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Abmeldung der TV-Gebühren bei der GEZ: was heißt „neuartiges Rundfunkgerät?“

Frage von Ybodonele Ybodonele

Bin verunsichert!

Im Vordruck zur Abmeldung steht: Ich möchte folgende Geräte abmelden: (Abmeldung von privat genutzten Geräten)

Radio ............... Fernsehgerät ............... neuartiges Rundfunkgerät ...............

Radio ist klar, hab ich und will ich auch behalten. Fernsehgerät habe ich verschenkt, weil ich schon über zwei Jahre nicht ferngesehen habe, deshalb will es abmelden, ist also auch klar. Was meinen die mit "neuartiges Rundfunkgerät?" Etwa einen Computer oder Laptop? Den habe ich natürlich, sonst könnte ich ja hier nichts posten!

Btw: muss ich den GEZ-Fuzzi in die Wohnung lassen, wenn er bei mir an der Haustür klingeln sollte?

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JoGerman JoGerman

    "Neuartige Rundfunkgeräte" sind alle elektronischen Geräte, mit denen man Radio- oder Fernseh-Signale empfangen kann, die aber nicht auf den ersten Blick als Radio-Gerät oder Fernseher erkennbar sind.
    Dazu gehören internetfähige Computer und Handys,
    mp3-Player, CD-Player, Kopfhörer und Handys mit Radio- oder TV-Funktion,
    Video-, DVD- und Festplattenrecorder,
    DVB-T, DVB-C und DVB-S-Receiver,
    Mini-Fernseher, Walkman usw.
    Gruß DER ELEKTRIKER

    Kommentar von Ybodonele YbodoneleYbodonele

    danke für Deine fundierte Antwort, sehr hilfreich!

  • 1
    Antwort von dernutzer000 dernutzer000

    also nur einen teil abzumelden damit sparst du kaum was...mitlerweile muss man (angeblich laut gez-fuzzi) sogar 5.5€ zahlen selbst wenn man keins der geräte besitzt aber ein handy hat...

    ab 2012 oder 2013 werden die gebühren eh nicht mehr davon abhängig sein ob du geräte hast oder nicht sondern pro haushalt berechnet...

    und nein du musst den gez-fuzzi nicht hereinlassen...egal was er sagt du kannst ihm sagen er soll sich schriftlich an dich wenden und ein termin ausmachen (machen die eh nicht)

    und vorsicht...die geben sich nicht immer als gez zu erkennen ...die sagen dann sowas wie " ich komme im auftag vom wdr) oder ich bin hier um ihr fernseh gerät zu überprüfen oder so....du musst niemanden in deine wohnung lassen nicht mal die polizei ausser sie haben einen durchsuchung befehl...und das würde ich auch deiner stelle auch nicht machen. wen du nicht kennst der kommt nicht rein !

    Kommentar von Ybodonele YbodoneleYbodonele

    dass ab 2013 pro Haushalt kassiert wird, ist mir bekannt. Aber ich zahle doch jetzt keine TV-Gebühren für nichts! Danke für Deine Antwort.

  • 1
    Antwort von zarpa0102 zarpa0102

    ja, neuartige geräte sind laptop, pc usw.

    und nein, du musst den gez typen nicht reinlassen. ohne grund musst du gar niemanden reinlassen. die polizei nur, wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben, oder gefashr im verzug ist. und selbst den vermieter musst du nur nach vereinbarung reinlassen.

    Kommentar von Ybodonele YbodoneleYbodonele

    mein Läppi ist ein 'neuartiges Rundfunkgerät'? ... dachte ich mir's doch, danke xD

    Kommentar von zarpa0102 zarpa0102zarpa0102

    ja, leider ist es so. aber neuartiges rundfunkgerät hört sich schon ziemlich abenteuerlich an xD

  • 1
    Antwort von Sun31987 Sun31987

    du musst die gez nicht in deinen wohnung lassen

    Kommentar von Ybodonele YbodoneleYbodonele

    danke, das hatte ich auch mal gehört xD

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