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Abmeldung vom Religionsunterricht / Grundschule

Frage von TheoMueller TheoMueller

Hallo, ich habe gesehen was auf dem Lehrplan für de kath. Religionsunterricht in NRW steht. Das hat mich doch schockiert (Kindheitserinnerung)

Die Gesetze bzgl. Weltanschauungs- und Religionsfreiheit (Grundgesetz) sind mir bekannt. "Keiner darf wenn er nicht will religiösen Einflüssen ausgesetz werden" Das gilt besonders für Andersgläubige / Nichtgläubige aber woher erfahren sie Eltern das alle Kinder automatisch am kath. Religionsunterricht (in Aachen) teilnehmen.

Wie sieht die Abmeldung von Religionsunterricht in der Praxis aus?

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Antworten (16)

  • 5
    Antwort von Charlyweisswas Charlyweisswas

    In Artikel 7(2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht wortwörtlich:

    "Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."

    .

    Damit ist dies zunächst einmal glasklar Deine freie Entscheidung. Wie die Abmeldung zu erfolgen hat erfährt man sicher im Sekretariat. Ein formloses Schreiben sollte ausreichen.

    .

    Da in Grundschulen normalerweise kein Ersatzfach angeboten wird hat Dein Kind dann in Randstunden frei. Liegt der Religionsunterricht nicht in Randstunden, muss das Kind angemessen betreut werden. Eine Teilnahme am Unterricht anderer Klassen ist nicht zulässig.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Ja ich bekomme aber keine Antwort auf die Frage wann der Religionsunterricht stattfindet... und es würde zum Kulturkreis gehören...

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Das ist ja eine Unverschämtheit und mit Sicherheit nicht rechtens.

    Ich würde mal beim IBKA (ibka.org) oder der GBS (giordano-bruno-stiftung.de) nachfragen, die haben öfter solche lustigen Fälle.

    Kommentar von Kampy KampyKampy

    Ganz genau so solltest du es machen. Und keinesfalls klein beigeben! Es ist eine Unverschämtheit.

    Kommentar von coppa coppacoppa

    in meiner Schule (österreich) war man verpflichtet teilzunehmen. diejenigen, die einer anderen Konfession angehörten, "durften" während der Religionsstunden bei der Direktorin sitzen und von ihr "beaufsichtigt" werden (gab gerüchten zufolge allgemein Unterricht über wasweißich)

  • 3
    Antwort von frostfeuer85 frostfeuer85

    Ich denke, wenn du dein Kind dort nicht teilnehmen lassen möchtest, wird es einfach in dieser Stunde in eine andere Klasse geschickt und dort beaufsichtigt.

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Falsch.

    Dieses sogenannte "Heidenhüten" ist nicht statthaft. Siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.1998.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Interessante Rechtsprechung, hab ich auch was gelernt. Wer es nachlesen will, hier ein Link zu dem, was Charlyweisswas meint: http://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechtereport/online/artikel/grrartikel_detail/back/artikel-7/article/vom-privileg-zur-pflicht-heidenhueten-und-religioeser-ersatzdienst/

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Interessanter Link, auch wenn der Artikel noch vor dem BVerwG-Urteil erschienen ist.

    .

    Die entscheidende Passage in dem Urteil ist die Folgende:

    .

    „Eine in diesem Sinne unstatthafte Einflussnahme läge vor, wenn der Gesetzgeber den Schülern anstelle des Religionsunterrichts ein diesem Lehrfach nach dem Lehrplan nicht gleichwertiges "Ersatzfach" zur Pflicht machen würde. Das wäre nicht nur dann der Fall, wenn es sich hierbei um ein Pflichtfach handelte, das thematisch völlig andere Erziehungs- und Bildungsziele verfolgt. Nichts anderes müßte gelten, wenn anstelle des Religionsunterrichts ersatzweise eine curricular nicht gleichwertige Unterrichtung als eine Art - wie der Kläger zu 1 meint - "zweitklassige Beschäftigungstherapie" zur Pflicht gemacht würde. Wer einen derartigen "Ersatzunterricht" bei Abmeldung vom Religionsunterricht besuchen muß, wird möglicherweise genötigt, Überlegungen anzustellen, die mit der Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht selbst nichts zu tun haben. Dabei kann es keine Rolle spielen, ob diese Überlegungen den Inhalt des "Ersatzfaches" oder die erwartete Verbesserung der Chancen für den schulischen Erfolg betreffen.“

