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Abofalle Mit Gratisangebot gelockt

Frage von undercover24h undercover24h

Hallo, es gab ein Gratisangebot im Internet, habe um dies zu erhalten meine Daten eingegeben, und somit versehentlicher Weise ein Vertrag für einm Zeitungsabo abgeschlossen, die 14 Tagesfrist ist abgelaufen, wie eben bei einer typischen Abofalle.

Was passiert wie weiter, wenn man die MAhnschreiben und alles ignoriert, ich denke mal, die werden sich irgendwann nicht mehr melden, oder?

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Antworten (9)

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    Antwort von undercover24h undercover24h

    Das Problem ist ja heirbei es handelt sich um ein Zeitungsabo, oder ist das kein Unterscheid?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Du hast schon richtig erkannt das es hier eher um ein ganz normale Zeitungsabo geht, das halt mit windigen Mitteln unter die Leute gebracht wird, deshalb ist hier auch eine etwas andere Vorgehensweise Notwendig.

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    Antwort von Peterrrrr Peterrrrr

    Laut einem Gesetz erlischt das Widerrufsrecht nicht!!

    Auszug aus meiner fristlosen Kündigung eines mir unrechtmäßig aufgeschwatzten Zeitschriften Abos:

    "...die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB). "

    Im Internet kann man dieses Gesetzte nachlesen! Beruft euch auf die Gesetzte und darauf, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt!

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Wenn es wirklich ein Zeitungsabo ist kannst du normalerweise solange dem Vertrag Widersprechen bist du eine korrekte Widerrufsbelehrung in Schriftlicher Form bekmmen hast. Normalerweise bekommst du diese Widerrufsbelehrung mit der Auftragsbestätigung auf dem Postweg zu geschickt, machnmal auch mit der Ersten Zeitung. Ja du musst bezahlen wenn du die Zeitschrift bekommst. Es verhält sich hier etwas anders als bei den "normalen" Abofallen im Internet, bei diesen bekommst du nämliche keinerlei Zeitschriften zugeschickt, sondern sollst für eine Dienstleistung zahlen. Du solltest dem Vertrag sofort Widersprechen. Einfach nicht Zahlen und toter Mann spielen ist in so einem Fall nicht so gut.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Bitte Verwechsel ein Zeitschriftenabo nicht mit den üblichen Abo-Fallen im Internet, das ist nämlich etwas anderes.

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    Antwort von undercover24h undercover24h

    DIe richtigen DAten eingegeben

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    Antwort von Gooper Gooper

    NICHT ZAHLEN. Sowas gibt es öfters.

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    Antwort von GutesFragen GutesFragen

    alles im internet muß ganz klar und deutlich zu sehen sein was es kostet, ansonsten ist es nicht gültig/wirksam. frag mal den verbraucherschutz, der sagt es dir ganz genau!!

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    Antwort von Berny2 Berny2

    welche persönlichen Daten hast Du denn für das "Gratis"angebot mitgeteilt?

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    Antwort von GutesFragen GutesFragen
    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es geht hier um eine Zeitschriften Abo, er bekommt also wirklich etwas zugeschickt, das Verhält sich etwas anders. Bitte eine Internet-Abo Falle nicht mit einem Zeitschriften-Abo Verwechseln, das ist schon etwas anderes. In diesem Fall hat er einfach ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen, dem kann er Widersprechen solange keine Korrekte Widerrufsbelehrung in Schriftform erfolgt ist. Die Werden dem mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung zu schicken, von dem ZEitpunkt an hat man dann 14 Tage Zeit zu Widersprechen. Falls keine solche Belehrung erfolgt kann man jederzeit Widersprechen

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    Antwort von nafta nafta

    genau richitgl. ignoriers, aber leg widerspruch ein! ist wichitg.

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