Mache grade eine Lohnabrechnung unseres Mandanten für März. Einen Arbeitnehmer soll ich aber jetzt abmelden, der hat zum letzten mal am 21.02.2009 gearbeitet. Wann meld ich den denn jetzt ab? Mach ich ne Wiederholungsabrechnung und meld den am 21. ab?

Vielleicht mal nachfragen, ob der AN noch Resturlaubstage hatte oder krank war bis 28.02.2009???

Siehe http://www.buzer.de/gesetz/7088/a140859.htm Absatz 1 Nr. 2.
also zum 21.02.09?
bitmap am 3. April 2009 15:21 Falsche Antwort. Für Minjobber gilt -> http://kURL.de/ofem
(... da du noch nicht geschrieben hattest, dass es ein Minjober ist als ich schon geantwortet hatte bzw. sich die Beiträge zeitlich überkreuzt haben)
achso: geringfügig beschäftigt...kein Urlaub;-)...hatte ich nicht erwähnt
na dann ganz normal auf den 21.02 abmelden. Und bei der Knappschaft wohl auch.
Wird der Arbeitnehmer nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses abgemeldet?