  • 2
    Antwort von Issimus Issimus

    Es gibt beim IBKA NRW (Website)Handreichungen für konfessionsfreie Schüler, auch Eltern-Fragebogen an Grundschulen in NRW, und wenn Dir das nicht genügt, so wende Dich mit deinem Problem direkt an Herrn Rainer Ponitka, den Landessprecher NRW und seit 3Jahren Sprecher der AG Schule des IBKA. Normalerweise müsste dein Fall ein gefundenes Fressen für ihn sein. Wenn die Direktorin wirklich derart "mauert", dann kann sie noch mit einiger Medienpräsenz rechnen. Und es ist klar, dass ab Religionsmündigkeit (14J.) das Kind entscheidet, bis dahin aber die Erziehungsberechtigten. Die Direktorin darf elterliche Erziehungsrechte nicht beschneiden.

  • 2
    Antwort von Kampy Kampy

    Normalerweise informieren sich die Eltern über den Schulunterricht ihrer Kinder. So erfahren sie es. Und die Abmeldung dürfte unproblematisch sein. Einfach mal eine Sprechstunde aufsuchen.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Es gibt keinen Stundenplan und auf mehrfache nachfrage auch keine Information wann der Religionsunterricht stattfindet.

    Nur der Hinweis das "gewisser Rituale und Traditionen zu unserm Kulturkreis gehören"

    Kommentar von Kampy KampyKampy

    Dann wende dich direkt an den Leiter der Schule, wenn die anderen so stur sind.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Das habe ich ja schon gemacht. Es kommt wie aus einem Mund...

    Kommentar von Kampy KampyKampy

    Dann bei der zuständigen Behörde Beschwerde einreichen oder das vorher androhen, dann lenkt die Vernunft oft ein bevor es zu einem Konflikt kommt.

  • 2
    Antwort von Salzprinzessin Salzprinzessin

    Nun ist NRW, besonders sicher Aachen, anders strukturiert als Niedersachsen/Hannover-Celle, aber auch in NRW kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Kinder in der Klasse katholisch sind. Es muss also ein Alternativangebot geben. In den meisten Fällen - schon wegen des Migrantenanteils in den Klassen - ist das Ethik. Oder es gibt eben auch eine Freistunde, bei der die Frage entsteht, ob sie unter Aufsicht verbracht werden kann. Sonst gibts Schwierigkeiten.

    Aber ich würde vorschlagen, dass du mit deinem Kind darüber sprichst. Es ist nämlich möglich, wenn es tatsächlich das einzige sein sollte, das nicht am Religionsunterricht teilnimmt, dass ihm das überhaupt nicht gefällt, da eine Sonderstellung einzunehmen. In dem Fall lass dir zu Hause erzählen, was im Unterricht besprochen wurde und relativiere im persönlichen Gespräch, zeige Alternativen auf. Kinder verstehen das im allgemeinen besser als wir immer annehmen.

    Kommentar von quinti quintiquinti

    Genau so ,ist es bei den Kindern ! Was den Eltern nicht gefällt hat noch lange nichts mit ihrem Kind zu-tun. Übrigens war dies bei der Anmeldung gesagt worden.

    Ich bin auch aus dem Kreis Aachen,und die Schulen sind OK Auch andere Glaubensrichtungen lernt man so kennen,damit vorurteile Abgebaut werden können

    Kommentar von Kampy KampyKampy

    Das kann ich mir kaum vorstellen. Eine Klasse ganz ohne Moslems? Sowas gibts doch gar nicht. Und die werden ganz sicher nicht zum kath. Unterricht gehen.

