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Abmelden bei Auswandern auf unbestimmte Zeit?

Frage von schneekrokette schneekrokette

Wir wollen auf unbestimmte Zeit auswandern - nach Singapur. Voraussetzung für die endgültige Auswanderung ist aber eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung dort (sprich ein Job vor Ort, den ich mir noch verschaffen muss). Wir werden also zunächst mit einem Touristenvisum aufschlagen.

In D werden wir in der Übergangszeit noch geringe Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit haben und erhalten Kindergeld.

Macht es dennoch Sinn sich in D erst mal abzumelden? Oder empfiehlt es sich einen Wohnsitz (z.B. bei den Schwiegereltern) anzugeben. Ich denke, dass ab diesem Moment zwar Steuern gespart werden, aber auch das Kindergeld.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Solange Ihr nur ein Touristenvisum habt, würde ich mich nicht abmelden - sonst kein Kindergeld.

    Den Schwiegereltern außerdm eine Vollmacht dalassen, damit sie Wichtiges bei Behörden, Banken usw. regeln können.

    Mindestens ein Bankkonto in D lassen.

    Steuererklärung für 2010 und davor erledigen.

    Klären, wer die Buchhaltung für die restlichen Einkünfte aus Selbstständigkeit macht und wer die Steuererklärung(en) 2011.

    Noch ein paar Ideen dazu: http://klicktipps.de/einkommensteuer-und-weltreise.php

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    Antwort von waggerla waggerla

    Viel Erfolg dabei, aus einem Touristenvisum eine permanente Aufenthaltsgenehmigung zu machen!

    Theoretisch müsst Ihr Euch nicht abmelden, aber wenn Ihr die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhaltet, werdet Ihr in Deutschland bescheid geben müssen, denn Kindergeld wird nicht unbedingt ins Ausland gezahlt. Oder wollt Ihr das dann mit Zinsen irgendwann mal als Gesamtbetrag zurückzahlen?

    Und sagt jetzt nicht, dass das nicht auffliegt. Schließlich sind Kinder in Deutschland schulpflichtig ab 6 Jahren. Und es fällt auf, wenn Eure Kinder nicht da sind.

    Kommentar von schneekrokette schneekroketteschneekrokette

    in allen punkten hast du vollkommen recht. es ging uns ausschließlich um die übergangszeit.

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    Antwort von JanKrohn JanKrohn

    Bei Abmeldung in Deutschland fallen sowohl Kindergeld als auch Steuerpflicht weg. Müsst Ihr durchrechnen, was günstiger ist.

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    Antwort von grisham grisham

    Hallo,

    eine Adresse in Deutschland würde ich schon behalten. Abmelden kannst du dich immer noch, wenn alles in Singapur O.K. ist.

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Moment - Ihr seid doch offiziell als Touristen unterwegs. Das Wesen eines Touristen ist es aber doch, daß er nochmal nach Hause zurückkehrt.

    Kommentar von schneekrokette schneekroketteschneekrokette

    Uns bleibt nichts anderes übrig, da wir in Singapur nicht einwandern können ohne dauerghafte Aufenthaltsgenehmigung. Wenn wir das schaffen, bleiben wir auch dort.

    Kommentar von ThomasBeh ThomasBehThomasBeh

    Schon klar, aber wer muß das denn wissen?!

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Ist doch egal. Wenn man aus DE weg ist, kann man sich abmelden, und als Tourist so lange man will mittels Visa-Hopping von einem Land ins nächste Reisen.

    Das Einwohnermeldeamt interessiert sich nicht dafür, was für ein Visum genau man sonstwo in der Welt besitzt.

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