Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgende Frage. Ich betreibe in meiner Wohnug neben einem Gasdurchlauferhitzer für Warmwasser und Heizung einen Kaminofen. Diese Feuerstelle (Kaminofen) hat der Bezirksschornsteinfeger abgenommen und genehmigt.
Die Frage ist jetzt wenn ich den aminofen "Bergen" durch einen anderen Kaminofen "Norden" ersetzen will muss der Schonsteinfeger diese Feuerstelle erneut abnehmen ? Am Anschluss zum Schornstein werden keine Veränderungen vorgenommen lediglich der Kaminofen wird getauscht.
Vielleicht hat jemand das selbe Prozedere schon durch und kann mir Rat geben. Vielen Dank schon einmal im vorraus.
Völliger Quatsch!!!!! Jeder Wechsel einer Feuerstätte ist anzeige- und genehmigungspflichtig. Das Funktionieren zwischen Schornstein und Ofen hängt von vielen Faktoren ab, wie Leistung, Abgastemperatur, Abgasmassenstrom, Zugbedarf und, und , und. Dieses ist jedesmal neu zu prüfen.
....und dabei dem schornsteinfeger die tasche zu füllen. wenn die vorherige anlage mit einem kaminofen o.k. war , wieso soll die jetzige nicht o.k. sein ? im übrigen trifft hier besonders das schöne alte sprichwort zu " wer viel fragt bekommt viele antworten!"
Der BSM prüft u.a. die Bauart des Ofens (z.B. selbst-zufallende Ofentüren) sowie verschiedene Abmessungen bzgl. Brandschutz.
@Heiko: So ist es.