Hallo, wenn ich mich in Deutschland aufgrund meiner Weltreise von der Krankenkasse für ein Jahr abmelde, muss diese mich dann, wenn ich zurück bin, wieder aufnehmen? Oder brauche ich eine Anwartschaft?
Abmeldung bei der Krankenkasse wegen einjähriger Weltreise. Muss diese mich danach wieder aufnehmen?
Antworten (14)
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3Antwort von
mac82mac82
Geh zu deiner Kasse und sag das du das Land verlässt und daher eine Anwartschaft möchtest. Das heißt das du quasi Mitglied bist aber nicht versichert und auch nicht zahlst. Es bedeutet aber auch, dass man dich nach der Rückkehr ohne Probleme wieder als reguläres Mitglied aufnimmt. Ach ja, nimm den Zettel mit auf dem steht das du eine Auslandskrankenversicherung hast, den wollten die bei mir sehen. viel spaß
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2Antwort von
travelbibitravelbibi
Ich war knappe 4 Jahre im Ausland und hatte 2 verschiedene Auslands-Krankenversicherungen, habe also meine Arztrechnungen bezahlt bekommen.
Ich habe mich von meiner Krankenkasse abgemeldet und als ich wiederkam, habe ich meine alte Krankenkasse kontaktiert und die haben mich wieder aufgenommen. Da es eine Pflichtversicherung ist, muessen die einen aufnehmen.
Das einzige Risiko was ich auf mich genommen habe war, dass ich in dem Zeitraum indem ich wieder deutschen Boden betreten habe und ich mich wieder angemeldet habe, gar nicht versichert war.
Diese Anwartschaft hat Geld gekostet, was ich nicht bezahlen wollte. Man musste monatlich einen kleinen Betrag zahlen, wie gesagt, dass war vor 5 Jahren.
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2Antwort von
worudaworuda
Stell einfach einen Antrag, Deine Mitgliedschaft ruhen zu lassen, weil Du nicht im Geltungsbereich der Versicherung bist. Das geht problemlos. Eine gute Reise-Krankenversicherung sollte pro Tag nicht mehr als 1 € kosten...
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2Antwort von
EratyaEratya
Es reicht, den versicherungsbeitrag RUHEN zu lassen ^^
Die Mitgliedschaft aber bleibt erhalten.
So sind es in der Summe die gesamten Jahre Mitgliedschaft.
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Hallo,
eine erneute Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V möglich (wenn weder eine Selbständigkeit noch eine Beamtentätigkeit vorliegt).
Hier ein paar Punkte, bei denen die Anwartschaft in der GKV Vorteile bietet:
1) als Rentner gibt es zwei Arten der GKV-Versicherung: KVdR: es sind nur Rente, rentenähnliche Einnahmen und Einnahmen aus selbständiger Arbeit beitragspflichtig. Alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei. Voraussetzung für die KVdR sind 90% GKV-Zeiten in der 2. Hälfte des Berufslebens (z.B. Beginn Azubi bis Rentenantrag). Diese Regelung gilt auch für Hinterbliebene. Wenn diese Versicherungszeiten nicht erfüllt sind, sind alle Einnahmen beitragspflichtig. Ein späterer Wechsel in die KVdR ist nur möglich, wenn zusätzlich zur eigenen bzw. Hinterbliebenenrente eine eigene bzw. Hinterbliebenenrente beantragt wird und dann die Versicherungszeiten erfüllt sind. Bei 10 Jahren Berufsleben ist 1 Jahr genau 20% des halben Berufslebens (wobei es vom Alter bei Rentenbeginn abhängt, ob diese 20% dann in der ersten oder zweiten Hälfte des Berufslebens liegen). Die Krankenkassen haben ausführliche Infos zur KVdR.
Absatz 1 Nr. 11 und Absatz 2:
2) In der Pflegeversicherung wird als Voraussetzung für Leistungen eine Versicherungszeit von 2 Jahren in den letzten 10 Jahren gefordert.
Absatz 2: bundesrecht.juris.de/sgb11/_33.
Bei 1 Jahr Weltreise ist das kein Problem, wenn davor mindestens 2 Jahre Pflegeversicherung in der GKV bestand. Wenn die Versicherungszeiten nicht erfüllt sind, werden die Leistuengen dann gezahlt, wenn die Versicherungszeiten erfüllt sind (verschobener Leistungsbeginn).
3) Die Anwartschaftsversicherung beinhaltet das Recht, Angehörige in die Familienversicherung (FV) aufzunehmen. Wenn dann Angehörige in Deutschland in die FV sollen, wird die Anwartschaft wieder in eine nomale Versicherung umgewandelt. Beispiel: Man heiratet im Ausland und der Ehegatte reist vorzeitig nach Deutschland (z.B. wegen Krankheit).
4) Wenn man sich direkt nach der Rückkehr aus dem Ausland selbstständig macht, kann es Probleme mit der Wahl des Krankengeldes in der GKV geben (z.B. Wahltarife nur für freiwillige Mitglieder).
