Wenn man ein Fahrzeug abmelden möchte, weil man damit nicht mehr fährt oder verkauft, muss man dann zur Abmeldung die Nummernschilder zur KFZ-Zulassungsstelle mitnehmen, oder geht es auch ohne?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
shrek68shrek68
Du solltest den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und die Kennzeichen auf die Zulassungsstelle mitnehmen.
Die Kennzeichen müssen vorgelegt werden, damit die Marken beziehungsweise Siegel entfernt werden können.
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1Antwort von
finchen012finchen012
schilder musst du mitnehmen..ohne bekommst du ihn nicht abgemeldet
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1Antwort von
WuhkiWuhki
du musst es mitnehmen, da du dort u.a. deine Tüv Plakette etc abschreddern musst :)
Kommentar von
QuestorQuestor Nein, nur die Zulassungs-Siegel, den Tüv verliert man bei einer Abmeldung nicht.
Diese Frage
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort, aber:
ich habe das Fahrzeug verkauft. Den Schein habe ich nicht mehr sondern nur noch den Brief, den ich allerdings auch noch dem Käufer übergeben muss. Die Nummernschilder muss ich mir dementsprechend übergeben lassen? Ich denke nicht, dass der Käufer das Fahrzeug nochmal anmeldet.
"Die Nummernschilder muss ich mir dementsprechend übergeben lassen?"
Seufz! Das ist alles etwas undurchsichtig. Du hast dem Käufer das Fahrzeug mit Schildern übergeben, oder was? Und wieso hast Du den Brief noch, wenn der Käufer das Fahrzeug hat?
Was machst Du denn, wenn der Käufer mit Deinen Schildern munter weiterfährt, Unfälle baut, geblitzt wird, die nächste Raiffeisenbank überfällt?
Das wichtigste Dokument zur Abmeldung ist der Fahrzeugbrief. Wer diesen vorlegt kann das Fahrzeug abmelden. Du kannst also z. B. auch Deine Mutter damit beauftragen. Der Fahrzeugschein spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Wenn der Käufer nicht anmelden möchte, dann soll er Dir die Nummernschilder geben u. Du kannst Sie bei der Zulassungsstelle abgeben.
Aber komm bitte nicht auf die Idee, die Abmeldung vom Käufer vornehmen zu lassen. Denn es gab schon Fälle, bei denen der Verkäufer weiterhin Versicherung & Steuer zahlen musste, weil er reingelegt wurde.
@shrek: es handelt sich um einen Wohnwagen, den ich in Italien belassen habe und dort verkauft habe. Der Wohnwagen wird nur vom Campingplatz bis zum Einstellplatz mit einem roten Nummernschild gezogen und das nur einmal im Jahr. Der neue Besitzer hat nicht vor, den Wohnwagen umzumelden. Die Nummernschilder kann ich von ihm noch anfordern. Warum ich immer noch im Besitz des Fahrzeugbriefes bin, nur deshalb, weil er in Deutschland bei meiner Mutter ist und sie ihn mir erst schicken muss.