Hallo zusamm wie mein Titel schon erahnen lässt, geht es um eine Frage zum Uhrheberrecht. Folgendes:Ich habe heute ein Schreiben vom Inkasso unternehmen bekommen über 1300€ diesem seien wohl laut schreiben abmahnungen vomAanwalt vorrausgegangen. Nach kurzem suchen habe ich sie auch gefunden ungeöffnet (einfach Vergessen) in dem mir zur last gelegt wird ein Spiel gedownloaded und auch geuploaded zu haben. Im Anhang war ein Ubterlassubgschreiben das fristgerecht hätte ausgefüllt werden müssen. Diese Frist habe ich versäumt. Da ich aber zzt auszubildener bin und ein sehr geringes einkommen habe mit eigenem Haushalt kann ich die einfach nicht begleichen. Ich werde es aufjedenfall meinem Anwalt üvbergeben, doch ist dieser leider im Urlaub.Nun meine Frage da es mich einfach nicht in Ruhe lässt :Was ist das schlimmste was mir Passieren kann?
Antworten (10)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
shalomshalom
Du wirst einen vollstreckbaren Titel bekommen.
Mit dem kann diese Kanzlei 30 Jahre lang pfänden, bis die Forderung und die Zinsen beglichen sind.
Jeder Pfändungsversuch erhöht Deine Schulden um 80 Euro Gerichtsvollzieher-Kosten.
Das ist die gerechte Strafe für Urheberrechtsverletzungen.
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Hey, Leute, lernt es doch endlich:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
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LegendNumbLegendNumb
Ignorieren und abwarten. Esseiden du weißt, dass du diese Urheberverletzung tatsächlich begannen hast. Wenn du die Rechnung nicht begleichst, kann es zur Androhung einer Haftstrafe kommen, aber das ganze wirkt sehr unseriös!
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Da solltest du dich vorab schleunigst bei der Verbraucherberatung informieren. Häufig sind das auch professionelle Betrüger.
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snaeksnaek
also..du könntest deine schulden entweder in raten zahlen, oder geh zur argentur für arbeit. vielleicht wirst du da richtig beraten.
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ungererbadungererbad
Wenn Du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast: Das kostet Dich 1.300 Euro. Wenn Du keine Urheberrechtsverletzung begangen hast: 0 Euro. Geh in Dich und denke nach, was Du getan hast. Wenn es so ist, brauchst Du das auch keinem Anwalt mehr übergeben. Abgesehen davon: Ein Spiel downloaden ist keine Urheberrechtsverletzung. Falls Du an dem Spiel Veränderungen pogrammiertechnischer Art vorgenommen hast und das Spiel nach einem Upload für Dein geistiges Eigentum ausgegeben hast - dann ist das tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung.
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shalomshalom Allein der Upload reicht aus für die Urheberrechtsverletzung!
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Sai1989Sai1989 Stimmt scho, aber leider hat der Fragesteller uns immernoch nicht wissen lassen ob er das jetzt getan hat oder nicht^^ könnte alles in einem anderen licht zeigen..
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pitsbizpitsbiz
Hast Du diese up / downloads gemacht? Dann bist Du bei der Sache der Dumme. Könnte auf Bewährung rausgehen.
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Sai1989Sai1989
Wenn die "Anklage" zutrifft musst du unter umständen zahlen... wobei diese summe doch sehr erfunden klingt... eigendlich geht sowas vor gericht und nicht über eine rechnung...
Wenn du das mit dem spiel nicht gemacht hast können sie dir auch nichts, ignoriere es dann einfach, meist geben sie irgendwann ruhe da sie ja keine rechtlichen schritte einleiten können wenn sie selbst krumme dinger am laufen haben ;-)
Setze dich aufjedenfall mit deinem Anwalt in verbindung sobald dieser zurück ist!
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Raimund1Raimund1 ich finde die Summe überhaupt nicht erfunden!
Es gibt ja Anwälte die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Im Schnitt kostet so eine Abmahnung leicht einen 1.000er. Und jetzt kommt noch das Inkassobüro dazu!
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Sai1989Sai1989 ok damit haste auch wieder recht ;-) mit erfunden meinte ich nicht direkt die summe an sich, sondern die tatsache das ihm einfach eine rechnung auferlegt wird... bei einer urheberrechtsverletzung kommt es normalerweise zu einer anzeige gefolgt von verhandlung, erst dann wird kassiert... das wars was ich meinte hab mich nicht so toll ausgedrückt ;-)
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Raimund1Raimund1 ok - alles klar
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knobelkoenigknobelkoenig
knast, da die todesstrafe nicht mehr gibt!! ne spaß bei seite^^
kam das schreiben per post oder per mail...wenn es per mail ist musst du nichts machen aber wenn es per post dan schon.. biste dir auch sicher, dass du das warst?
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luciel1988luciel1988 kam per post
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Phoenix29Phoenix29
Das Du bezahlen musst. Dabei spielt Dein Einkommen keine Rolle. Du hättest Dich früher darum kümmern müssen. Sowas vergisst man doch nicht.
bezahlen will ich dies ja ich sehe es ja auch ein , muss ich denn bei zahlungswillen und einsicht mit mehr als den titel rechnen?
nein, es sei denn, der Gläubiger ist nicht mit einer Zahlung von kleinen Raten einverstanden.
Dann kann er Dein Konto pfänden lassen oder auch eine eidesstattliche Versicherung einfordern.
okay besten dank also mit haft muss ich nicht rechnen?
nein, nein.
Verhalte Dich kooperativ, die meisten Gläubiger lassen auch mit sich reden.
Aber schiebe nicht wieder alles auf die lange Bank, wenn Du Post bekommst, öffne sie, lies sie und reagiere rechtzeitig.
Bei einer Wiederholung allerdings wird es dann richtig teuer.
Ich hoffe, du hast was daraus gelernt.
Ich drücke beide Daumen !
werde in Zukunft jegliche filesharing Programme meiden nochmal vielden Dank und schönen Abend noch