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Abmahnungen wegen illegalem MP3-Download - IP-adresse gibts doch nur bei Gefahr für Leib und Leben?

Frage von chillaaa1 chillaaa1

Man liest ja öfters mal was über Abmahnungen gegen Leute die illegal Leider heruntergeladen haben. Aber soweit ich weiß werden die Daten zur jeweiligen IP vom Provider nur herausgegeben, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht, also z.B. ein Terroranschlag?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Whitefall Whitefall

    Auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung darf nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden. Neben der Vorratsdatenspeicherung speichern die meisten Provider aber auch noch Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken usw., und auf die darf auch bei Urheberrechtsverletzungen zugegriffen werden.

    Kommentar von chillaaa1 chillaaa1chillaaa1

    Was ist denn der Unterschied zwischen der Vorratsdatenspeicherung und den Verbindungsdaten? ;)

    Kommentar von Whitefall WhitefallWhitefall

    Für die Vorratsdatenspeicherung müssen die Provider die Verbindungsdaten 6 Monate speichern, aber diese Daten dürfen wirklich nur bei schweren Straftaten und Terrorismus herausgegeben werden.

    Getrennt davon speichern viele Provider auch noch freiwillig Verbindungsdaten, aber nicht so lange (nur ein paar Tage?), und das ist auch von Provider zu Provider verschieden. Aber wenn sie was gespeichert haben, müssen sie es bei Urheberrechtsverletzungen herausgeben.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Das läuft so, daß eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht wird und dieser wegen Betrugs ermittelt. In diesem Zusammenhang erfährt der vertretende Anwalt deine persönlichen Daten. Viele Staatsanwaltschaften lassen diese Anzeigen aber wegen "Überlastung" einfach liegen, weil sie erkannt haben, daß die Anzeige nur erstattet wurde, um an diese persönlichen Daten zu kommen, um dann eine Abmahnung schreiben zu können.D.h. die Staatsanwaltschaft wird regelrecht mißbraucht.

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    Antwort von jennifer2009 jennifer2009

    Ja aber dein Provider kann dich deswegen ja auch abmahnen wenn du beispielsweise jeden monat auffällig viel am downloaden bist!

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Abmahnen könnte der Provider nur, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. "Auffällig viel downloaden" ist nicht automatisch ein Vertragsbruch.

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    Antwort von SerienFreak123 SerienFreak123

    Oder man sucht sich einfach aktionen für Legale Mp3 Downloads. Diese gibt es oft genug.

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