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Abofalle Gewerbeauskunft-Zentrale! Anfechtung der Willenserklärung?

Frage von kariii kariii

Hi, meine Mutter ist auf die Gewerbeauskunft-zentrale reingefallen und jetzt liegt uns eine Rechnung in Höhe von 569,06 € vor. Da die Widerrufsfrist von 14 Tagen angelaufen ist und wir die Kostenplichtigkeit erst dann bemerkt haben, wollen wir den Vertrag mit einem Brief anfechten.

Was meint ihr, sollen wir uns bei der Anfechtung auf §119 BGB (Anfechtung wegen Irrtum) oder auf §123 BGB (Anfechtung wegen arglistige Täuschung oder Drohung) berufen? Oder vielleicht auf beides? Und habt ihr vielleicht Tipps, wie ich den Brief schreiben könnte? Wäre sehr dankbar, weil ich mich mit Recht wenig auskenne.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von blondiendh blondiendh

    Die Frage, die sich mir erstmal stellt: Wurde sie überhaupt über den Widerruf belehrt? Wenn nein (Und ganz klein in den AGB zählt nicht!) dann gilt eine Frist von 1 Monat. Und wenn sie belehrt wurde, dann ab der Belehrung, nicht ab Vertragsabschluss. Wenn hier also noch der Weg offen ist, dann erstmal hier drüber versuchen.

    Wenn nicht dann wegen §123. §119 wäre ja nur zum Beispiel wenn sie sich verschrieben hätte bei Vertragsabschluss, damit ist aber nicht der Irrtum gemeint den du meinst.

    Ich weiß nicht genau, wie der Vertragsabschluss abgelaufen ist, aber wenn sie nunmal falsche Sachen erzählt haben oder auch irgendwas verschwiegen haben dann wurde deine Mutter getäuscht. Und dagegen kann sie sich wehren.

    Hierzu braucht ihr keinen Anwalt. Schreibt einen Brief mit Einschreiben. Freundlich aber bestimmt. Sehr geehrte Damen und Herren, ...ein paar Verweise auf den §123 Macht klar, dass ihr eure Rechte kennt und euch hintergangen fühlt. Sagt eindeutig, dass ihr alle rechtlich nötigen Schritte einleiten werdet um Recht zu bekommen, wenn Not auch vor Gericht zieht. Sagt, dass wenn sie euch mit Mahnungen und Inkasso drohen, ihr keinen Cent bezahlen werdet. Sagt auch, dass die Verbraucherzentrale informiert ist.

    Das alles in einem freundlichen Ton, neutral, ohne Beleidigungen, ohne Mitleidsgefühl bekommen zu wollen (sowas wie "Wir haben doch kein Geld" zieht nicht bei denen) und mit bitte um schnelle Antwort.

    Das sollte alles funktionieren. Wenn nicht, ab zur Verbraucherzentrale. :)

    Wird schon, keine Angst :)

    Kommentar von kariii kariiikariii

    Der brief sah aus, wie von einer Behörde, deswegen hast sich meine Mutter nichts dabei gedacht und unterschrieben. Dann ca. 2 Wochen später (ja nach Ablauf der 14 Tage) kam die Rechnung. Erst dann haben wir gesehen, das auf der Rückseite vom Brief die AGBs mit dem Widerrufrecht, was wir damals nicht bemerkt haben (wussten nicht dass dort die AGBs in Kleinstschrift abgedruckt waren). Also für mich ist das eindeutig Täuschung und danke für deine Hilfe! :)

    Kommentar von blondiendh blondiendhblondiendh

    Okay also Täuschung. Viel Glück. :)

    Kommentar von kariii kariiikariii

    Den Brief haben wir verschickt, ohne Anwalt und jetzt haben wir seit Wochen nichts mehr von dieser Drecks-Zentrale gehört. Ich denk mal, die gebens auf, denn 1000 Mahnungen für die ganzen Betrogenen schreiben ist bestimmt auch nicht ihr Ding. Danke für deine Hilfe.

