Man liest ja öfters mal was über Abmahnungen gegen Leute die illegal Leider heruntergeladen haben. Aber soweit ich weiß werden die Daten zur jeweiligen IP vom Provider nur herausgegeben, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht, also z.B. ein Terroranschlag?
Abmahnungen wegen illegalem MP3-Download - IP-adresse gibts doch nur bei Gefahr für Leib und Leben?
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
WhitefallWhitefall
Auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung darf nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden. Neben der Vorratsdatenspeicherung speichern die meisten Provider aber auch noch Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken usw., und auf die darf auch bei Urheberrechtsverletzungen zugegriffen werden.
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1Antwort von
LonoMisaLonoMisa
Das läuft so, daß eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht wird und dieser wegen Betrugs ermittelt. In diesem Zusammenhang erfährt der vertretende Anwalt deine persönlichen Daten. Viele Staatsanwaltschaften lassen diese Anzeigen aber wegen "Überlastung" einfach liegen, weil sie erkannt haben, daß die Anzeige nur erstattet wurde, um an diese persönlichen Daten zu kommen, um dann eine Abmahnung schreiben zu können.D.h. die Staatsanwaltschaft wird regelrecht mißbraucht.
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1Antwort von
jennifer2009 Ja aber dein Provider kann dich deswegen ja auch abmahnen wenn du beispielsweise jeden monat auffällig viel am downloaden bist!
Kommentar von
heinmueckheinmueck Abmahnen könnte der Provider nur, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. "Auffällig viel downloaden" ist nicht automatisch ein Vertragsbruch.
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0Antwort von
SerienFreak123 Oder man sucht sich einfach aktionen für Legale Mp3 Downloads. Diese gibt es oft genug.
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Was ist denn der Unterschied zwischen der Vorratsdatenspeicherung und den Verbindungsdaten? ;)
Für die Vorratsdatenspeicherung müssen die Provider die Verbindungsdaten 6 Monate speichern, aber diese Daten dürfen wirklich nur bei schweren Straftaten und Terrorismus herausgegeben werden.
Getrennt davon speichern viele Provider auch noch freiwillig Verbindungsdaten, aber nicht so lange (nur ein paar Tage?), und das ist auch von Provider zu Provider verschieden. Aber wenn sie was gespeichert haben, müssen sie es bei Urheberrechtsverletzungen herausgeben.