Hi... eins vorneweg, ich weiß dass ich besser hätte aufpassen sollen aber ich war wohl ein wenig zu vorschnell...
Du sagst, Du hättest besser aufpassen sollen. Also heißt das ja, die Kosten waren nicht deutlich ersichtlich. Also handelt es sich um eine Abzockseite.
So, ich habe mir diese Seite eben einmal angesehen. Auf der Startseite befindet sich gar kein Preishinweis, auf der Anmeldeseite ist er im Fließtext im rechten Kasten versteckt und nicht deutlich hervorgehoben.
In den AGB ist der Preis ebenfalls nochmal vorhanden. Das reicht aber beides nicht. Ich habe hier zwei Urteile dazu (ich weiß aber nicht, auf welche Seiten sich diese Urteile bezogen):
Bereits im Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06.).
Außerdem entschied das LG Berlin:
Unscheinbarer Hinweis auf Entgeltpflicht auf der Anmeldeseite nicht ausreichend
Nach Auffassung der Richter hätte daher die Präsentation der Angebote auf der Start- und Anmeldeseite einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltpflicht erfordert. Auf der Startseite fehlte jedoch ein solcher Hinweis. Den unscheinbaren Hinweis auf der Anmeldeseite ließen die Richter nicht gelten. Es spreche vieles dafür, dass der Betreiber der Internetseite ganz bewusst versuche, die Entgeltpflicht weitestgehend zu verstecken. (Landgericht Berlin, Urteil vom 08.02.2011 - 15 O 268/10 - )
Das heißt jetzt? Natürlich nicht zahlen! Die Mahnungen ignorieren! Vor Gericht gehen diese Abzocker eh nicht.
Und googel doch auch mal nach dieser Seite und der Inkasso-Firma, falls Du das noch nicht gemacht haben solltest.
Es freut mich, wenn ich helfen konnte. Danke schön für den Stern.