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Abmahnungen vom Vermieter;ohne Grund

Frage von Taijai Taijai

Hallo liebe Leute,

haben vor fast 3 Wochen ein Schreiben vom Vermieter bekommen,dass wir (Mein Verlobter,unsere Tochter 2 J. und ich) die Hausordnung und die Treppenhausreinigung nicht einhalten würden.Deswegen hätten sich mehrere Nachbarn schon beschwert.Dazu muss ich sagen das unsere Nachbarin über uns in der Vergangenheit mehrmals runtergekommen ist und sich über unsere Tochter und übers angebliche Trampeln beschwert hat und uns mit dem Jugendamt bedrohte...Darauf hin sind wir zum Vermieter hin und haben die mal aufgeklärt das sie immer am rumhüpfen oder so ist und das bei uns hier sehr hellhörig ist,hört man es natürtlich.Heute haben wir schon wieder eine Abmahnung bekommen und wurden wieder aufgefordert,das wir doch bitte die Ruhezeiten einhalten sollten.Dabei sind wir in der letzten Zeit sehr viel unterwegs und kommen meist erst gegen Abend wieder,das heißt eigentlich sind wir echt ruhig.Außer das wir natürlich auch mit unserer Tochter spielen und es dann natürlich lärm mal gibt,aber das ist ja erlaubt.

 

Nun meine Frage: Was könnte man dagegen jetzt tun??Wir wollen hier nicht ausziehen da wir hier ja auch erst seit Ende November wohnen und möchten natürlich auch kein Nachbarschaftskrieg haben.

 

Danke schon mal im vorraus...

 

LG Taijai

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du ein reines Gewissen hast, schreib dem Vermieter einen Brief, daß Du die Treppe immer ordentlich putzt, und daß Du Dich mit dem kleinen Kind selbstverständlich so weit wie möglich auch an die Ruhezeiten hältst, schon weil das Kind selber ja seinen ausreichenden Schlaf braucht. Lade ihn ein, sich selbst ein Bild zu machen, statt auf ungerechtfertigte Vorwürfe zu hören. - Bitte auch darum, daß er die Abmahnung aus genau diesem Grund zurückzieht.

    Du brauchst Dir aber wegen der Lärmvorwürfe nicht wirklich Sorgen zu machen: wenn der Vermieter Dir deshalb kündigen wollte, müßte er Dir schon ein "Lärmprotokoll" vorlegen können. Und dann kannst Du dazu immer noch Stellung nehmen.

    Ich hatte auch mal Streß wegen der Treppenhausreinigung, mit dem Hausmeister... Danach habe ich mir angewöhnt, die Treppe nur klatschnaß zu wischen, so daß sich jeder ein Bild davon machen konnte, daß die Treppe Wasser gesehen hat... Nicht schön, leider auch nicht ganz ungefährlich (kommt auf die Treppe an - kannst Du auch z.B. nicht mit einer Holztreppe machen) - aber damals wirksam.

     

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Ob die Mahnung wegen mangelnder Ausführung der Hausordnung und Treppenhaus gerechtfertigt ist, musst du wissen. Wenn ja, ist eine Abmahnung rechtens.

    Nachbarn, die über einem wohnen können sich eigentlich nicht über trampeln beschweren, das hören in der Regel die unter dir wohnenden Leute!

    Wenn beide Abmahnungen unberechtigt erteilt wurden, musst du schriftlich Widerspruch einlegen und die Vorwürfe zurückweisen.

    Übrigens muss Kinderlärm geduldet werden. Da solltest du mal googeln, da gibt es viele Urteile im Internet, die du mit anführen kannst.

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    Antwort von Szintilator Szintilator

    Lärm wird unterschiedlich empfunden. Die andere Mieterin ist demnach wohl überempfindlich. Kinder kann man aber nicht so einfach abstellen, wenn sie nur ruhig sind, sind sie krank und die andere hat vergessen, daß sie auch mal Kind gewesen ist, evetuell ist sie groß geboren!

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    Antwort von snugata snugata

     

    hier als erstes in den Widerspruch gehen! dagegen müsst ihr euch schon wehren!

    am besten im erst im guten versuchen..

    suche viell. das gespräch mit den genervten nachbarn..

    wenn das nix bringt, dann könnt ihr auch auf allen vieren durch das haus kriechen - und auch das ist noch zu laut.

    es gibt auch die möglichkeit der streitschlichtung - das musst du für deine region mal rausgooglen.. das wäre evtl. ne fruchtbare aktion

    doch ganz ehrlich: mit solchen nachbarn werdet ihr nicht glücklich

    ich drück euch trotzdem die daumen

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Widersprich der Abmahnung unbedingt schriftlich. Bewahre die Abmahnung und den Widerspruch auf. Falls der Vermieter eine Kündigung vorbereitet, solltest du alle Unterlagen zusammen haben und zum Mieterverein gehen.

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    Antwort von EuroMaster2008 EuroMaster2008

    Wenn die Alte noch mal kommt sag ihr das der Gesetzgeber eine REGELUNG hat die besagt, dass ab 20:00 Ruhezeit ist. Hausordnung hin oder her diese unterliegt dem Gesetz! 

    Nachbarn sind wirklich manchmal eine Herausforderung für sich! 

     

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    Antwort von luxuslady1990 luxuslady1990

    Hallo,

     

    Sinn der Abmahnung des Vermieters ist wohl der Sinn, dass er euch bald fristlos kündigen wird und sich dann hier auf die Abhmahnungen beruft. Du kannst gegen die Abhmahnung Widerspruch einlegen, dies dann per Einschreiben zustellen. Gerne kann ich dir kostengünstig einen Widerspruch erstellen. Bei Fragen einfach melden!!!

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