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Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen bei Krankheit, da Attest zu spät eingereicht. Ist das ok?

Frage von Jeny912 Jeny912

Hallo, seit dem 01.01.2009 habe ich einen festen Arbeitsvertrag. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bei Krankheit ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag vorlegen muss. Dieses Attest muss beim Arbeitgeber am ersten Krankheitstag eingereicht werden. Ich bin krank gewesen und habe mein Attest am 4 Krankheitstag eingereicht, da es mir vorher nicht möglich gewesen ist. Nun zählen die ersten drei Tage als unentschuldigtes Fehlen und ich habe eine Abmahnung erhalten. Ist dieses durch den Arbeitgeber korrekt gewesen? Danke im vorraus.

LG Jenny

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Antworten (17)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Ja, es ist korrekt, wenn man wegen zu spät abgegbener Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgemahnt wird.

    Da das Arbeitsverhältnis erst seit 2 Wochen besteht (und daher wohl noch die Probezeit andauert), kann man froh und glücklich sein, wenn man nur eine Abmahnung und keine Kündigung erhält.

    Kommentar von Jeny912 Jeny912

    Ich bin dort eingestellt seit dem 01.01.2008. Hatte dann ein Jahr einen befristeten Vertrag der dann in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wurde.

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Ja, absolut berechtigt. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, erst nach 4! Tagen den Attest einzureichen??

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    das.....

    Kommentar von Jeny912 Jeny912

    Habe am erstan Tag Bescheid gegeben, dass ich 3 Tage krank geschrieben bin. Da es mir am 4. Tag noch nicht besser ging, habe ich beim Arbeitgeber erneut angerufen und mitgeteilt, dass ich nochmals zum Arzt gehe und mich danach melde. Daraufhin sagte der Arbeitgeber, dass das Attest für die ersten Tage fehlt ( mein Freund hatte vergessen es abzugeben). Natürlich habe ich es dann sofort eingereicht.

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    Antwort von obiwana obiwana

    Sorry, aber wenn du den Job seitdem 01.01.09 hast, kannst du froh sein, dass du aufgrund dieser Aktion nicht direkt gekündigt wurdest innerhalb der Probezeit.

    Kommentar von Jeny912 Jeny912

    Ich bin dort eingestellt seit dem 01.01.2008. Hatte dann ein Jahr einen befristeten Vertrag der dann in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wurde.

    Kommentar von obiwana obiwanaobiwana

    OK, dann ist es schon nachvollziehabr, weil ansonsten wäre ich mit dem Kopf unter dem Arm zur Arbeit gekommen. Ich denke aber trotzdem, dass die Abmahnung als solche Arbeitsrechtlich in Ordnung war.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Wenn es im Vertrag so steht, dann ist das korrekt mit der Abmahnung. Du kannst Widerspruch einreichen, falls Du gute Gründe hast, warum Du die Krankschreibung nicht pünktlich einreichen konntest.

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    Antwort von Engel82 Engel82

    Arbeitgeber kann Attest bereits am ersten Krankheitstag verlangen Die Parteien stritten vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen über die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung. Der klagende Arbeitnehmer war über einen längeren Zeitraum wiederholt für wenige Tage krank gewesen. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin für die Zukunft bereits ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest. Der Arbeitnehmer weigerte sich dieser Weisung nachzukommen und verwies auf die in der Wirtschaft übliche Vorlagefrist von drei Tagen. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung wegen verspäteter Vorlage eines Attests aus.

    Das LAG entschied die Klage zu Ungunsten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber durfte eine Attestvorlage am ersten Krankheitstag verlangen. Die häufigen Kurzerkrankungen stellen einen wichtigen Grund dar, der diese Weisung rechtfertigt. Da der Arbeitnehmer dieser berechtigten Weisung nicht nachgekommen war, war die daraufhin erfolgte Abmahnung rechtmäßig.

    LAG Hessen, Urteil vom 05.11.2003, AZ.: 6 Sa 463/03

    Kommentar von sachab13 sachab13sachab13

    Da ging es aber darum, daß er für den ersten Arbeitstag ein Attest hat, und nicht, wann er es dem Arbeitgeber abzugeben hat !

    Kommentar von Engel82 Engel82Engel82

    Arbeitnehmer muss Attest am ersten Krankheitstag vorlegen (!) Arbeitnehmer müssen unter Umständen bereits am ersten Tag ihrer Krankheit im Betrieb ein ärztliches Attest vorlegen.

    Der Kläger ist Teamleiter in einem Computerunternehmen. Er hatte sich immer wieder für wenige Tage krankschreiben lassen. Um dies besser überprüfen zu können, verlangte die beklagte Firma von ihm bereits am ersten Krankheitstag ein Attest. Der Kläger berief sich jedoch auf die gewöhnliche Frist von drei Tagen und monierte die fehlende Mitbestimmung des Betriebsrates. In der Folge sprach der Arbeitgeber dem Kläger eine Abmahnung wegen verspäteter Vorlage eines Attests aus.

    Das LAG hat die gegen die Abmahnung gerichtete Klage des Teamleiters gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen. Die Abmahnung wegen der verspäteten Attestvorlage war nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt. Arbeitgeber können die sofortige Vorlage des Attests verlangen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Die häufigen Kurzerkrankungen des Mitarbeiters stellen einen solchen Grund dar. Damit entfällt auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, so die Richter weiter.

