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Abmeldung "nicht" angekommen

Frage von Dunstone Dunstone

Ich war im Jahr 2009 für 10 Wochen arbeitslos und habe mich am Tag der Unterschrift meines neuen Arbeitsvertrages direkt persönlich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin abgemeldet. Nachdem ich bei der Erstellung meiner Steuererklärung bemerkt habe, dass ich für 3 Wochen zu viel Arbeitslosengeld bekommen habe, habe ich auch das sofort gemeldet. Jetzt soll ICH aber eine Strafe zahlen, da ich mich nicht abgemeldet hätte!? Dafür habe ich aber meine Mutter als Zeugin und auch meine Frau war bei 3 Telefonaten dabei in denen ich das Arbeitsamt darauf hinweisen musste, dass ich keine Beratungsgespräche mehr brauche, da ich schon einen neuen Job habe! Was kann ich tun??

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    zunächst einmal ist es wichtig, die eingetretende Überzahlung zurück zuzahlen.

    Das Arbeitsamt kann dir keine Strafe verhängen, sondern erst einmal erhältst du von denen bzgl. der angebelichen Nichtmeldung eine Anhörung gemäß § 24 SGB X.

    Du kannst dich entsprechend zum Sachverhalt äußern.

    Eine Strafe kann lediglich vom Gericht aufgrund einer Anzeige wegen Leistungsmißbrauch erstellt werden. Aber auch das kommt ja nicht von ungefähr, sondern eine Anhörung erfolgte doch wohl.

    Kommentar von Dunstone Dunstone

    Ich habe das zuviel bezahlte Geld schon lange zurück gezahlt. Irgendwann kam Post vom Hauptzollamt Düsseldorf, dass ich eine Strafe in Höhe von ca. 180€ bezahlen soll. Der von mir schon mehrfach angeforderte Bogen für eine schriftliche Anhörung wurde mir bis heute nicht zugeschickt! Heute rief mein Sachbearbeiter meiner Bank an, dass mein Konto mit einer Art Pfändung belegt worden ist. Egal wo ich anrufe, keiner fühlt sich zuständig. Das einzigste, was ich rausgefunden habe ist, dass neben mir noch 6 andere Kontoinhaber meiner Bank betroffen sind.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    so wie du den Sachverhalt schilderst, rate ich dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

    Adressen findest du u.a. hier; http://www.my-sozialberatung.de/adressen

    Ansonsten stelle die Frage ruhig ein weiteres mal im Diskussionsforum Tacheles

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    danke für den "Stern" - Hoffentlich bekommst du das Bankkonto schnell wieder frei.

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    Antwort von Datze1990 Datze1990

    Dann sollten die Zeugen reichen. Einfach mal eine Klage in Erwägung ziehen, aber auf keinen Fall zahlen. Aber ich glaube, dass man immer eine schriftliche Abmeldung abschicken MUSS.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Zurück zahlen musst du die zu viel erhaltene Leistung auf jeden Fall. Um die Strafe kannst du dich streiten.

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