr könnt es auch ganz ignorieren (mit Ausnahme von gerichtlichen Mahnbescheiden). Sollte die Firma im Ausland sitzen, spart euch das Porto. Es wird wahrscheinlich eine Briefkastenfirma sein.

    Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?

    Nein. Ihr braucht und sollt nicht bei diesen Hotlines anrufen. Die Abzockerunternehmen und die dazugehörigen Servicecenter sind an keiner Klärung interessiert. Diese fordern einfach weiterhin ungerechtfertigt euer Geld. Ein Anruf bewirkt lediglich, dass ihr zwei Mal abgezockt werdet. Hinter den Rufnummern lauern eist teure Hotlinenummern.

    Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?

    Die Frage stellen sich einige. Sollte ein eigener Anwalt, das ganze übernehmen? Anwälte können im Grunde nicht mehr machen, als Ihr selbst. Diese können nur auch nur die bestehenden "Nichtzahlgründe" aufführen und mit den jeweiligen Paragraphen stützen. Aber einen Vorteil bringt es nicht. Anwälte kosten Geld und das kann man sich sparen, nur weil man einen Widerspruch selbst schreibt, verliert er nicht seine Rechtsgültigkeit. Letztendlich habt ihr nur einen Widerspruch auf schönerem Briefpapier.

    Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht

    Natürlich behaupten die so was. Die wollen euch schließlich Geld aus der Tasche ziehen. Hier mal die häufigsten "Gegenargumente"

    Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein

    Die meisten werden sicherlich eine Vorlage verwenden. Entweder von anderen Usern oder den Verbraucherzentralen. Den Geprellten wird oft versucht weis zu machen, dass diese nicht rechtskräftig/gültig seien. Diese Widersprüche egal ob selbst geschrieben oder eine abgeänderte Vorlage sind gültig. Solange alle wichtigen Informationen wie Vertragsnummer, Widerspruchabsicht und Argumente drin sind, sind diese gültig.

    Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot

    Sofern ihr mit dem Urteil argumentiert habt, kann eine Antwort kommen, dass diese Urteil nicht auf deren Seite zutrifft, da es z.B. rechts neben der Anmeldung steht. Teils wird einem gar bei der Erwähnung gleich angedroht mit dieser Aussage vorsichtig zu sein, ansonsten drohe eine Verleumdungs- oder Unterlassungklage, welches aber nur das Opfer einschüchtern soll. Das ist alles Unsinn. Das Gesetz besagt, dass die Kosten sofort und leicht ersichtlich sein müssen. Nur weil die Kosten in der Mitte stehen, heißt es nicht, dass diese auch lesbar sind. Viele Abzocker nutzen extrem kleine Schriftgrößen und schwer lesbare Schriftarten bzw schreiben unwichtige Wörter fett, um so von den wichtigen Informationen (den Kosten) abzulenken. Da leider nirgends festgeschrieben steht, wie Kosten anzugeben sind (Schriftgröße, -art etc) ist dies eine Grauzone. Dieser Umstand macht es allerdings nicht zwangsläufig auch legal).

    Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben

    Wenn man mit Sittenwidrigkeit argumentiert, wird die Reaktion meistens folgende sein. Es wird mit extrem hohen Kosten geredet, welche durch die Redaktion, die Pflege oder das Beschäftigen von Wissenschaftlern verursacht wird. Tja selbst wenn es so wäre, man bezahlt für eine Dienstleistung und nicht die dadurch anfallende Arbeit der Angestellten.

    Die Preise stehen auf der Startseite

    In den meisten Fällen tun sie dieses sogar. In Deutschland ist es allerdings Pflicht die Preise gut sichtbar und sofort erkennbar zu platzieren. Gut sichtbar bedeutet demnach nicht in Schriftgröße 4 irgendwo hinzuschreiben. Zudem wird bei der Preisangabe eine "augenunfreundliche" Schriftart verwendet, sowie werden völlig unbedeutende Wörter fett hervorgehoben um noch besser von den eigentlichen Kosten abzulenken. Wie gesagt, dies ist in Deutschland (wahrscheinlich auch Österreich und Schweiz) nicht zulässig und das "Argument" fadenscheinig.

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    Antwort von Walkiman Walkiman

    Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit

    Es wird empfohlen, sofern man Minderjährig ist, dies als Widerspruchsargument zu benutzen. Die Reaktion der Abzocker ist immer dieselbe. Die behaupten dieses Argument zählt nicht und man müsse beweisen, dass man minderjährig ist. FALSCH! Die müssen beweisen, dass ihr Minderjährig seid nicht umgekehrt. Sie müssten euch anzeigen, damit im Ermittlungsverfahren euer Alter recherchiert wird. Es ist aber bekannt, dass diese Abzockunternehmen keine Anzeige erstatten.

    Ich bin aber volljährig, was nun?

