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Abmeldebescheinigung?

gefragt von Andegger am 18.05.2009 um 17:34 Uhr

Brauch ich zum Gebrauchtwagen anmelden eine Abmeldebescheinigung?

wenn keine Vorhanden ist wie komme ich da ran?


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anonym
beantwortet von jofischi am 18. Mai 2009 17:36
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die Anmeldebescheinigung erhälst du, wenn du den Wagen anmeldest.Oder, was meinst du damit, Kfz-Brief etwa?

Kommentar von Andegger am 18. Mai 2009 17:40

ich meine ob ich eine Abmeldebescheinigung brauche um das Auto anzumelden


anonym
beantwortet von bibsi73 am 18. Mai 2009 17:40
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Du brauchst nur KFZbrief,Schein AU und TÜVbericht

Kommentar von Andegger am 18. Mai 2009 17:42

früher braucht man aber noch die Abmeldebescheinigung das ist wo jetzt weggefallen?

Kommentar von bibsi73 am 18. Mai 2009 17:44

Nein,du brauchst Definitiv nur die Papiere,AU und TÜV Bericht.Falls das KFZ noch angemeldet ist kannst du es auch selber abmelden.Kostet ca.11 Euro


anonym
beantwortet von jofischi am 18. Mai 2009 17:42
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denke schon das du so etwas brauchst. Vielleicht sind noch offene Versicherungsbeiträge oder Steuern fällig.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 18. Mai 2009 17:49
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Es gibt keine Abmeldebescheinigungen mehr.


anonym
beantwortet von mstonecreek am 19. Mai 2009 08:27
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Guten Morgen, die vorherigen Antworten haben dich wohl noch nicht weiter gebracht, oder? Also, es ist so: Früher gab es eine Abmeldebescheinigung - heute ist ein "vorübergehend stillgelegtes Fzg." per Stempel & Eintrag auf dem Kfz.-Schein vermerkt. Bei der Abmeldung eines Kfz. wird der Versicherungsgeber via mail o.ä. über den Abmeldevorgang informiert. D.h. es sind auf keinen Fall mehr Versicherungsgebühren oder Steuern fälligoder noch offen, welche sich bei einem Verkauf auf keinen Fall auf den Käufer übertragen! Wenn Du also ein Fzg. gekauft hast, welches bereits abgemeldet bzw. "vorübergehend stillgelegt" ist brauchst Du nur den Kfz.-Schein (das ist das kleinere Papaier) & den Kfz.-Brief (große Papier) sowie den noch gültigen HU & AU Bericht. Bei der Zulassung solltest Du darauf achten, das Du direkt die Umweltplakette mit erwirbst (ggf. findet ja ein Kennzeichenwechsel statt...). Wenn Du ein Auto gekauft hast, welches noch angemeldet ist, musst Du das Fzg. nicht wie in einer vorherigen Antwort genannt erst abmelden (hier entstehen nämlich wirklich die Abmeldegebühren) sonder Du kannst es direkt ummelden. Bei gleichem Zulassungsbezirk brauchst Du somit keine neuen Kennzeichen - Du musst dann nur die reinen Ummeldegebühren zu zahlen. Wenn Du noch Fragen hast, komm einfach auf mich zu!



Oldie51
beantwortet von Oldie51 am 22. Mai 2009 21:36
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Die Abmeldebescheinigung wurde früher als Nachweis für den Termin der nächsten Hauptuntersuchung gebraucht, sofern kein TÜV-Bericht vorgelegt wurde. Von den Schildern durfte die Plakette nicht als Nachweis abgelesen werden, weil es viele Fälschungen gab. Da heute der Prüfbericht Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen ist, entfällt die Vorlage des Nachweises für die vorübergehende Stillegung.


Oldie51
beantwortet von Oldie51 am 22. Mai 2009 21:41
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Die Abmeldebescheinigung wurde früher als Nachweis für den Termin der nächsten Hauptuntersuchung gebraucht, sofern kein TÜV-Bericht vorgelegt wurde. Von den Schildern durfte die Plakette nicht als Nachweis abgelesen werden, weil es viele Fälschungen gab. Da heute der Prüfbericht Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen ist, entfällt die Vorlage des Nachweises für die vorübergehende Stillegung.


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