abmahnung wegen urheberrechtsverletzung, ebay

12 Antworten

Billiger als 200,- kann es höchstens werden, wenn man verhandelt - oder klagt und dabei an ein Gericht wie das OLG Brandenburg gerät: Dies entschied für ein Foto bei einer privaten Auktion, dass 20,- angemessen sind als Schadensersatz plus 20,-, weil der Urheber des Fotos nicht genannt wurde, also der Fotograf: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1877

Und dann bekam der Anwalt des Fotografen in Brandenburg auch nur 100,- laut UrhG § 97a Abmahnung, das könnten auch mehr sein in anders gelagerten Fällen - oder vor anderen Gerichten.

Damit wären wir bei 140,- statt bei 200,-. Wenn es gut geht. Offen bleibt aber noch, wer die Prozesskosten trägt. Selbst wenn die laut Urteil geteilt werden, ist man schnell über den 200,- für die Abmahnung.

Da könnte Verhandeln lukrativer sein. Aber man muss dennoch die Fristen beachten (soweit die angemessen sind)! Nach deren Ablauf ist eine Klage möglich, und da ist der Ausgang so ungewiss wie die Kostenverteilung.

Ein Schreiben wie "Die Hälfte kann ich bezahlen, wenn die Sache damit erledigt ist!" kann verlockend sein, zumal der Gläubiger ungerne Kosten vorstreckt, wenn der Gerichtsvollzieher am Ende nichts pfänden kann beim Schuldner.

Schreiben sollte man aber rechtzeitig, bevor die vom Anwalt genannten Fristen verstrichen sind - und danach auch gleich anrufen, wie es weiter gehen soll. Hat man die schriftliche Antwort, dass der Gläubiger mit der Hälfte (oder was auch immer) einverstanden ist, wenn das Geld bis ... überwiesen ist, dann überweise man das rechtzeitig vorher.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kannst Dir selbst einen Anwalt nehmen, der wahrscheinlich auch um die 200 Euro kostet oder du zahlst die 200 Euro an den anderen Anwalt.

Die Unterlassungserklärung solltest Du modifizieren, weil die meistens aussagen, das wenn Du nochmal was von denen verwendest, gibts ein Strafmaß in angemessener Höhe das vom Geschädigten bestimmt wird.

Hier ist so eine modifizierte Unterlassungserklärung. http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/muster_mod_ue/mod.UE.png

Du hast wahrscheinlich auch eine Frist bekommen, bis wann die Unterlassungserklärung zurückgeschickt werden muss oder? Diese Frist solltest Du in jedem Fall einhalten.

PS: Ich würde die 200 Euro zahlen und nur noch selbst gemachte Bilder verwenden, auch wenn die nicht so toll aussehen. Der eigene Anwalt wird voraussichtlich um einiges mehr kosten als 200 Euro und mal abgesehen davon sind 200 Euro noch human. Gab schon Fälle in denen 1500 Euro verlangt wurden.

Unwissenheit schützt in diesem Fall leider nicht.

Du kannst höchstens prüfen, ob der Anwalt zu dieser Abmahnung berechtigt war - ich befürchte aber, du wirst zahlen müssen.

Mit 200 Euro kommst du m.W. noch billig davon....

Wenn du gezieltere Infos zu der ganzen Sache, auch zu diesem Anwalt, willst, dann geh mal ins Ebay-Forum.

Die Ebay-Userin malice...

http://community.ebay.de/profile.jspa?username=malice_im_wunderland&anticache=1337763389467

ist m.W. "Spezialistin" auf dem Gebiet. Du kannst sie auch über die Forums-mail-Funktion direkt (privat) anschreiben.

Verlinke ihr dann bitte auf diese Diskussion hier.

@user1545

Noch eine Info:

Das Profil der Userin kannst du nur aufrufen, wenn du selber bei Ebay im Forum eingeloggt bist.

Leider kann ich ihren Namen hier nicht manuell in korrekter Schreibweise angeben, diese Software hier verhunzt das völlig, wohl wegen der Unterstriche in ihrem account-Namen.