    Kommentar von blondiendh blondiendhblondiendh

    Danke dir auch. Klar, wenn man selber sowas erlebt hat will man ja helfen :)

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    Antwort von newcomer newcomer

    schaut bei der Verbraucherzentrale vorbei, die haben Musterschreiben!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer
    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    UPDATE - Es gibt Hoffnung (Urteil des LG Hamburg vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10):

    Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, daß derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender (es handelte sich nicht um die GWE) zum Schadensersatz verpflichtet sei. Ob sich die Ausführungen des Landgerichts Hamburg auch auf die Forderungsfälle der GWE oder gar auf deren Rechtsanwälte Andreas Schwering, Björn Nordmann, Funda Yildiz und Burkhard Joepchen übertragen lassen, muß immer im Einzelfall überprüft werden - allerdings scheint die Situation der Rechnungsempfänger nicht gänzlich aussichtslos.

    Kommentar von kariii kariiikariii

    Danke für den Tipp! Ist es okay, wenn ich einfach den Musterbrief für mega-downloads einfach umschreibe?

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    aber na klar doch! Wie du in dem Link erkennen kannst stellen sich kaum noch Rechtsanwälte zur Verfügung die solche Abzockfirmen unterstützen da ihnen Berufsverbot droht! Einfach Vertrag kündigen und dann nichts mehr unternehmen denn vor Gericht werden sie ohne Anwalt nicht ziehen und wenn doch werden sie verlieren!

    Kommentar von kariii kariiikariii

    Vielen Dank, dann werde ich das so machen. Machen wir den Betrügern den Garaus!

    Kommentar von Tiger999 Tiger999Tiger999
  • 1
    Antwort von ari99 ari99

    Beispiel für Widerruf:

    An die Gewerbeauskunft Zentrale

    Betrifft : Ihr Schreiben vom...

    Hiermit fechte ich den durch arglistige Täuschung entstandenen Vertrag an.

    Ich berufe mich auf das Urteil des LG Düsseldorf vom 15.04.2011, 38 O 148/10.

    Ohne jegliche Hochachtung

    ......................... Hinweis:

    Die Berufung gegen das Urteil wurde vom OLG abgelehnt. ( 02/2012 )

    Kommentar von kariii kariiikariii

    Die schickten mir schon Rechnungen durch die Inkasso. Genau so habe ich den Vertrag vor einigen Tagen angefochten. Ich hoffe, dass jetzt Ruhe ist.

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    Antwort von blackleather blackleather

    Ich befürchte, weder das eine noch das andere wird funktionieren.

    Es gibt zwei rechtlich mögliche Formen der Anfechtung wegen Irrtums: Handlungsirrtum und Erklärungsirrtum.

    Handlungsirrtum bedeutet, der Anfechtende wollte überhaupt keine Willenserklärung abgeben (Gern genommenes Paradebeispiel ist die Auktion, bei der einer der Teilnehmer die Hand hebt, um sich am Kopf zu kratzen und prompt den Zuschlag erhält, obwohl er gar nicht mitbieten wollte). Handlungsirrtum sehe ich in dem Fall nicht. Wahrscheinlich hat deine Mutter irgendwas unterschrieben und wollte auch in vollem Bewusstsein unterschreiben. Sie unterlag also keinerlei Irrtum hinsichtlich dessen, was sie da tut, wenn sie ihren Namen auf ein Papier schreibt.

    Erklärungsirrtum bedeutet, dass jemand schon eine Willenserklärung abgeben wollte, aber nicht mit dem Inhalt, mit dem das letzten Endes geschehen ist (Paradebeispiel ist das Verschreiben bei einer Überweisung, bei der man aus Versehen eine Null zuviel schreibt). Die Willenserklärung deiner Mutter lautete vermutlich, in ein Gewerbeauskunftsregister aufgenommen werden zu wollen. Genau das wollte sie aber wahrscheinlich auch erklären, wenngleich ihr evtl. nicht bewusst gewesen sein mag, welche Kosten da auf sie zukommen. Wenn aber der Vertragsabschluss ihre Willenserklärung sein sollte, hat sie sich demzufolge auch bei ihrer Erklärung nicht geirrt, denn sie hat ja genau das erklärt, was sie auch erklären wollte.

