Hallo, seit dem 01.01.2009 habe ich einen festen Arbeitsvertrag. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bei Krankheit ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag vorlegen muss. Dieses Attest muss beim Arbeitgeber am ersten Krankheitstag eingereicht werden. Ich bin krank gewesen und habe mein Attest am 4 Krankheitstag eingereicht, da es mir vorher nicht möglich gewesen ist. Nun zählen die ersten drei Tage als unentschuldigtes Fehlen und ich habe eine Abmahnung erhalten. Ist dieses durch den Arbeitgeber korrekt gewesen? Danke im vorraus.
LG Jenny
Ich bin dort eingestellt seit dem 01.01.2008. Hatte dann ein Jahr einen befristeten Vertrag der dann in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wurde.