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Abmahnung2

Frage von Gliese6 Gliese6

Hallo,

Meine Frage: Habe eine Abmahnung bekommen, muß ich diese Unterschreiben? erklähre ich damit ein Einverständnis oder nur eine Kenntnisnahme?

Folgender Wortlaut: Die vorstehende Abmahnung im Original erhalten und zur Kenntnis genommen :

Danke für Euere Antworten, Gliese

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Antworten (5)

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Es stellt sich die Frage, ob die Abmahnung korrekt ist. Wenn nicht, müßtest Du Dich dagegen wehren. Sie wird ja zu der Personalakte genommen. Ein weiteres Fehlverhalten in dieser Sache könnte zu einer Kündigung führen. Wenn es zutrifft, kannst Du unterschreiben: erhalten und zur Kenntnis genommen.

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    Antwort von PunkExpert PunkExpert

    Notfalls können die das Ding auch vor Zeugen übergeben.

    Man kann handschriftlich ergänzen: "Der Wahrheitsgehalt der Begründung der Abmahnung wird zur Gänze bestrittten. Bestätigt wird lediglich der Erhalt des Schreibens." und erst dann unterschreiben.

    Dann müssen die dir ggf. später vor Gericht beweisen, dass die Abmahnung berechtigt war.

    Kommentar von Gliese6 Gliese6

    Hallo, erstmal eine korrektur, es war die erste Abmahnung. Ich glaube das vieles Umschrieben wird, was mich da verunsichert, ich gehe davon aus das es nur eine Kenntnisnahme ist. Gruß Gliese

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    Antwort von Unvisible Unvisible

    Das wäre ja skuril, wenn man sein eigenes Einverständnis zu einer Abmahnung abgeben muss. Also ich gehe davon aus, dass du sie nur zur Kenntnis nimmst.

    Und ansonsten: Willst du da noch arbeiten? Nach zwei Abmahnungen? Hast du darauf noch Lust?

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    Antwort von franzi111 franzi111

    zur Kenntnis genommen

    was daran verstehst du nicht ?

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    Antwort von kluetje kluetje

    Warum hast du die Abmahnung denn erhalten..?

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