    LAG Hessen, 6 Sa 463/03 dpa v. 16.02.2004

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    Antwort von moon73 moon73

    Das kann man unmöglich so einhalten und kann nicht korrekt sein, denn:

    Wie will man , wenn man krank ist, am 1. Tag seine Krankmeldung beim Arbeitgeber abgeben? Normalerweise wird es so geregelt:

    Am 1. Tag sofort telefonisch krankmelden und zum Arzt gehen und ab dem 1. Tag eine Krankmeldung holen und diese dann unverzüglich zum Arbeitgeber per Post schicken, so dass diese bis spätestens am 3. Tag dort angekommenn ist.

    Alles andere erscheint mir suspekt.

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    Antwort von linguini linguini

    anrufen, bescheid sagen und das attest muss spätestens am dritten tag beim arbeitgeber sein, so kenne ich es.

    wie soll man denn am gleichen tag, an dem man zum arzt geht, weil man krank ist, das attest zur arbeitsstelle bekommen??

    Kommentar von Sofabaer SofabaerSofabaer

    Genau so!!!!

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    Antwort von macgyver macgyver

    Hättest den Typen doch anrufen können.

    Kommentar von Jeny912 Jeny912

    Habe am erstan Tag Bescheid gegeben, dass ich 3 Tage krank geschrieben bin. Da es mir am 4. Tag noch nicht besser ging, habe ich beim Arbeitgeber erneut angerufen und mitgeteilt, dass ich nochmals zum Arzt gehe und mich danach melde. Daraufhin sagte der Arbeitgeber, dass das Attest für die ersten Tage fehlt ( mein Freund hatte vergessen es abzugeben). Natürlich habe ich es dann sofort eingereicht.

    Kommentar von macgyver macgyvermacgyver

    Dann halte ich es für übertrieben mit der Abmahnung, aber so sind die halt: Sie machen ja selber nie Fehler....

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Ja. So sagt es das Gesetz. Es sei denn, Du kannst glaubhaft nachweisen, daß Du aufgrund der Erkrankung tatsächlich nicht in der Lage warst, den Schein vorbeizubringen. Oder vorbeibringen zu lassen.

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    Antwort von sachab13 sachab13

    Du hast Dich am ersten Arbeitstag krank gemeldet und auch ein Attest für die Zeit !Der kann Dir gar nichts !

    Kommentar von Sofabaer SofabaerSofabaer

    Die Krankschreibung hat spätestens am 3 Werktag beim Arbeitgeber vorzuliegen.

    Kommentar von sachab13 sachab13sachab13

    Bei uns nicht ! Da reicht es, wenn man die beim Wiedereintritt ins Arbeitsgeschehen mitbringt ;-)

    Kommentar von Sofabaer SofabaerSofabaer

    Wenn das so im Arbeitsvertrag geregelt is, ist das ok.

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    Antwort von RoadShow RoadShow

    Ja... du hättest es schicken können (dann gilt der Poststempel oder jemanden bitten können es bei deinem Arbeitgeber einzureichen!

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    Antwort von darklady86 darklady86

    hast du denn deinem arbeitgeber bescheid gegeben, dass du es nicht am 1. tag einreichen kannst oder bist du einfach weggeblieben?

    Kommentar von Jeny912 Jeny912

    Habe am erstan Tag Bescheid gegeben, dass ich 3 Tage krank geschrieben bin. Da es mir am 4. Tag noch nicht besser ging, habe ich beim Arbeitgeber erneut angerufen und mitgeteilt, dass ich nochmals zum Arzt gehe und mich danach melde. Daraufhin sagte der Arbeitgeber, dass das Attest für die ersten Tage fehlt ( mein Freund hatte vergessen es abzugeben). Natürlich habe ich es dann sofort eingereicht.

    Kommentar von Sofabaer SofabaerSofabaer

    Falls du daraus was gelernt haben solltest, gib deinem Freund den nächsten auch wieder mit zum Vergessen. Tsssss, da ist ja die Post schneller.

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    Antwort von leepa leepa

    Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod ;) Und ja, ist ok.

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    Antwort von Esk81 Esk81

    Meines Wissens nach hast du genau 3 Tage Zeit. Hast du vorher angerufen und bescheid gegeben oder bist du einfach nicht erschienen?

    Kommentar von Jeny912 Jeny912

    Habe am erstan Tag Bescheid gegeben, dass ich 3 Tage krank geschrieben bin. Da es mir am 4. Tag noch nicht besser ging, habe ich beim Arbeitgeber erneut angerufen und mitgeteilt, dass ich nochmals zum Arzt gehe und mich danach melde. Daraufhin sagte der Arbeitgeber, dass das Attest für die ersten Tage fehlt ( mein Freund hatte vergessen es abzugeben). Natürlich habe ich es dann sofort eingereicht.

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    Antwort von risibisi1987 risibisi1987

    Ist O.K. so.

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    Antwort von legnAkraD legnAkraD

    Ja

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    Antwort von fnmama fnmama

    ja,ist o.k.

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