Hallo, ich habe heute einen 20 seitigen brief bekommen. betreff ist: abmahnung wegen unerlaubter verwertung geschützter werke in sog. tauschbörse kennt das jemand und kann mir jemand helfen, was ich jetzt machen soll? ich weiß auch nicht was ich falsch gemacht habe
abmahnung wegen unerlaubter verwertung geschützter werke in sog. tauschbörse
Antworten (6)
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outfreynoutfreyn
Verfasse eine modifizierte Unterlassungserklärung (Muster findest Du z.B. auf www.abmahnwahn-dreipage.de) und warte ab.
Der Vorwurf lautet: Du hast irgendwas aus einer Tauschbörse (eMule, Bittorrent, ...) geladen und - systembedingt - dadurch auch zum Upload angeboten. Das ist ein Verstoß gegen das UrhG.
"Nicht reagieren" ist nicht empfehlenswert, weil die Angelegenheit durch eine einstweilige Verfügung bzw. eine Unterlassungsklage nicht wirklich billiger wird.
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SatinTaupex3SatinTaupex3
Am Besten sofort zum Anwalt. Einem Kollegen von meinem Freund haben sie damals die Bude mit der Polizei eingerannt,nachdem er auf die Forderung nicht reagiert hat. Er wurde zu einer Geldstrafe von 5000€ verurteilt (es waren 100 Titel oder so bei Edonkey) und er hatte noch eine zivilrechtliche Klage am Hals...Wenn du also irgendwo was runtergeladen hast (zB Filme,Musik etc) dann kannst du schonmal in den Geldbeutel schaun...das wird teuer.
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PlayfulPlayful
Tauschbörse = Filesharing = eMule und Konsorten. Die Benutzung solcher Programme ist generell erst mal erlaubt - solange es um keine urheberrechtlich geschützten Werke geht.
Ich würde mal behaupten, wer das heutzutage noch macht, der weiss auch, dass er damit den legalen Boden verlässt und im Ernstfall mit Konsequenzen zu rechnen hat.
Aber Du kannst ja mal Deinen Anwalt kontaktieren....
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Harald2000Harald2000
Es gibt eben auch arbeitslose Rechtsanwälte, die sehr findig in der Erschließung neuer Geldquellen sind. Da es sich nur um eine Abmahnung (Warnung vor weiteren solchen Handlungen), ist erst mal nichts zu befürchten und auch keine Notwendigkeit, darauf zu reagieren.
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outfreynoutfreyn Nicht reagieren ist so ziemlich das dümmste, was man tun kann. Der Rechteinhaber wird die Wiederholungsgefahr nicht als gebannt ansehen und seinen Forderungen mit einer einstweiligen Verfügung und einer Unterlassungsklage Nachdruck verleihen.
Da die Streitwerte recht hoch angesetzt werden (z.B. 10.000 € pro Musikstück) und die Gerichtskosten vom Streitwert abhängig sind, wird das ein recht teurer Spaß.
Besser: Modifizierte UE abgeben und abwarten, was weiter passiert.
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Harald2000Harald2000 Damit läuft man doch eigentlich Gefahr, aus der anonymen Deckung herauszutreten ?!
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outfreynoutfreyn Aus welcher anonymen Deckung? Der Provider hat die Daten des Anschlussinhabers auf Beschluss eines Landgerichts herausgegeben. Da ist nichts mehr anonym.
Schau Dir mal den § 101 UrhG an.
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Harald2000Harald2000 Danke für die Mühe. Da hat er dann wohl wirklich was falsch gemacht.
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hancohanco
Du hast irgendwas über emule oder torrent o.ä. geladen und somit auch verbreitet. Freu Dich und geh damit zum Anwalt - oder bezahl.
Was hat die Polizei damit zu tun? Das Ganze ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit - darum kümmert sich die Polizei nicht im Geringsten.
Doch ;) Er wurde von Sony BMG angezeigt,weil er Titel die urheberrechtlich geschützt waren runtergeladen hat. Sie haben den Pc und auch einige CDs beschlagnahmt.Das ist allerdings schon recht lange her (mind 5 Jahre) zu der Zeit war es sehr verbreitet,dass bei vielen "Downloadern" Hausbesuche von der Polizei anstanden.
Ach so. Früher war das notwendig, um über Akteneinsicht bei der Staatsanwalt an die Adressdaten der "Täter" zu kommen.
Heute haben die Rechteinhaber ein Auskunftsrecht (geregelt in § 101 UrhG), sodass der Umweg über das Strafverfahren nicht mehr nötig ist.