    Auch wenn man über 18 Jahre alt ist, ist die Antwort dieselbe wie in den vorherigen Absätzen auch. Nicht zahlen!.

    Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.

    Es kann durchaus vorkommen, dass sich jemand mit euren Adressdaten anmeldet oder die Abofallenbetreiber eure Adressen in die Finger kriegen und auf "Gut Glück" euch ne Rechnung schicken. Aber egal ob ihr euch nun angemeldet habt oder nicht. Ihr müsst und sollt nicht zahlen!. Auch müsst Ihr weder Anzeige gegen Unbekannt erstatten noch eure Unschuld beweisen. Das wäre Aufgabe der Seitenbetreiber und die meiden bekanntermaßen alles polizei- und gerichtliche. Also keine Panik es sind leere Drohungen und falsche Informationen.

    Mein Widerrufsrecht ist erloschen

    Auch setzen Betreiber auf extrem kurze Widerrufsfristen um einen Rücktritt zu verhindern. Manche Widerrufsfristen werden sogar auf 24h festgesetzt. Dies ist nicht zulässig. Das Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach Belehrung, auch wenn dort nur 1 Tag steht. Die Frist beginnt ab Zustellung der Email mit den Hinweis des Widerrufsrechtes. Aber auch alle diejenigen, bei denen selbst 14 Tage vergangen sind => Keine Panik. Auch in diesem Fall könnt ihr noch widersprechen. Der Grund ist einfach: Man muss ausdrücklich über sein Widerufsrecht belehrt werden und diese Belehrung geht über ein kleines Häckchen weit hinaus. Da man aber so gut wie nie, über seine Rechte aufgeklärt wird, verfällt quasi diese Frist von 14 Tagen. Ich habe mal eine treffende Textpassage aus einer Vorlage der Verbraucherzentrale Bayern (Links zu den Vorlagen auch unter "Alle Links auf einen Blick"

    Zitat: Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist. Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?

    Es wird oft empfohlen, es einfach zu ignorieren. Dies sollte man zuerst nicht tun. Die optimale Vorgehensweise ist, nach der ersten Zahlungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch (als Einschreiben am besten mit Rückschein versenden) zu schicken. Die Kosten des Einschreibens sind bei der Deutschen Post nachzulesen. Falls ihr euch mit falschen Daten angemeldet habt, reicht vorerst auch ein Widerspruch via Email. So braucht ihr im nachhinein eure richtige Adresse auch nicht offenbaren.

    Als Begründung kann man u.a verwenden: Minderjährigkeit nicht selbst angemeldet Kosten nicht sofort ersichtlich Das Gerichtsurteil vom Amtsgereicht in München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06 Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138 Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch § 119 Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07 (Quelle: Heise.de) Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit §1 Preisangabenverordnung Urteil des Amtsgerichts Hamm Az. 17 C 62/08 (Quelle: heise.de) Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt 3-08 O 35/07)

    Oder auch dieses Schreiben der Verbraucherzentrale als Vorlage nutzen. Mittlerweile bietet auch die Verbraucherzentrale München drei Vorlagen im PDF Format an. Link zu den Vorlagen

    Zudem wird empfohlen einen Screenshot der Abofalle zu machen und am besten die ganze Seite lokal speichern. Dies kann man mit den Browser über "Datei->Speichern unter" machen. Dies hat den den Vorteil, dass ihr dann immer beweisen könnt, wie die Seite zu der Zeit eures Falls ausgesehen hat. Abofallenbetreiber passen ab und an ihr Design an, damit sie wieder von in einer gesetzlichen Grauzone agieren können.

    Warum muss ich nicht zahlen?

    Es häufen sich in letzter Zeit die Fragen, ob man jetzt wegen dieser oder jener Aktion jetzt doch zahlen muss. Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr müsst nicht und sollt nicht zahlen. Mittlerweile scheinen auch einige Betreiber hier auf den Thread gestoßen zu sein und reagieren anscheinend mit neuen, fadenscheinigen Argumenten. Trotzdem nicht zahlen! (Schaut euch den Punkt "Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?" an. Dort werden die Gründe aufgelistet wieso ihr nicht zahlen müsst) Mal abgesehen davon versuchen diese Anbieter mittlerweile alle hier genannten Begründungen mit fadenscheinigen Argumenten zu entkräften. Egal was Sie sagen, dass es trotzdem Betrug ist oder es nicht zählt, dass ihr minderjährig seid. Dies ist alles Quatsch. Zur Sicherheit geht auf die im Thread genannten Links, dort könnt ihr aus zuverlässiger Quelle euch von der Richtigkeit, der hier zusammengefassten Informationen, überzeugen.

    Wem glaubt ihr wohl mehr? Mir mit der Behauptung PI ist auf die Kommastelle genau 4,25 oder Einem studierten Mathematiker der euch sagt PI ist ungefähr und gerundet 3,14?

