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Abmahnungen

Frage von Riemchen1987 Riemchen1987

Können Abmahnungen beim Vermieter gelöscht werden????

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Antworten (8)

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    vermieterabmahnungen entfalten rechtlich keinerlei wirkung, sie bringen lediglich eine mißbilligung zu einem aus vermietersicht kritikwürdigem verhalten zum ausdruck. siehe auch folgender link: http://www.forium.de/redaktion/bgh-vermieter-abmahnung-ist-rechtlich-wirkungslos...

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    korrekt. sie dienen allenfalls dazu, wiederholungstätern das mehrmalige fehlverhalten in gleicher sache vorzuwerfen.

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    Antwort von Padri Padri

    Die Antwort von jockl ist richtig. Selbstverständlich haben Abmahnungen seitens eines Vermieters nicht selten eine rechtliche Konsequenz zu befürchten, wie z.B. die fristlose Kündigung. Das ist schon mit den Abmahnungen eines Arbeitgebers vergleichbar. Eine Abmahnung ist immer dann angebracht, wenn der Mieter gegen den Mietvertrag verstößt. Wird der Verstoß noch nach der Abmahnung weiter geführt, so kann u.U. der Mieter gekündigt werden. Somit hat die Abmahnung entgegen einiger hier geschriebenen Antworten sehr wohl eine rechtliche Bedeutung, ist oft sogar rechtlich vorgeschrieben. Im Gegenzug können auch Mieter den Vermieter abmahnen, wenn dieser gegen den Vertrag verstößt.

    Allerdings ist auch mir nicht klar, was Du mit "Löschen" meinst. Abmahnungen vom Vermieter werden nicht irgendwo gespeichert. Daher gibt es da nichts zu löschen.

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    Antwort von KBB0815 KBB0815

    Abmahnungen des Vermieters sind rechtlich bedeutungslos. Es gibt keine Mieterakte oder Mieterflensburg in denen Mieterverhalten dokumentiert wird. Natürlich kann der Vermieter privat eine Akte über den Mieter anlegen und Vestösse dort dokumentieren. Dies kann er auch im Falle eines Rechtsstreites vorlegen. Aber eine rechtswirksame Löschung in dieser Privatakte gibt es nicht

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    Antwort von jockl jockl

    Zu mikemotto, eine Abmahnung seitens des VM hat die selbe Wirkung als eine eines Arbeitgebers. Das ist die Vorstufe zu einer Kündigung. Auch ein Hinfälligwerden derselben ist i.w.S. der einer aus dem Arbeitsrecht. Wenn der Grund der Abmahnung beseitigt ist und vgl. in einer Frist, von angenommen zwei Jahren, nichte mehr vorgekommen ist, kann die Abmahnung als nicht erfolgt betrachtet werden.

    Kommentar von mayermity mayermitymayermity

    FALSCH!

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    Antwort von Doppelfrosch Doppelfrosch

    Gib mal mehr Infos...sowas hab ich ja noch nie gehört

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    Antwort von mayermity mayermity

    Eine Abmahnung vom Vermieter habe ich auch noch nicht gehört,erzähl mal genauer.

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    prinzipiell wie an der Arbeit auch. Verstoß gegen Hausordnung, häufige Ruhestörung uswusw....

    Kommentar von mayermity mayermitymayermity

    Dafür muss der Vermieter aber auch Beweise sammeln,evt.auch Zeugen.Wird nicht so einfach sein.

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Wie kann dich ein Vermieter abmahnen?

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    Ein Vermieter kann seine Mieter abmahnen. Was da allerdings gelöscht werden soll weiss ich nicht.

    Kommentar von MikeMolto MikeMoltoMikeMolto

    Was soll so eine Abmahnung bezwecken?

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    Antwort von anneroseX anneroseX

    Deine Frage scheint mir ein wenig rätselhaft.

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