  • 2
    Antwort von UmeaM UmeaM

    Da solltest du dich informieren wa im Ethik gelehrt wird, normalerweise wird die Stunde damit ersetzt!

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    In NRW gibt es an den Grundschulen weder das Fach Ethik noch das Fach Praktische Philisophie. Das Fach Praktische Philisophie gibt es erst ab der 5. Klasse...

    Kommentar von UmeaM UmeaMUmeaM

    Was mach das Kind dann wenn es soweit ist? In Religion kann es nicht mehr einsteigen oder?

  • 1
    Antwort von jaliya22 jaliya22

    gibt es keine ausweichmöglichkeiten wie ev. religion oder ethik? das gabs bei uns immer. ansonsten mit dem klassenlehrer kontakt aufnehmen.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    In der Grundschule gibt es die Wahl zwischen ev. oder katholisch (praktische Philosophie erst ab 5.) in Aachen automatisch kath. aber es wird keiner darüber Informiert. Selbst auf Nachfrage wird von Ich/Du Irh / Wir gesprochen... Es gibt doch einen Lehrpkan oder nicht?

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von guinan guinan

    Du gehst zur Klassenlehrerin und gibst ihr (möglichst schriftlich) deine Bitte/ deinen Wunsch bekannt, dass dein Kind am Religionsunterricht nicht mehr teilnimmt. Dort erkundigst du dich dann danach, ob das zu sofort geht oder erst zum nächsten Halbjahr und ob für die Kinder dann ein Ersatzunterricht an der Schule eingerichtet ist (Ethik o.ä.), es in anderen Klassen betreut wird oder frei hat.

    Meist ist der Wechsel zum Halbjahr möglich. Spätestens dann. Damit ist das erledigt.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Die Befreiung vom Religionsunterricht aufgrund des Grundrechtes auf Religions- u. Meinungsfreiheit kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden. Bei Widerruf der Erklärung besteht die Pflicht zum Besuch des Religionsunterrichtes.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Na die Schulorganisation ist aber auch noch sone Sache- in der Praxis wird es aber so sein, sonst muss die Schule dauernd neue Pläne schreiben, weil sich dauernd hin und her entschieden wird (nicht von der Fragestellerin- aber es gibt so Leute, die haben was vor und melden dann mal eben ab und hinterher wieder an)

  • 1
    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Die Anmeldung ist kein Problem, wende dich einfach ans Sekretariat der Schule.

    Da es in NRW KEIN Ersatzfach für Religion gibt, wird das Kind die Stunden wahrscheinlich in anderen Klassen verbringen.

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Das ist unzulässig. Entweder das Kind hat frei oder es wird "angemessen betreut".

    Kommentar von Kampy KampyKampy

    In anderen Klassen verbringen, könnte man als angemessene Betreuung auslegen.

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    Ja, wichtig ist, dass es betreut wird. Einfach frei haben funktioniert in der Grundschule einfach nicht mitten am Tag.

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Dies ist das sogenannte "Heidenhüten". Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist dies nicht rechtens.

    .

    Denn dies sei eine "unstatthafte Einflussnahme" auf die Freiwilligkeit der Teilnahme, da es sich um ein "nicht gleichwertiges Ersatzfach" handelt (wie z.B. Ethik oder Philosophie, dies wäre gleichwertig).

    .

    Zum Nachlesen: BVerwG Urteil vom 17.06.1998 (6 C 11.97)

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    Es gibt aber nunmal in nrw in der Grundschule kein Ersatzfach. Ob man das nun gut findet oder nicht ändert erstmal nichts daran, dass die Schule, wenn sie nicht gerade eine ganztagsschule ist, die zum entsprechendem Zeitpunkt Betreuung anbietet, keine andere Möglichkeit haben wird in der Praxis...

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Mit "gut finden" hat das nichts zu tun. Die Betreuung im Unterricht anderer Klassen ist rechtlich nicht zulässig, da dies die Religionsfreiheit einschränkt.

    .

    Die Schule hat also eine "angemessene Betreuung" zu organisieren, darauf kann man bestehen und klagen und zwar mit Erfolg.