Du kannst höchstens prüfen, ob der Anwalt zu dieser Abmahnung berechtigt war

legt der eine Vollmacht vor hast du schon geschissen - wäre er nicht berechtigt würde er sich hüten da was anzuleiern, denn das hätte den Entzug der Zulassung zur Folge, so blöd wird kein Advokat sein und sich was aus den Fingern zu saugen

@stelari

@stelari

ich schreibe nichts, wenn ich bei einer Sache nicht sicher bin.

schau dich mal im Ebay-Forum ggf. via google nach "unauthorisierten" / unberechtigten Abmahnungen um - dir werden die Augen aus dem Kopf fallen.

Es gibt sie ... und es sind keine Einzelfälle.

Und es gibt auch noch die Leute, die sich als Anwälte ausgeben, aber gar keine sind - sprich, die betrügerisch handeln.

ALLES ist möglich, solange es keine näheren Angaben des Fragestellers gibt.

@user1545

... und deshalb zahlt man nicht mal "einfach so"...

@stelari

So schnell verliert ein Anwalt nicht seine Zulassung und es gibt und gab genügend Anwälte die es nicht so genau nehmen, ganz nach dem Motto man kann es ja mal Versuchen.

@user1545

Ich streite nicht ab das es sie gibt... mal ein wenig Statistik:

Von 126 angefochtenen Abmahnungen, trafen 89 dennoch zu, da sich herausstellte, dass der Verstoß zu traf... 17 beruhten auf falsche Angaben durch Dritte wie bspw Provider zu Kontaktdaten... 5 waren falsche Protokollierung der IP-Adresse... 3.Quartal 2011 Landgericht Karlsruhe....

Ehrlich gesagt - das "unwissenderweise" nehme ich dir nicht so ganz ab, mittlerweile ist es bis in die Grundschulen vorgedrungen, dass man ohne eine Erlaubnis kein fremdes Material verwenden darf - gerade auf Ebay wird es ja an jeder Ecke plakativ propagiert.

Unternehmen? - zahlen und gut is'!... eine modifizierte UE ist der eine Weg, doch die muss der Anspruchsteller nicht akzeptieren - ich würde sie ablehnen als Anspruchsteller... sie soll ja Strafcharakter haben und das haben die modifizierten eben nicht

Einen Anwalt selbst nehmen wäre Perlen vor die Säue - was der ggf an Abschlag bei der Strafe rausholen kann packt er in seiner Rechnung gerade wieder drauf und die zahlst du auch noch obendrein - was bei lächerlichen 200€ eh sehr unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass der Begehrende auf UL Ansprüche auf den Erlös aus der Auktion auch geltend machen kann wenn man dir gewerbsmäßiges Handeln nachweisen kann was leichter ist als man denkt.

sie soll ja Strafcharakter haben und das haben die modifizierten eben nicht

Eine Unterlassungserklärung soll in erster Linie die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dazu muss sie für den Wiederholungsfall angemessen strafbewehrt sein.

Die Wiederholungsgefahr wird auch durch die Abgabe einer mod. UE ausgeräumt. Nur sollte man sich darüber im Klaren sein, wass man da zusammentippt - als Laie irgendeine Vorlage aus dem Netz zu verwenden ist da recht gewagt.

Die mitgelieferten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig viel zu weit gefasst und enthalten ein Schuld- und Schadenersatzpflichtanerkenntnis - daher sollte man diese UE nicht verwenden.

@outfreyn

Stelari würde bestimmt sofort Zahlen und alles Unterschreiben was er vom gegnerischen Anwalt zugeschickt bekommt, zumindets hat man bei machen Antworten diesen Eindruck. ;-)

@Anton96

Da muss ich dich enttäuschen - ich sitze auf der Anderen Seite des Schreibtischs und verschicke so zwischen 3 - 5 Abmahnungen im Jahr... bzw lasse verschicken und teile die Kohle mit meinem Schwager seines Zeichen Fachanwalt für Medienrecht... :-) Zudem gibt es keine inhaltliche Kontrolle für eine Unterlassungserklärung - glaube mir, ich weiß was geht und was nicht in der Sache...

lächerliche 200€ sind für einen der knapp bei Kasse ist und bei eBay was dazu Verdienen will eine riesen Summe

Nix, die Abmahnung ist hier völlig korrekt. Kannst es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Du kannst doch nicht einfach irgendwelche fremden Bilder verwenden, das sollte doch klar sein.