Wir haben unser Auto verkauft und das Autohaus hat es erst noch 21 Tagen abgemeldet. So das wir für 21 Tagen die hohe Versicherungsprämie bezahlen müssen, weil das neue Auto auch schon da war. Was kan man da machen?

Jetzt kann man nichts mehr machen. Wenn man ein Fahrzeug verkauft, dann informiert man unverzüglich sowohl die Zulassungsstelle als auch die Versicherung vom Verkauf. Zudem sollte man den Käufer im Kaufvertrag immer zu einer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen verpflichten. Bei einer solchen Überschneidung Alt-/Neuwagen gab es früher bei der Versicherung so eine Art ermäßigten Tarif. Erkundigt Euch, ob es das noch gibt.

ich denke die ersten 7 tage macht die versicherung auf kulanz. die zeit danch sollte die werkstatt tragen oder zu mindest einen geldwerten ausgleich in form von dienstleistung anbieten

das ist mir ach mal passiert, da mein Mann dort guter Kunde war hat er kurzerhand ein Gespräch mit dem Eigentümer geführt und gesagt das wir auf keinen Fall die Prämie bezahlen da es nicht unser verschulden ist, wenn ich das alte Auto privat verkauft hätte und nicht in Zahlung gegeben, dann müßte ich das Auto ja auch am gleichen Tag abmelden, bzw. der neue Besitzer hätte es gleich angemeldet oder Überführungskennzeichen angebracht und damit wäre die Versicherung ja auch erloschen. Wir haben das Geld erst an die Versicherung bezahlt (2 Monate!) und das Geld dann vom Autohaus zurück bekommen... zum Glück ohne Anwalt. Die Autohäuser machen es sich auch zu einfach, die nehmen das Alte in Zahlung und dann melden sie es nicht ab und bringen es ins Ausland und verkloppen das für gutes Geld und das geht ja prima mit Kennzeichen und allem drum und dran! Fazit: auf jeden Fall das Geld zurückfordern

Das ist aber unüblich, ein seriöses Autohaus meldet das Auto innerhalb von max. drei Tagen ab. Die Prämie muß auf jeden Fall das Autohaus tragen, das ist gar keine Frage.

Das Autohaus hat einen Chef - rede mit ihm.
Wenn der Chef taub ist, erzähl ihm von deinem Freund, der bei der Zeitung arbeitet un der bereit ist, darüber einen Artikel zu schreiben.

was soll man da machen können, hm...
red mit dem autohaus, was sonst!?
dem finanzamt ist das egal, für die zählt die abmeldung, weiter nix.
Die Frage ist sogar in den Allgemeinen Bedingungen in der Kraftfahrversicherung geregelt:Wir d das Fahrzeug veräußert gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Vertrages auf den Käufer über. Somit ist das Autohaus sogar verpflichtet, nach Kauf des Fahrzeugs bis zum Tag der Abmeldung die rückständige Prämie auszugleichen.