Die Rückkehr in die GKV nach dem Auslandsaufenthalt ist auf jeden Fall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sichergestellt: auch wenn man dann im Rollstuhl sitzt oder im Koma liegt.
FAZIT: Nach meiner Einschätzung haben (mindestens) 99% keinerlei Nachteil, wenn sie Anwartschaftsversicherung nicht abschließen. Man sollte sich aber rechtzeitig vorher über die Anwartschaft informieren, damit man nicht (überraschend) zu den restlichen 1% gehört. Die Anwartschaft kostet unabhängig vom Einkommen bei allen gestzlichen KK 43 Euro monatlich (2010).
Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit der eigenen Krankenkasse (oder auch zum Vergleich mit einer anderen Krankenkasse).
Gruß
RHW
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KaKi2201 Habe die letzten 4Jahre in Australien gelebt und gearbeitet und habe daher meine deutsche Krankenversicherung gekuendigt. Das grosse Problem ist nun, dass diese mich nach meiner Rueckkehr vor 2 Monaten zwar wegen versicherungspflicht wieder aufnehmen muss, sie wollen aber dass ich die Zeit seit meiner Abmeldung nachzahle! Sei also vorsichtig!!!
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0Antwort von
KaKi2201 Habe die letzten 4Jahre in Australien gelebt und gearbeitet und habe daher meine deutsche Krankenversicherung gekuendigt. Das grosse Problem ist nun, dass diese mich nach meiner Rueckkehr vor 2 Monaten zwar wegen versicherungspflicht wieder aufnehmen muss, sie wollen aber dass ich die Zeit seit meiner Abmeldung nachzahle! Sei also vorsichtig!!!
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Fred4uFred4u
Kündige die Krankenkasse fristgerecht, wenn Du bereits lange genug dort versichert bist; ansonsten kündige fristlos aus wichtigem Grunde. Mit der Kündigungsbestätigung bekommst Du eine Bescheinigung zur Vorlage bei der neuen Krankenkasse. Nach Kündigung hast Du 18 Monate Zeit Dir eine neue Krankenkasse zu suchen, bis dahin bist Du wieder zurück und kannst Dir die dann beste Krankenkasse aussuchen oder zur alten zurückkehren. http://www.abc-der-krankenkassen.de/Checkliste%20Krankenkassenwechsel.htm
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Wenn du anschließend in Deutschland wieder arbeiten willst, bist du automatisch wieder pflichtversichert. Das Problem, nicht wieder aufgenommen zu werden, haben nur die Schlaumeier, die in jungen Jahren die Beiträge reduzieren wollen, und denen die private später zu teuer wird.
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Karmelli Hey - Hallo !!
zur Ergänzung meiner Antwort vorhin, schau mal hier: http://www.auslandstreff.de/ausland.html
Komm gesund wieder ins Heimatland
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Karmelli Melde dich bloß nicht von der Krankenkasse ab!! Setz dich lieber mit deinem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und sieh zu, dass du auch während deiner Weltreise Krankenversichert bist und eventuelle Arztrechnungen später von deiner Krankenkasse erstattet bekommst. Übrigens Beneidenswert, dass du Gelegenheit hast, dir eine solche Auszeit zu gönnen!! Versicherungsmäßig würde ich dir empfehlen, den Schutz auf eine eventuelle Bergung, Heimatrückholung zu bestimmten Behandlungen usw. unbedingt auszuweiten, oder bei Anderer Versicherung zusätzlich abzuschließen. Wenn es sein muss kann man aber in der Tat eine Krankenversicherung auf Antrag ruhen lassen, oder Beitragsfrei stellen. Das ist eigentlich das Gleiche, wird nur unterschiedlich gehandhabt bei den Gesellschaften.
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emily2001emily2001
Hallo Merlesun,
ja Du kannst Dich abmelden, aber wenn Du vor hast, zurückzukehren, dann solltest Du am besten, darum bitten, deine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Es kostet etwas, weiß ich nicht vieviele Prozente, aber nur so bist Du sicher, daß es bei Deiner Rückkehr einen nahtlosen Übergang gibt.
Gruß. Emmi
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mafrmt00mafrmt00
Du solltest angemeldet bleiben und Dir eine Auslandsversicherung dazu holen.
Oder wie willst Du das Jahr über versichert sein?
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SahakiSahaki
Wieso willst Du dich dort abmelden - braucht man während einer Weltreise keine Versicherung oder muß man sich dann privat versichern?
Kommentar von
mac82mac82 es gibt spezielle auslandskrankenversicherungen die genau dafür da sind. denn die deutsche zahlt nicht und wieso zweimal zahlen?
was hat ne auslandsversicherung damit zu tun? oder wozu braucht sie ne deutsche krankenversicherung im ausland? damit kannst du ausserhalb der EU nichts anfangen.