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    Antwort von Tomasso Tomasso

    Du solltest deinen "Vertrag" widerrufen. Hier ist die Widerrufsbelehrung. Sie könnte dir nützlich sein... Ich habe sie bei http://de.reclabox.com/ entdeckt.

    Widerrufsbelehrung

    • Widerrufsrecht Der Kunde ist an seine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen zwei Wochen widerruft.
    • Form des Widerrufs Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder e-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
    • Fristlauf Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem dem Kunden
    • ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,
    • die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
    • die Informationen, zu denen das Unternehmen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1 BGB-InfoV) verpflichtet ist, in Textform mitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    • Adressat des Widerrufs Der Widerruf ist zu senden an XXX
    • Widerrufsfolgen Hat der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von dem Unternehmen erhalten, so kann er sein Widerrufsrecht dennoch ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Unternehmen ihm gegenüber erbrachten Leistungen ganz oder teilweise nicht zurückgewähren - beispielsweise, weil dies nach dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist -, so ist er verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den Fall, dass er die von dem Unternehmen erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß genutzt hat. Der Kunde kann die Verpflichtung zum Wertersatz vermeiden, wenn er die Leistung der Bank vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nimmt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung und muss die Bank innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Willenserklärung erfüllen.
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    Antwort von GWIFACH GWIFACH

    Das hier wäre die richtige Downloadseite der kostenfreien Software:

    http://de.openoffice.org/

    bezüglich deiner Frage "was soll ich machen" würd ich sagen, mal einen Anwalt konsultieren

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Jepp, das erkennt man an der Warnung!

    Kommentar von Chranl ChranlChranl

    ODER Verbraucher zentrale ;)

    Kommentar von Walkiman Walkiman

    Kein Anwalt!Einfach gar nichts machen,auf briefe nicht reagiren oder e-mails.Ausser wenn gerichtlicher mahnbescheid kommt sollte man wiederspruch hinterlegen.Denn spätestens dann werden die abzocker es sein lassen ,die werden ganz sicher nicht 300 € dafür zahlen damit die staatsanwaltschaft sich dieses Problem vornimmt.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn
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    Antwort von enddevil89 enddevil89

    vielen dank ! ein seeeeeehr hilfreicher beitrag der lale fragen usw beantowrtet!

    Kommentar von Walkiman Walkiman

    biddeschönn :D

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    Antwort von Walkiman Walkiman

    So endlich fertig lol hoffe es hilft euch

    Ps.bitte kommentare zu meinem beitrag abgeben!

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    Antwort von enddevil89 enddevil89

    leider habe ich die agb und das wiederrufsrecht abgelehnt

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    Antwort von pepchen pepchen

    zahle einfach nicht denn um zu kündigen hast du keine möglichkeit,weil ihre seite wo du wieder kündigen kannst(nach 14 tagen) zwar exestiert aber wenn du deine mail abschickst, die seite nicht gefunden werden kann(einfach gesagt sie garnicht gibt)wer keine möglichkeit zum kündigen hat,muss auch nicht nachweisen,das er es wollte. gruss pepe

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    Antwort von Chranl Chranl

    auch von einem herrn brandehagen? :D hatte das selbe problem inzwischen hab ich gemerkt,einfach ignorieren,bei mir ises so,dass die e-mails bei der beanstandung andscheinend automatisch beantwortet wurden,also nicht zahlen ;) achja schreib die leute von openoffice an,was die da für ein falsches spiel mit deren software treiben,hab ich bei adobe gemacht ;)

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    Antwort von Schnuffiherz Schnuffiherz

    nicht zahlen, aber mit deinen Eltern reden:) nicht das irgendwann das böse Erwachen für sie kommt

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    Antwort von Chrissy99 Chrissy99

    nicht zahlen,den gelben brief vom gericht bekommst eh nicht,da denen das zu teuer ist.

    Kommentar von JConnor JConnorJConnor

    Und falls doch einer kommt, einfach Widerspruch einlegen.

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Ich an Deiner Stelle würde lieber gleich zahlen!

    Kommentar von Chrissy99 Chrissy99Chrissy99

    das wollen die ja nur damit bezwecken,geschäft mit der angst der leute

    Kommentar von JConnor JConnorJConnor

    So ein schmarrn, wenn die Kosten versteckt waren, muss er garnicht zahlen. Davon mal abgesehen kann er innerhalb von 14 Tagen Widerrufen oder seine Eltern widerrufen und beziehen sich darauf, dass Verträge mit unter 18 Jährigen schwebend unwirksam sind.

    Kommentar von Chranl ChranlChranl

    wenn mans nich gesehen hat,dass da kosten dabei sin is der vertrag ungültig,da keine vertragsabschluss absicht vorlag und bei den seiten sin die so versteckt,dass man sie schnell übersieht,daher arglistige täuschung=vertrag nichtig

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