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Abmeldebescheinigung?

Frage von Andegger Andegger

Brauch ich zum Gebrauchtwagen anmelden eine Abmeldebescheinigung?

wenn keine Vorhanden ist wie komme ich da ran?

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Antworten (7)

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    Antwort von Oldie51 Oldie51

    Die Abmeldebescheinigung wurde früher als Nachweis für den Termin der nächsten Hauptuntersuchung gebraucht, sofern kein TÜV-Bericht vorgelegt wurde. Von den Schildern durfte die Plakette nicht als Nachweis abgelesen werden, weil es viele Fälschungen gab. Da heute der Prüfbericht Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen ist, entfällt die Vorlage des Nachweises für die vorübergehende Stillegung.

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    Antwort von Oldie51 Oldie51

    Die Abmeldebescheinigung wurde früher als Nachweis für den Termin der nächsten Hauptuntersuchung gebraucht, sofern kein TÜV-Bericht vorgelegt wurde. Von den Schildern durfte die Plakette nicht als Nachweis abgelesen werden, weil es viele Fälschungen gab. Da heute der Prüfbericht Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen ist, entfällt die Vorlage des Nachweises für die vorübergehende Stillegung.

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    Antwort von mstonecreek mstonecreek

    Guten Morgen, die vorherigen Antworten haben dich wohl noch nicht weiter gebracht, oder? Also, es ist so: Früher gab es eine Abmeldebescheinigung - heute ist ein "vorübergehend stillgelegtes Fzg." per Stempel & Eintrag auf dem Kfz.-Schein vermerkt. Bei der Abmeldung eines Kfz. wird der Versicherungsgeber via mail o.ä. über den Abmeldevorgang informiert. D.h. es sind auf keinen Fall mehr Versicherungsgebühren oder Steuern fälligoder noch offen, welche sich bei einem Verkauf auf keinen Fall auf den Käufer übertragen! Wenn Du also ein Fzg. gekauft hast, welches bereits abgemeldet bzw. "vorübergehend stillgelegt" ist brauchst Du nur den Kfz.-Schein (das ist das kleinere Papaier) & den Kfz.-Brief (große Papier) sowie den noch gültigen HU & AU Bericht. Bei der Zulassung solltest Du darauf achten, das Du direkt die Umweltplakette mit erwirbst (ggf. findet ja ein Kennzeichenwechsel statt...). Wenn Du ein Auto gekauft hast, welches noch angemeldet ist, musst Du das Fzg. nicht wie in einer vorherigen Antwort genannt erst abmelden (hier entstehen nämlich wirklich die Abmeldegebühren) sonder Du kannst es direkt ummelden. Bei gleichem Zulassungsbezirk brauchst Du somit keine neuen Kennzeichen - Du musst dann nur die reinen Ummeldegebühren zu zahlen. Wenn Du noch Fragen hast, komm einfach auf mich zu!

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Es gibt keine Abmeldebescheinigungen mehr.

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    Antwort von jofischi jofischi

    denke schon das du so etwas brauchst. Vielleicht sind noch offene Versicherungsbeiträge oder Steuern fällig.

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    Antwort von bibsi73 bibsi73

    Du brauchst nur KFZbrief,Schein AU und TÜVbericht

    Kommentar von Andegger Andegger

    früher braucht man aber noch die Abmeldebescheinigung das ist wo jetzt weggefallen?

    Kommentar von bibsi73 bibsi73

    Nein,du brauchst Definitiv nur die Papiere,AU und TÜV Bericht.Falls das KFZ noch angemeldet ist kannst du es auch selber abmelden.Kostet ca.11 Euro

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    Antwort von jofischi jofischi

    die Anmeldebescheinigung erhälst du, wenn du den Wagen anmeldest.Oder, was meinst du damit, Kfz-Brief etwa?

    Kommentar von Andegger Andegger

    ich meine ob ich eine Abmeldebescheinigung brauche um das Auto anzumelden

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