Mein Arbeitgeber hat die Ansage gemacht, das Kündigung droht, wenn das Auto nicht anspringt, da Arbeitsorte auch mit öffendlichen Verkersmitteln erreicht werden können. Das ist auch richtig, ich mache das auch oft um Kosten zu sparen. Aber manche Orte sind nicht erreichbar..... oder erst nach 5 STD. Was ist, wenn mein Auto wirklich mal nicht anspringt? Ich kann doch nicht 50 Km mit der Taxe fahren..... Schmeißt er mich dann wirklich raus? Und ist das rechtens? Ist bis jetzt nicht passiert, aber der Winter kommt. L.G.
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PlayboyDeluxePlayboyDeluxe
Du bist tatsächlich dazu verpflichtet dann sehr viel eher loszugehen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Dem Chef ist das egal wie du zur Arbeit kommst, hauptsache du bist pünktlich.
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boriswulffboriswulff
Für Notfälle hat man eine gute Werkstatt mit Leihwagen. Oder einen Chef der einem mit einem Ersatzfahrzeug ausrüsten kann. Alternativ gibts dann noch die gelben Engel vom ADAC dem man bei solch großen Fahrten immer beitreten sollte. Eine gute Werkstatt gibt auch bei regelmäßiger Wartung eine Mobilitätsgarantie über einen eigenen Dienst. Bei meiner zumindest. Frag einfach mal nach.
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Raimund1Raimund1
Sieh das mal locker. Wenn eine Abmahnung kommt, gleich dagegen klagen. Eine Abmahnung kann zwar auch mündlich ausgesprochen werden. Aber zur Kündigung wird es so schnell nicht kommen.
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BuegelfeeBuegelfee
Du bist ja nicht im Kindergarten! Der Inhalt der Ausrede ist egal, Fakt ist Du kommst zu spät zur Arbeit. Wenn das passiert, bzw wenn das öfters passiert darf er dich abmahnen.
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bitmapbitmap
Hier ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Thema Abmahnung -> http://kuerzer.de/oAxULlOvn
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TonicaTonica Auch Dir Danke, ich ahne inzwischen, das jedes einzelne hart an der Grenze ist... Aber das gesammte sittenwidrig. Ihr habt mir schon sehr geholfen. Danke.... L.G.
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collocollo
liebses Kraudischen, da hast Du aber einen miesen Chef :(
sorge dafür, dass dein Auto immer gut gepflegt und gewartet wird, dann kann dir dein Chef gar nichts. Es gibt in der Rechtssprache den Begriff der "bedingten Unmöglichkeit". Das habe ich mal vor 30 Jahren gelernt. Gegen eine Abmahnung würde ich dann klagen. Ist jedoch besonders tiefer Nachtfrost angesagt, dann muß man sich darauf einstellen und u.U. früher aufstehen.
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TonicaTonica Ich hoffe auf Kündigung!!!! möchte mich nur nicht schuldig machen. War auch nur eine Idee. L.G.
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TonicaTonica Na Ja, dann bleibe ich erst mal noch Krank. L.G.
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collocollo da habe ich eine gute Idee !! Ich verkaufe Dir mein Auto :-)))))
Gute Besserung ;-)
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TonicaTonica ja, wir tauschen, mein Passat springt super an, im Stadtverkehr sind die Mängel auch kein Problem, fahr ich auch noch mit. Aber zig tausend KM. macht der nicht mehr. Tüv hat er auch noch reichlich....Und Motor und Getriebe sind auch noch super. L.G.
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griechesuchtgriechesucht
Ja, Abmahnung zu spät kommen darfst du nur wegen höherer Gewalt,also sachen wie über Nacht ne Naturkatastrophe etc und bei Krankheit,hoffe du verstehst was ich meine.
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TonicaTonica An meiner Arbeitgeberadresse kann ich immer pünktlich sein..... gut zu erreichen. Aber die 70 Km zum Kunden..... L.G.
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Ja, und wo hörts auf????? Ich arbeite in der Stdt, in der ich wohne. 5 Km, kann ich auch ohne Auto gut schaffen. Aber die Einsatzorte sin bis zu 100KM weit weg, nicht zu erreichen.... ich denke, das ich nur die Firma pünktlich erreichen muß, nicht den Kunden. L.G.
du hattest vom kunden nichts geschrieben ^^ (oder ich hab einfach nur falsch gelesen). das stimmt beim kunden kannst du dich soweit ich weiss verspäten, aber du musst glaub ich bescheid sagen (also anrufen beim kunden). aber du musst ja morgens glaub ich erst mal zur firma hin oder? und da musst du - egal wie - pünktlich sein.
Ich muß pünktlich beim Kunden sein...... L.G.