    Als dritte Form bliebe dann höchstens der Rechtsfolgenirrtum. Der liegt vor, wenn jemand nicht dachte, dass er mit seiner bewusst und inhaltlich korrekt abgegebenen Willenserklärung eine bestimmte Rechtsfolge (in deinem Fall: ein Abonnement) auslöst. Den Rechtsfolgenirrtum können wir aber gleich wieder vergessen, denn für eine Anfechtung auf seiner Grundlage gibt es keine rechtliche Basis, keinen Paragrafen und kein Urteil. Vielmehr gilt diesbezüglich: Verträge, die bewusst und inhaltlich korrekt zustande gekommen sind, müssen eingehalten werden.

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kannst du versuchen, aber ich mache dir keine Hoffnungen. Wahrscheinlich kann die Gewerbeauskunftszentrale nachweisen, dass alles Relevante in den Papieren, die deiner Mutter zur Verfügung standen, auch drinstand, wenngleich vielleicht auch nur im Kleingedruckten. Man kann aber von jedem verlangen, dass er sich das, was er unterschreiben will, gründlich durchliest.

    Anfechtung wegen Drohung wird genauso wenig funktionieren. In welcher Form soll deine Mutter denn bedroht worden sein, damit sie unterschreibt?

    Eventuell kannst du es noch mit § 138 BGB (sittenwidriges Geschäft) versuchen, wenn die Umstände des Vertragsschlusses denen entsprachen, für die es in § 138 Abs. 2 BGB eine Aufzählung von Beispielen gibt. Aber selbst da mache ich dir keine Hoffnungen, denn du müsstest sonst schon einen erheblichen Mangel an Urteilsvermögen bei deiner Mutter nachweisen können...

    Kommentar von kariii kariiikariii

    Meine Mutter ist Ausländerin und kann nicht wirklich Deutsch. Sie hat den Brief unterschrieben, weil sie nur verstanden hat, dass sie ihre Daten überprüfen soll und dass die Rückantwort kostenlos möglich ist. Den Fließtext hat sie sich nicht durchgelesen, weil sie ihn sowieso nicht verstanden hätte. Meinst du, ob man so etwas machen könnte?

    Denn es sieht jetzt schlecht aus, weil man heute der Gewerbauskunft.Zentrale vor dem Amtsgericht Köln recht gegeben hat.

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Ja, das wundert mich nicht, dass diese "Zentrale" Recht bekommt. Auch wenn das Ganoven sind - es sind zumindest geschickte Ganoven, die ihr schmutziges Geschäft rechtlich abgesichert haben und sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.

    Deswegen kann ich dir bzw. deiner Mutter eben auch leider überhaupt keine Hoffnung machen.

    Jeder Richter würde sie fragen, wieso sie etwas unterschreibt, was sie nicht vollständig verstanden hat. Es wäre ja wohl nicht zuviel verlangt gewesen, dass sie sich jemanden beigezogen hätte, der das, was sie da unterschreiben sollte, erst mal vollständig durchliest und es ihr erklärt. Das hat nichts damit zu tun, ob jemand deutsch kann oder nicht; vielmehr ist es ganz normal rationales Verhalten, das man von jedem erwachsenen Menschen erwarten können sollte.

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    Antwort von Reiterfee Reiterfee

    Hallo, schreibe denen folgenden Brief:

    Zu Ihrer Rechnung vom ..... in höhe von .... stelle ich fest: Bei der von getätigten Gewerbeauskunft waren mir die damit verbundenen Kosten nicht bewußt. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Information Ihrerseits fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsabschluß zu den von Ihnen behaupteten Konditionen. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, da die von Ihnen angeforderte Gewerbeauskunft ohnehin fingiert war, was Ihnen auch bewußt. Schließlich mache ich hilfsweise von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff.BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen. Aus den genannten werde ich keinerlei Zahlung leisten. Sollten Sie mich weiterhin mit unberechtigten Mahnungen und Forderungen überziehen, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten.

    Mit freundlichen Grüssen

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Glaubst du wirklich, die hätten in ihrem Angebot keine Kosten erwähnt? Wahrscheinlich waren sie hellgrau in Schriftgröße 7 gedruckt - aber sie standen bestimmt eindeutig da!

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    Antwort von tapri tapri

    die sind bekannt als Betrüger. Da hilft es nur noch direkt zum Anwalt oder an die Verbraucherzentrale. Dort sammeln sich die Beschwerden und die wissen am besten was man tun sollte, denn diese Firmen schlagen gleich per Anwalt und Inkasso Büro zurück

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