obwohl er mich per sms gekündigt hatt ..hatt er sich an den vergleich nicht gehalten ...beim gütertermin gab er mir die schriftliche kündigung.. ich lass alles über gerichtsvollzieher laufen...habe titel....nur abmeldung bekomm ich einfach nicht welche rechte hab ich weiterhin?ist die kündigung unwirksam...eigenlich weil ich die abmeldung von sozialversicherung net bekommen habe....danke
Abmeldung vom sozialversicherung von ex Arbeitgeber nicht erhaltet trotz kündigung was tun?
Antworten (3)
-
1Antwort von
RHWWWRHWWW
Hallo,
grundsätzlich gilt für die Abmeldung eine Frist von 6 Wochen nach Beschäftigungsende.
http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__8.html
Auch die Krankenkasse hat die Pflicht auf die Erstellung der Abmeldung zu achten. Ggf. regelmäßig bei der Krankenkasse nachfragen, ob dort die Abmeldung inzwischen vorliegt. Im Extremfall kann die Krankenkasse für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängen:
gesetze-im-internet.de/sgb_4/__111.html
Gruß
RHW
-
1Antwort von
AnnaHochbergAnnaHochberg
Die Gültigkeit der Kündigung hängt nicht von dieser Bescheinidung ab. Schreibe Deinem ehemaligen Arbeitgeber per Einwurfeinschreiben (wegen des Beweises) und setze ihm eine Frist, bis wann er den Beleg zugeschickt haben muss. Frage gleichzeitig bei Deiner Krankenkasse nach, ob die Abmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist. Steht in dem Vergleich des Arbeitsgerichts drin, bis wann alle Arbeitspapiere übergeben sein müssen? Was ist das für ein Arbeitgeber, der per SMS kündigt? Er hat doch überhaupt keinen Nachweis führen können, dass er die Kündigung ausgesprochen hat. Hat das Arbeitsgericht das akzeptiert?
Kommentar von
elliotelliot allso ich hab beim arbeitsgerticht nachgefragt wegen deer fälligkeit die meinten ab sofort....also sobald ich nach hause bekomm habe müssten die papiere und abfindung bezahlt werden...natürlich hatt arbeitsgericht die sms kündigung nicht akzeptiert....
Kommentar von
AnnaHochbergAnnaHochberg Frag auf jeden Fall bei der Krankenkasse nach. Die bekommt die Meldungen des Arbeitgebers. Diese Bestätigung brauchst Du nicht sofort. Du solltest aber am Ball bleiben, damit Deine Unterlagen komplett sind. Hast Du einen Durchschlag der Anmeldung bekommen? Dann weißt Du, dass dieser merkwürdige Arbeitgeber Dich überhaupt angemeldet hat. Ist das ein kleines Unternehmen?
-
0
Eine Kündigung per SMS ist, gemäß §623 BGB nicht zulässig!
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Es gilt, dass die Kündigung zwingend der Schriftform bedarf!
Auch wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, müssen Sie sich gegen die Kündigung wehren!
Reichen Sie sofort Kündigungsschutzklage ein, am besten Sie lassen sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!
Des weiteren müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft anbieten. Schickt dieser Sie nach Hause, befindet er sich im Annahmeverzug, mit der Folge, dass er Ihnen das vereinbarte Gehalt weiter bezahlen muss, auch wenn Sie nicht gearbeitet haben.
P. K.
-
Da der Arbeitgeber die Abmeldung zu erstellen hat, wird sich das evtl. Bußgeld gegen diesen richten (nicht gegen den Arbeitnehmer).
Wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist, gibt es Sonderregelungen.