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    der dann wie aussieht?

    sorry, ich finde nichts schlimmes an der praxis und kenne auch niemanden, der das als schlimm empfunden hat.

    aber hauptsache erstmal klagen und gewinnen, was das dann mit sich bringt ist ja egal...

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    Nun werd mal nicht gleich pampig.

    .

    Eine angemessene Betreuung sieht dann so aus, dass ein Lehrer die Schüler in einem getrennten Raum beaufsichtigt. Die können dann beispielsweise Hausaufgaben machen. Das war schon zu meiner Schulzeit so und das ist jetzt satte 25 Jahre her! Damals habe ich allerdings meist brav in Reli gesessen.

    .

    Wo ist denn das Problem dabei? Das wird ja wohl jede Schule organisieren können? Also meine konnte das jedenfalls. Vor 25 Jahren.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Es ist auch kein Problem, an vielen Schulen. Selbst an dieser Schule gehen allein aus einer Klasse schon 4 nicht während der Schulzeit in die Kirche die wissen nichts von der Abmeldungsmöglichkeit. Es sind auch nur 4 von 26 Kindern Katholihttp://images.gutefrage.net/images/absenden_button.gif?166sch - alle sollen aber den Unterricht bekommen....

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    Wenn man eine gewisse Gruppengröße erreicht, ist das wohl kein Problem. Aber bei einem einzelnen Kind? Ich hab noch keinen der Lehrer in meinem bekanntenkreis über eine Überversorgung mit Lehrern schimpfen hören...

    Ich kenne aus meiner eigenen Schulzeit allerdings eine wie ich finde ganz schöne Varianten. Die Kinder durften am gleichzeitig stattfindenden Lektürelesen teilnehmen, das eigentlich für Schüler mit nunja Motivationsproblemen gedacht war. Darauf waren immer alle ganz scharf. Das war kein Förderunterricht im klassischen Sinn, sondern sollte Lust auf's lesen machen.

    Ist aber letztlich alles nicht die ultimative Lösung. Religionsunterricht gehört in die Kirche, nicht in die Schule.

    Nichts für ungut...

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    Wenn man eine gewisse Gruppengröße erreicht, ist das wohl kein Problem. Aber bei einem einzelnen Kind? Ich hab noch keinen der Lehrer in meinem bekanntenkreis über eine Überversorgung mit Lehrern schimpfen hören...

    Ich kenne aus meiner eigenen Schulzeit allerdings eine wie ich finde ganz schöne Varianten. Die Kinder durften am gleichzeitig stattfindenden Lektürelesen teilnehmen, das eigentlich für Schüler mit nunja Motivationsproblemen gedacht war. Darauf waren immer alle ganz scharf. Das war kein Förderunterricht im klassischen Sinn, sondern sollte Lust auf's lesen machen.

    Ist aber letztlich alles nicht die ultimative Lösung. Religionsunterricht gehört in die Kirche, nicht in die Schule.

    Nichts für ungut...

    Kommentar von FeldKobold FeldKoboldFeldKobold

    Wenn man eine gewisse Gruppengröße erreicht, ist das wohl kein Problem. Aber bei einem einzelnen Kind? Ich hab noch keinen der Lehrer in meinem bekanntenkreis über eine Überversorgung mit Lehrern schimpfen hören...

    Ich kenne aus meiner eigenen Schulzeit allerdings eine wie ich finde ganz schöne Varianten. Die Kinder durften am gleichzeitig stattfindenden Lektürelesen teilnehmen, das eigentlich für Schüler mit nunja Motivationsproblemen gedacht war. Darauf waren immer alle ganz scharf. Das war kein Förderunterricht im klassischen Sinn, sondern sollte Lust auf's lesen machen.

    Ist aber letztlich alles nicht die ultimative Lösung. Religionsunterricht gehört in die Kirche, nicht in die Schule.

    Nichts für ungut...

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    "Religionsunterricht gehört in die Kirche, nicht in die Schule."

    .

    Da bin ich ganz Deiner Meinung.

