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Abmeldung Auto

Frage von Renate1406 Renate1406

Hallo, da bin ich mal wieder. Ich habe im Februar mein altes Auto einem Autohändler gegeben, er versprach es für mich abzu melden. Seid dem bekomm ich strafzettel, die ich auch bezahlt habe. Weil mein Auto nicht abgemeldet war. Ich habe mich mit dem Autohändler in Verbindung gesetzt und er sagte er hätte es am 7. April erst abgemeldet. Heut habe ich einen Brief von Verkehrsamt bekommen mit einer Geldstrafe von 303,00 Euro, weil mei Auto immer noch nicht abgemeldet ist. wenn ich das nicht bezahle soll ich in Ordnungshaft genommen werden. Ich war nun wieder in der Autowerkstatt , der sagte mir es läge an der Abmeldestelle. Hat sich den Brief vom Vekehrsamt abkopiert, und er will sich am Montag bei mir melden. Ich verlangte die Abmeldebestätigung oder die Nummernschilder damit ichs selber abmelden kann, aber er sagte er hätte alles weggeworfen auch meine KFZ Papiere Fahrzeugbrief und Fahzeugschein. Schitt ich hab nichts in der Hand.. Hab nicht mal was schriftlich gemacht das er das Auto übernommen hat. Ich hab ihm vertraut. Was kann ich tun? Muss ich die 303 Euro bezahlen? Nette Grüße

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Antworten (3)

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Strafanzeige erstatten, und zwar ganz fix!!!

    Kommentar von liegestuhl liegestuhlliegestuhl

    Mehr ist nicht zu sagen.

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    Antwort von Renate1406 Renate1406

    Soeben habe ich erfahren,das mein Auto von der Polizei gesucht und gefunden wurde, Es wurde durch die Behörden abgemeldet, Das der Mann von der Werkstatt es abgemeldet hatte, wie er es gesagt hatte, stimmte nicht. Bis 13.5 ist irgendjmand noch mit dem Auto rumgefahren. Ich weiss nicht ob ich nun das Geld( Zangsgeld 303 Euro ) noch bezahlen muss.Man soll eben keinem trauen.Ich überlege ob ich den Mann noch verklage.Vor allem, er lügt mir noch ins Gesicht, kopiert den Strafzettel noch ab, und sagt er will das regeln. Ich traute mich nicht mehr zu fahren, und Fremde fahren damit rum. Bin echt sauer auf die Autowerkstatt

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    Antwort von pit56 pit56

    Ich glaube das ist ein Fall für den Rechtsanwalt.

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