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Abmeldung wegen ende einer Beschäftigung

gefragt von leo1991 am 03.04.2009 um 14:56 Uhr

Mache grade eine Lohnabrechnung unseres Mandanten für März. Einen Arbeitnehmer soll ich aber jetzt abmelden, der hat zum letzten mal am 21.02.2009 gearbeitet. Wann meld ich den denn jetzt ab? Mach ich ne Wiederholungsabrechnung und meld den am 21. ab?


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Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 3. April 2009 15:05
1x
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Vielleicht mal nachfragen, ob der AN noch Resturlaubstage hatte oder krank war bis 28.02.2009???

Kommentar von leo1991 am 3. April 2009 15:11

achso: geringfügig beschäftigt...kein Urlaub;-)...hatte ich nicht erwähnt

Kommentar von 5f2be321c081a997ff19207e6e2b56e4smallSimmi821 am 3. April 2009 15:23

na dann ganz normal auf den 21.02 abmelden. Und bei der Knappschaft wohl auch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. April 2009 15:51

Wird der Arbeitnehmer nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses abgemeldet?


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. April 2009 15:11
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Kommentar von leo1991 am 3. April 2009 15:16

also zum 21.02.09?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. April 2009 15:21

Falsche Antwort. Für Minjobber gilt -> http://kURL.de/ofem

(... da du noch nicht geschrieben hattest, dass es ein Minjober ist als ich schon geantwortet hatte bzw. sich die Beiträge zeitlich überkreuzt haben)



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