  • 1
    Antwort von BenRama BenRama

    ich verstehs nciht ganz, was du wissen willst. man kann sich ohne weiteres abmelden, das ist kein problem.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Es ist ein Großes Problem. Erst wird gesagt das wäre nur Unterricht mit Ich/Du Wir Sie und findet im Klassenverbund statt. Dann wird nicht drüber Informiert wann der Unterricht konkret stattfindet - nur ausweichende Antworten...

    Kommentar von BenRama BenRamaBenRama

    naja, du kannst dein kind vom religionsunterricht befreien. dazu musst du einfach nur einen brief schreiben, in dem das drinsteht. es wird bei minderjährigen so gehandhabt, dass diese dann in einen klassenraum müssen, wo sich eine aufsicht befindet. dort wird aber meistens kein unterricht gemacht. jetzt würde ich aber erstmal herausfinden, wie der unterricht aussieht. mein religionsunterricht hatte weniger mit religion als mit ethik und philosophie zu tun. deshalb hat es mir ungeheru spaß gemacht. bei allem anderen wäre ich auch geflüchtet. wenn es nur ausweichende antworten gibt, einfach das kind abmelden vom unterricht und eine geegnete aufsicht für das kind einfordern. das klappt schon. wenn alles nicht klappt, einmal persönlich zum direktor gehen.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    War schon bei der Direktorin: Keine Antwort auf die Fragen, Sie hat das schon geklärt mein Sie. Und Sie sagt das "bestimte Traditionen und Rituale zu unserem Kulturkreis gehören" Ich denke das Verstößt doch sogar gegen die Menschenrechte...

    Kommentar von Charlyweisswas CharlyweisswasCharlyweisswas

    AUTSCH!

    Na der Dame würde ich aber was erzählen. Wende Dich mal an den IBKA, die nehmen sich gerne solcher Fälle an und geben Dir guten Rat.

    Kommentar von Kampy KampyKampy

    Schreibe diese Befreiungserklärung (per Einschreiben). Die dürfen sie nicht ignorieren. Wenn doch, wende dich an die zuständige Behörde mit einer Beschwerde. Das kann die Leute ihren Job kosten.

    Kommentar von BenRama BenRamaBenRama

    joaaaa, dann musst du mal härter töne anschlagen. niemand kann gezwungen werde irgendwelche traditionen zu praktizieren. das ist wirklich ein menschenrecht. sowas geht gar nicht. oder wirklich scule wechseln, weil wenns so schon anfängt, sind die lehrer dann teilweise nicht unparteiisch und dein kind bekommt schlechtere noten

  • 0
    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Da du den normalen weg ja schon gegangen bist, würde ich als nächsten Schritt vorschlagen, dass du dich ans Schul(Verwaltungs)Amt wendest.

    Sollte das nicht schon zu einer Lösung führen, dann ist die Bezirksregierung zuständig.

  • 0
    Antwort von Mosus Mosus

    Handelt es sich um eine Grundschule, die in kommunaler oder in kirchlicher Trägerschaft ist?

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Städtische Grundschule!

    Kommentar von Mosus MosusMosus

    Dann habe ich keine Ahnung, woran das liegen könnte.

  • 0
    Antwort von Eldor Eldor

    Deine Antworten hören sich so an, als ob du dein Kind an einer Katholischen Bekenntnisschule angemeldet hättest. Sollte das der Fall sein, hast du mit der Anmeldung die Erziehung im katholischen Glauben gewünscht. Eine Abmeldung vom RU bedeutet an dieser Schule: Du musst dir eine Gemeinschaftsschule für dein Kind suchen.

    In den Gemeinschaftsschulen wird der RU in evangelisch und katholisch getrennt. Die Kinder, die weder ev. noch rk. unterrichtet werden, werden entweder anders unterrichtet (Muttersprachle), haben früher Schulschluss (Randstunden), werden betreut (im Ganztag) oder werden in der Klasse mit beaufsichtig (ohne Teilnahme).

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Nein städtische Grundschule. Wahrscheinlich mit katholischer Belegschaft...

