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Abmeldung / Verkauf eines gebrauchten Autos. Ablauf ?

gefragt von tella198 am 23.01.2009 um 12:57 Uhr

Hallo,

vorweg sei gesagt, dass ich 0,00 Abhnung von Autos habe. Auch vom Abmelden und Anmelden und dem ganzen Verfahren leider so gut wie gar nicht.

Nun ist es so, dass meine Freundin für 2 Wochen auf Fortbildung ist und heute jemand vorbeikommt, der ihren gebrauchten Wagen kaufen will. Alles notwendige dafür ist hoffentlich hier. Es ist hier bei mir:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 + Teil 2, Farzeugbrief des Vorbesitzers (untere Ecke abgeschnitten, brauch ich den auch ?), HU-Brief und AU-Prüfbescheinigung und das Auto selber. Fehlt da noch was ?

Naja und dann noch die Frage: Wie läuft das ab ? Der Wagen ist immernoch auf die Tante meiner Freundin angemeldet. Muss ich den abmelden ? Kann das nur meine Tante machen ? Oder evtl. sogar der Käufer des Wagens ? Ist dazu eine Vollmacht der Tante nötig oder geht das auch ohne, wenn er alle Papiere und Nummernschilder hat ?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann, da ich total ahnungslos bin. Evtl. sonst auch nen Tipp, wo man sowas rausfinden könnte.

Vielen Dank schon mal !!!

Micha


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gamasche
beantwortet von gamasche am 23. Januar 2009 13:07
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Wenn Du beauftragt, bevollmächtigt, bist- ja dann kannst Du das abwickeln. Die Unterlagen sind vollständig. Abmelden musst Du den Wagen nicht, der Käufer kann das als Erwerber tun, auch umschreiben lassen. Besser wäre allerdings, der Wagen ist vor dem Verkauf abgemeldet. Fährt der Käufer damit los, verursacht einen Unfall, wird die Tante bei ihrer Versicherung höher eingestuft. Die wird sich sicher freuen. Selbst abmelden kannst Du ohne Vollmacht. Aber der Käufer kann eine Vollmacht verlangen, das Recht hat er. Alternativ empfehle ich Dir folgendes: Da sich ein abgemeldetes Auto schlechter verkaufen lässt- zusätzliche Kosten für Kurzzeitkennzeichen-verkaufe ihm das Auto, gib ihm dafür die Papiere und regelt das vertraglich so, dass er das Auto mit Schlüsseln bis zur Um-, Abmeldung bei Dir stehen lässt.

Kommentar von tella198 am 23. Januar 2009 13:24

Vielen Dank für die Hilfe.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 23. Januar 2009 16:55

gerne doch


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 23. Januar 2009 12:58
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Personalausweis und Vollmacht der Tante ist notwendig.
Schau mal auf der Homepage der Zulassungstelle nach (Landkreis).

Kommentar von dirkiemaus am 23. Januar 2009 13:00

falsch beim abmelden nicht sondern nur beim anmelden


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 23. Januar 2009 12:59
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schau mal unter www.autoscout24.de oder mobile.de da findest du kaufverträge und da steht denn auch alles genau drin :-D


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. Januar 2009 13:00
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In jedem Falle brauchst Du eine schriftliche Vollmacht Deiner Freundin bzw. der Tante und deren Personalausweis um über ihr Hab und Gut verfügen zu können. ansonsten kannst Du Dein Bemühen bis zu deren Rückkehr verschieben.


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