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Abmeldung des Autos - dennoch Inspektionspflicht?

Frage von Faithy Faithy

Hallo ihr Lieben,

habe einen VW Polo der im Juni (Zeitintervall) zur großen Inspektion muss. Wenn ich den Wagen aber jetzt abmelde, interessiert mich, ob ich weiterhin verpflichtet bin, den Wagen dann zu Inspektion zu bringen. Denn ich fahre ihn ja nicht.. Der Wagen hat eine Garantie laufen und ist finanziert.

Die große Inspektion ist super teuer und ich brauch den Wagen in den letzten Monaten nicht wirklich :S

danke für eure Hilfe, Grüße Faithy

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    ob du den wagen abmeldest oder nicht. die inspektion ist fällig, damit die garantie nicht verloren geht.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Blödsinn.

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Es gibt KEINE Inspektionspflicht.

    Auch nicht um Garantieansprüche geltend zu machen.

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    Antwort von MaF2111 MaF2111

    Legst du ihn nur vorrübergehend still - dann kannst du dich auch an den Kilometer orientieren wann die Inspektion gemacht werden soll. Es werden immer KM oder Monat für die nächste Inspektion angegeben.

    Oder soll er dauerhaft still gelegt werden, dann interessiert es VW gar nicht mehr...

    Kommentar von Faithy FaithyFaithy

    hier gehts tatsächlich um den Monat, die KM hab ich lange nicht zusammen.

    Kommentar von MaF2111 MaF2111MaF2111

    Dann denke ich musst du machen lassen, um die Gewährleistung nicht zu verleiren!

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    Antwort von VenturaHighway VenturaHighway

    Es heisst entweder die Kilometer müssen erreicht sein oder die Zeit, eines von beiden. Wenn der Wagen aber steht kommt nur die Zeit in Betracht. Die Garantiezeit läuft ab ob der Wagen steht oder fährt. Ich würde wenn das Jahr vorbei ist die Inspektion machen lassen, auch wenn nur 1. Inspektion nur wenige Kilometer gefahren wurden. Das erhöhte später in jedem Fall den Wiederverkaufswert, denn scheckheftgepflegt ist immer ein Argument.

    Kommentar von Faithy FaithyFaithy

    ja da hast du wohl recht :)

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    Antwort von mkamannheim mkamannheim

    es besteht nie die pflicht zur inspektion zu gehen. es sei den es steht in dem kaufvertag mit deinem händler

    Kommentar von VenturaHighway VenturaHighwayVenturaHighway

    Doch, wenn man Garantieleistungen in Anspruch nehmen will oder muss, dann ist die Pflicht sehr wohl da!

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Wenn du auf die Garantie verzichten kannst, musst du nicht zur Inspektion.

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    Antwort von LachsPaar LachsPaar

    Nein, die wird erst fällig bei anmeldung weil das KFZ nicht mehr STrassenverkehr teilnimmt

    darf nur nicht auf einem Öffentlichen Parkplatz stehen

    ausdem wie willst du dahin kommen wenner kein KZ mehrhat grins??? die kommen nicht zu dir grins

    Kommentar von Faithy FaithyFaithy

    haben noch ein zweites Auto ;-)

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    LOL - Was für eine Antwort. :-)

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