Hallo, bin umgezogen und bekam meine Zeitschrift vom Bauer-Versand auf dem Postweg trotz Nachsendeantrag nicht geliefert. Ich musste den Umzug beim Versand extra melden. Daraufhin nannte man mir einen Termin zwei Monate später, ab dem die Lieferung an die neue Adresse erfolgen sollte. Auf diese Weise habe ich eine Reihe von Ausgaben nicht erhalten. Das Geld hat der Verlag aber voll berechnet und behauptet, er habe seine Pflicht erfüllt. Die Zeitungen seien abgeschickt und eben bei der Post nicht weiter geleitet worden. Habe bereits deswegen gekündigt. Der Bauer -Verlag weigert sich jedoch, entweder eine Gutschrift zu erstellen oder die fehlenden Ausgaben nachzuliefern. Kann mir jemand einen Rat geben? Vielen Dank!
Antworten (1)
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2Antwort von
gargamel111gargamel111
Ja, da wird der Bauer-Verlag wohl Recht haben. Er ist seiner Verpflichtung nachgekommen, die Zeitschriften zu liefern. Der Fehler ist da wohl bei der Post zu suchen. Komisch natürlich, wenn die andere Post nachgeliefert wrude und die Zeitschriften nicht. Da wirst Du wohl auch keine Chance haben. Beschwerde bei der Post, klar. Aber ob da was rauskommt ...
Diese Frage
Das braucht man nicht dokumentieren. Da hast du recht.
Ich muss doch keine Zeitschriften bezahlen, wenn ich sie nicht erhalten habe. Und nachdem ich meinen Umzug dem Bauer-Verlag mitgeteilt hatte, hatten die angekündigt, erst in 2 Monaten die Zeitschriften an meine neue Adresse zu liefern. Den vollen Betrag wollten sie aber für die ganze Zeit haben. Kann doch auch nicht sagen, habe die Überweisung ausgeführt, wenn das bei der Bank liegen geblieben ist, ist das das Problem des Empfängers.
Das wird, da gehe ich fest von aus, in deren AGB so geregelt sein. Und damit das kein Problem macht, hat man ja einen Nachsendeantrag. So wie Du. Du bist Deiner Verpflichtung nachgekommen, der Verlag auch. (auch, wenn das ein ziemlich unfreundlicher, kundenignoranter Haufen ist, so wie sich das darstellt –> ich habe lange in einem Verlag gearbeitet, und wenn da ein Heft gefehlt hat, warum auch immer, dann wurde das nachgesandt). Zurück zu Deinem Problem. Du hast das leider nicht mit dem Verlag, sondern mit der Post. Die haben wohl die Zeitschrift verschlampt (vielleicht auch geklaut oder so). Wie gesagt: Beschwerde geht immer, ob's was hilft, nicht nur, weil es die Post ist, ist mehr als fraglich.
Nein, die haben die Zeitschrift nicht verschlampt. Das ist grundsätzlich so, dass Zeitschriften nicht im Nachsendeantrag enthalten sind. Das kann aber der Kunde nicht wissen. Der Verlag sollte das aber wissen. Die Post hatte mir das dann auch in einem Schreiben mitgeteilt und dass ich meine neue Adresse dem Verlag mitteilen muss. Die Zeitschriften werden dann in diesem Fall wieder an den Verlag zurück geschickt. Ich sehe das aber so, dass ich nicht verpflichtet bin, für nicht erhaltene Leistungen zu bezahlen. Dummerwiese hatte ich das Geld schon überwiesen. Man weigerte sich aber, mir die Zeitschriften nachzuliefern. Einfach nur unverschämt! Wenn sie dadurch Kunden verlieren, schaden sie letztendlich auch sich selbst. Da sind Leute angestellt, die nicht mit Kunden umgehen können. Eine Katastrophe!
Oh, das ist neu für mich, wieder was gelernt. Und damit doppelt ärgerlich für Dich. Und wahrscheinlich nichts zu machen, weil das sicher in deren AGB steht, die man ja als Kunde leider immer mit akzeptiert (ohne sich über sowas Gedanken zu machen).
Wüsste nicht, warum ich Zeitschriften bezahlen soll, die an den Verlag zurück geschickt worden sind. Ist auf jeden Fall unseriös, der Bauer-Versand. Kann jur jedem empfehlen, die Finger davon zu lassen!