1

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Nümann/Lang"

Frage von christian1974 christian1974

ich habe einen Brief der Kanzlei Nümann/Lang bekommen wegen Veröffentlichung eines Titels,den ich nicht mal habe. Ich werde aufgefordert,einen Betrag von 450,00 € zu zahlen und eine "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" zu unterschreiben und an Nümann zu schicken. Ich habe gegoogelt und auch hier gelesen,was andere geschrieben haben. Was mir nicht ganz klar ist , ist das nun eine Abzockermasche oder hat es etwas seriöses?? bin grad etwas konfus von dem Schreiben und übersehe vielleicht etwas in den Foren? :*(

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von srettem srettem

    hab gegooglelt und wsa gefunden ABZOCKE http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&task=view&id=79... Vorgegangen wird auch hier nach dem auch von anderen Kanzleien bekannten Schema. Ein spezialisiertes Anti-Piraterie-Unternehmen ermittelt in Filesharing-Netzwerken eine IP-Adressen. Damit wird zunächst Strafanzeige erstattet. Aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Provider wird die IP- Adresse einer bestimmten Person zugeordnet.

    Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung an BPM-Studio-Professional Zunächst wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, in der Regel € 1.784,50. Zusätzlich wird zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert. Reagiert man nicht , so werden zwei Monate später € 2.462,80 als Lizenzschadensersatz gefordert. Zudem soll eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von Euro 5.100 abgegeben werden.

    Wir raten DRINGEND davon ab, diese Erklärungen abzugeben.

    aber pass auf dass net die dich auch abzocken wollen^^

    Kommentar von christian1974 christian1974christian1974

    ..genau so ist es,nur daß es sich um einen Titel von "Cascada-Evacuate the Dancefloor" handelt und ich des illegalen verbreitens (also nicht download!) bezichtigt werde,was nicht so ist,geschweige ich diese CD nichtmal habe. Für diesen Titel verlangen Nümann/Lang 450€. Mit der Unterlassungserklärung verhält es sich so,wie du es beschrieben hast, mit den 5100€.

    Ich überlege ob ich gleich zum Amtsgericht soll und den gesamten Wisch auf den Tisch lege und hoffe,daß sich was tut. ...oder doch erstmal zum Anwalt???

    Auf dem Schreiben steht zudem meine damalige angebliche IP,Provider,Programm,welche datei,Uhrzeit und Tag mit Datum. Witzig,ich habe keinen Clienten, habe aber festgestellt,daß ich vor kurzem vermutlich gehackt wurde und das genau in dieser Zeit. Antivieren Programm hats enttarnt nach update.

  • 1
    Antwort von gerhass gerhass

    Kannst Du mal klar ausdrücken, was Du mit der Formulierung meinst "Veröffentlichung eines Titels, den ich nicht mal habe". Wer klare vernünftige Antworten bekommen will, muss doch zunächst seinerseits klare vernünftige Fragen stellen. Nur wenn der Sachverhalt klar ist, kann man guten Rat geben.

  • 1
    Antwort von KeksMitMilch KeksMitMilch

    Zahl erstmal nicht! http://www.youtube.com/user/katzenjens?blend=1&ob=4 Der Herr hat sehr gute Tipps zum Thema Abzocke.

  • 0
    Antwort von cindc cindc

    Hallo,

    also das Ganze ist schon ernst zu nehmen. Es handelt sich bei den genannten Rechtsanwälten um eine Rechtsanwaltskanzlei die auf Filesharing spezialisert ist. Die verschicken jedes jahr huderte wenn nicht tausende solcher schreiben. Es handelt sich nicht um ein Abzockschreiben nach der Abofallen-Masche! Die Gefahr ist, wenn man nicht reagiert und keine Unterlassungserklärung abgibt, kann recht schnell eine einstweilige Verfügung kommen. Dann wird es richtig teuer. Mit Anwalt, Gericht und pipapo. Deswegen ist es in den meisten Fällen sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Damit ist die Gefahr einer einstweiligen Verfügung gebannt. Bei Filesharing Abmahnungen wird einem eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Es handelt sich nicht um eine Mahnung, wie man Sie kennt, wenn man eine Rechnung nicht zahlt. Bei der Abmahnung geht es primär um die Unterlassungserklärung. Recherchier mal im Net, da gibt es einiges zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletungen. Das hier ist z.B. ganz gut: http://www.abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de . oder mal nach abmahnwahn oder abmahnwelle googlen. auch netzwelt ist gut.