    Kommentar von Eldor EldorEldor

    Städtisch sagt nichts über Bekenntnis- oder Gemeinschaftsschule aus, sondern nur über den Träger. Auch katholische Bekenntnisschulen können städtisch sein.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Es ist aber keine christliche Bekenntnisschule. Gibt es keine Trennung von Kirche und Staat?

    Kommentar von Eldor EldorEldor

    Das Schulgesetz in NRW kennt Private und Öffentliche Schule, die alle laut Verfassung in Achtung vor Gott... erziehen müssen. Die öffentlichen Schulen als Volksschulen waren bis 1967/68 entweder evangelisch oder katholisch. Seit 1968 hat der Elterentscheid über die Beibehaltung des Status 'ev./rk.' oder die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule entschieden. Die Trennung der Kirche vom Staat ist in NRW nicht so klar wie in Frankreich.

  • 0
    Antwort von quinti quinti

    Warum hast du damit ein Problem.! Dein persönliches ,hat doch mit deinem Kind nichts zu tun! Schon bei der Anmeldung des Kindes wurde dir bestimmt gesagt, wie der Lehrplan ist.! Wenn du nicht möchtest das es dies lernt,kann es bestimmt in einer anderen Klasse solange gehen.

    Hast du übrigens dein Kind schonmal gefragt,wie es denn so ist ,an dieser Stunde Teilzunehmen oder doch in eine andere Klasse zu gehen !

    Kindeswohl!

    Wenn es den Eltern sagen würde !lasst das Rauchen-Trinken und so weiter,würdet ihr das tun !

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Mein Kind war auf eigenem Wunsch mit beim Einschulungsgottesdienst (den keine besuchen muss. Der Pfarrer hat sich gegeüber den Kindern aufgeführt wir ein Dompteur in einigen Situationen auch cholerisch in freundlichem Gewand. Mein Sohn und ander Kinder wollten dort nicht mehr dort hin. Auch ist Glauben eine privat Sache. Es muss ja nicht jeder Religiös Uterwiesen werden...

  • 0
    Antwort von hauptsacheegal hauptsacheegal

    meistens sind solche unterrichte am anfang oder ende des schultages, so dass die kinder, die nicht teilnehemen, spaeter zur schule kommen oder frueher gehen koennen. und ein muss fuer die schueler gibt es nicht

    Kommentar von Schwierig SchwierigSchwierig

    Stimmt nicht. Kinder kann man vom Religionsunterricht befreien, da jedes Kind eine festgesetzte Stundenzahl "absitzen" muss, wird das Kind in der Zeit in Ethik oder in einer andere Klasse beaufsichtigt.

    Kommentar von hauptsacheegal hauptsacheegalhauptsacheegal

    ich bin islamisch und ich musste das zu meiner zeit nicht (bremen) wir hatten immer frei

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Ja wenn die Lehrer sich nicht als Missionare verstehen, dann ist das möglich...

  • 0
    Antwort von PVUellenberg PVUellenberg

    Religionsunterricht ist - nebenbei bemerkt - das einzige Fach, das im Grundgesetz festgelegt ist. Eltern sollten v.a. in der Grundschule einen engen Kontakt zu Schule pflegen (Elternabende, Sprechtage mindestens). Dann kennen sie auch die Fächer ihrer Kinder.

    Kommentar von TheoMueller TheoMuellerTheoMueller

    Das ist Falsch! Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. weiterhin das Nordrhein-Westfälische Schulgesetz. Hier heißt es in § 31 Abs. 6: (6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.

    Kommentar von Primera PrimeraPrimera

    Dann mach das doch einfach so. Schriftliche Erklärung, dass dein Kind nicht teilnehmen soll. Und dann würde ich mit der Klassenlehrerin oder Schulleiter sprechen, wie das in der Praxis umgesetzt werden kann, wie dein Kind in der betreffenden Zeit betreut wird. (ich wünschte, meine Eltern wären so konsequent gewesen und hätten mir den Mist erspart - also einfach machen)

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