Ich würde gerne wissen, was für eine Frist der Arbeitgeber einzuhalten hat, wenn er einen Arbeitnehmer abmahnen möchte. Gibt es dort eine Frist? Und wenn ja wielange ist sie? Vielen dank im Vorraus.
Antworten (5)
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ArjiroulaArjiroula
Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht richtig macht, kann ihn der Arbeitgeber sofort abmahnen! Dabei sind keine Fristen einzuhalten.
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DerRumpelrudiDerRumpelrudi
Es gibt für den Arbeitgeber keine Fristen. Ein abmahnwürdiges Verhalten des Arbeitnehmers kann auch nach Jahren zu einer (Sammel-)Abmahnung führen. Wichtig ist für den Arbeitgeber nur, dass eine Abmahnung beweisbar ist. Das könnte nach einigen Jahren schwieriger werden.
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NachttrullaNachttrulla
Eine Abmahnung seitens des AG kann direkt nach "angeblichem Verstoss" erfolgen. Der AN muss/kann diese Unterschreiben und annehmen, kann diese aber auch abweisen und nicht unterschreiben. Das Dokument kommt aber so oder so in die Personalakte.
Sollte es dann in der Zukunft mal zu einer Kündigung basierend auf Abmahnungen (bei 3. Abmahnung erfolgt autom. die Kündigung - bei dieser müssen dann Fristen eingehalten werden)kommen, muss geklärt werden, was mit der Abmahung ist, die der AN evtl. NICHT anerkannt/unterschrieben hat und ob diese trotdem geltend gemacht werden kann. -
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omahein ich glaube das steht im BGB
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