  • 0
    Antwort von tanima tanima

    wir haben genau das selbe problem ,allerdings kam bei uns die abmahnung schon anfang sept09,wir haben den fall unserer anwältin übergeben und wir haben nichts mehr von denen gehört bis letzten freitag jetzt drohen die massiv wenn wir diese unterlassenserklärung nicht unterschreiben und die 450 euro nicht zahlen .wir haben jetzt halt schweren herzens diese erklärung unterschrieben aber bezahlen tun wir erstmal nicht. ich glaube aber nicht das es sich um eine fake geschichte handelt sonst wären die glaube ich nicht so hartnäckig da es bei uns alles über den anwalt läuft.

  • 0
    Antwort von hoiiggm hoiiggm

    hi was hast du bisher denn in die Wege geleitet? wie sieht deine geänderte Verpflichtungserklärung denn aus?

  • 0
    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Solange du nicht darlegst, was GENAU dir zur Last gelegt wird, kann man auch nicht beurteilen, welche Schritte nun die sinnvollsten für dich wären.

  • 0
    Antwort von Ithome Ithome

    Hallo,

    wahrscheinlich Abzocke, ist mir auch mal mit Ware aus dem IT-Bereich passiert.

    Mein Tip: Rechtsanwalt, IHK - Internetrecherche

    Hat mich dann damals aber immer noch ca. 1200.- DM gekostet. War aber vom geforderten Betrag die Hälfte. - Rechtsanwaltkammer war Abzocker bekannt und wollte über Ausschluß beraten. Erklärung aber nur: Kanzlei bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

    " Es lebe das Abzocken - und die Demokratie "

    mfg

    Kommentar von srettem srettemsrettem

    also am besten gar net drauf reagieren- ist günstiger und wenn se ihn abzockren wollen werden se a net mehr machen als mahnungen schicken um angst zu machen..

  • 0
    Antwort von helrich helrich

    In dem Clip findest Du einen Link, der Dir vielleicht weiter helfen könnte: http://www.youtube.com/watch?v=HqHl_Hc43ug&feature=related

  • 0
    Antwort von Katzewanda Katzewanda

    Worum genau geht es denn, haben die einen Beweis dafür, was Du getan hast? Wenn nicht, lass Dich anwaltlich beraten und gehe gegen die vor.

  • 0
    Antwort von MichaB82 MichaB82

    Hmmm...wenn du dir der "TAT" nicht bewusst bist, brauchst du ja auch nix zu befürchten,....also wenn du dir absolut sicher bist, du hast nichts angestellt, würde ich net zahlen, ..aber um sicher zu gehen würde ich vielleicht mal einen Anwalt aufsuchen, nur mal um das zu bestätigen lassen, denn vermutlich ist es ja auch eine Abzocke....

    Ich meine einen Brief mit dem Siegel "Anwälte xy" um Leuten Angst zu machen kann ja fast jeder aufsetzen der sich damit bissle auskennt ....

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    "Hmmm...wenn du dir der "TAT" nicht bewusst bist, brauchst du ja auch nix zu befürchten"

    Auf welchem Planeten lebst Du denn? :-))

  • 0
    Antwort von srettem srettem

    ich persönlich denke abzocke

    wennde sichergehn willst schalt mal die rechtsanwaltskammer ein, deren aufgaben sind: •Zulassungsangelegenheiten; Widerruf •Beratung und Belehrung der Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten •Ermittlungen bei Verdacht von Verstössen gegen berufsrechtliche Ge- und Verbote; Rügen; Weitergaben an Generalstaatsanwalt •Verleihung der Befugnis, eine der 18 Fachanwaltsbezeichnungen zu führen •Erstattung von Gutachten (z.B. in Gebührensachen) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen •Überwachung der Ausbildungsverhältnisse und Prüfungen nach dem BBiG

    müssten also auch wissen ob die seriös sind

  • 0
    Antwort von lalaranch lalaranch

    Was hast du angeblich gemacht? Das wäre schon wichtig zu wissen, um dir zu helfen.

  • 0
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Was für ein Titel? Akademischer Titel? Militärischer Titel? Musik-Titel?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Vielleicht hat er ja einen vollstreckbaren Titel... ;-)

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    :-))

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.