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Abmeldung durch den Vermieter beim Einwohnermeldeamt

Frage von shinny1965 shinny1965

Ist es möglich oder gar Rechtens das ein Vermieter, den Mieter beim Einwohnermeldeamt odet Bürgeramt abmeldet?

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Wenn Du dich nicht ummeldest und er mit Deiner Post belästigt wird, kann ich mir das schon vorstellen.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    was hat die Post mit dem Einwohnermeldeamt zu tun = NICHTS

  • 2
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Der Vermieter kann zum Einwohnermeldeamt gehen und erklären.dass der Mieter dort nicht mehr wohnt.

    Nach Überprüfung( Anschreiben an den Mieter) Kann eine Zwangsabmeldung erfolgen!

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Nein...

    Aber es ist rechtens, dass der Vermieter wie jeder andere Bürger auch, der Meldestelle einen entsprechenden Hinweis gibt. Abmelden kann nur die Meldestelle selbst, in der Praxis kommt dies aber oft einer Abemeldung gleich. Die Verantwortlichkeit liegt aber bei der Meldestelle, und nicht beim Vermieter...

    Wenn der Vermieter dies tut, ist i.d.R. ja ein Gestzesverstoß des Abgemeldeten vorausgegangen...

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    Antwort von anitari anitari

    Das nicht. Aber der Vermieter kann dem EWA mitteilen das Bürger xyz nicht mehr in seinem Haus wohnt. Da hat er sogar eine gewisse Mitteilungspflicht. Jedenfalls in meinem Bundesland.

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    Antwort von sasaluna sasaluna

    am einwohnermeldeamt muss man sich normal selber abmelden und vom vermieter unterschreiben lassen,so kenne ich das und was der vermieter kann ,ist strom an und abmelden. viel glück.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Man muß nicht abgemeldet werden , nur angemeldet , wenn eine Wohnung bezogen wird !

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das eine beinhaltet automatisch das andere...

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    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Eigentlich muss sich der Exmieter selber innerhalb 4 Wochen nach Auszug ummelden (mit dem mietvertrag der neuen Wohnung). Wenn der es nicht macht, kann der Vermieter das tun. (Stichwort. Mietnomaden u.ä.)

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Selbstverständlich kann ihn der Vermieter als "unbekannt verzogen" abmelden.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Das ist möglich, wenn der Vermieter im Auftrag des Mieters handelt.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Unsinn...

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