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Abmeldung bei der Arge

Frage von Fellowes Fellowes

Hallo,

kann ein Arge-Mitarbeiter einen gemeldeten Arbeitssuchenden, der aber keinerlei Leistungen bezieht, bei bzw. nach längerer Krankmeldung einfach bei der Arge abmelden? Begründung des Mitarbeiters: "Sie stehen ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, also müssen sie nicht mehr bei der Arge gemeldet sein" ....

Meine 59 jährige Bekannte hat neulich diesen Spruch zu hören bekommen, als sie gefragt hatte, ob sie im Krankheitsfall der Arge einen Krankenschein vorlegen müsste.

Meine Bekannte ist schwerkrank, hat auch aufgrund immer wiederkehrender Krhs-Aufenthalte ihren Job verloren (vor 3 Jahren) und sich dann natürlich arbeitslos gemeldet. Eine zeitlang bezog sie Arbeitslosengeld, nach dessen Ablauf jedoch keine weiteren Leistungen mehr, muss sich jedoch monatl. bewerben (auf eigene Kosten). Da sie aber aufgrund ihrer Krankheit mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, u. lt. Rentenversicherungsanstalt auch nachweisen muss, dass sie erwerbsunfähig ist, wäre es ja nur logisch, sich im Krankheitsfall bei der Arge auch tatsächlich krank zu melden. Nur wenn sie das tut, will die Arge sie abmelden, u. dann wird es, nach Auskunft der RV, schwierig, die vorzeitige Rente zu bekommen.

Ich war immer der Meinung, dass man als Arbeitssuchender, der seinen Pflichten nachkommt und zudem auch noch keinerlei Leistungen von der Arge bezieht, nicht einfach aus diesem Verein rausgeworfen werden kann, der Arge-Mitarbeiter droht meiner Bekannten aber eben damit.

Kennt sich jemand mit den Arge-Vorschriften aus? Hat der Mitarbeiter Recht?

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Antworten (1)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ich war immer der Meinung, dass man als Arbeitssuchender, der seinen Pflichten nachkommt und zudem auch noch keinerlei Leistungen von der Arge bezieht, nicht einfach aus diesem Verein rausgeworfen werden kann

    Das Jobcenter ist kein "Verein"; sondern ein Sozialleistungsträger, der Leistungen für all diejenigen erbringt, die anspruchsberechtigt sind. Wenn Deine Bekannte dauerhaft arbeitsunfähig ist, dann ist sie kein Fall fürs Jobcenter mehr, weil sie nicht in der Lage ist, regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Sie muss beim Sozialamt Sozialhilfe beantragen, was genau so viel ist wie ALG II. Die Chancen auf eine Frühverrentung werden dadurch eher erhöht.

    Wenn sie keine Leistungen vom Jobcenter bezieht, ist sie dort sowieso nciht geführt sondern kann sich nur bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Es sei denn, sie ist in einer Bedarfsgemeinschaft, die ALG II erhält - dann hat sie aber auch schon immer welches bekommen.

    Kommentar von Fellowes Fellowes

    Vielen Dank für die Belehrung - "der Verein" war meinerseits ironisch gemeint - wusste nicht, dass man hier so genau auf die Wortwahl achtet ....

    Nichts desto trotz - Sozialhilfe bekommt sie nicht, da ihr Ehemann genug Geld verdient, und die Rentenversicherungsanstalt riet ihr dazu, sich als arbeitssuchend zu melden, da sie damit leichter ihre Frührente bekommen würde.

    Als "dauerhaft" krank ist sie noch nicht eingestuft worden und deshalb bewirbt sie sich ja auch regelmäßig, doch in dem Alter ist es nun mal nicht einfach, nochmal Fuß zu fassen.

    Und eben deshalb finde ich diese Androhung einer Abmeldung im Krankheitsfall eine Zumutung. Sie liegt doch niemandem auf der Tasche, und wenn die Arge nicht für sie zuständig ist, warum nimmt man sie dann überhaupt auf bzw. sagt ihr nicht, wo sie sich nun melden soll. Stattdessen wird ihr mit einer Abmeldung gedroht?!

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Warum das so ist, kann ich Dir nicht so richtig beantworten. In jedem Fall ist das dann kein willkürliches Verwaltungshandeln sondern es IST in solchen Fällen eben so zu verfahren.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Arbeitssuchend ohne AlgII-Bezug kann man sich nur bei der Bundesagentur für Arbeit melden, also bei AlgI. Aber man muss natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

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