habe eine abmahnung erhalten,wegen angeblicher störung des vereinsfriedens. dieses ist in der abmahnung nicht ausreichend begründet.wann?wo?tag ?jahr? ist so eine abmahnung rechtsgültig?man beruft sich nur auf die satzung §6.Absatz3 Aanstrich5.
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Abmahnung wegen störung vereinsfriedens-ehrloses verhalten
Frage von
eggimann
Antworten (1)
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1Antwort von
Kaltenbecher1Kaltenbecher1
kann dir nur etwas zum thema abmahnung aus dem arbeitsrecht sagen. aber evtl. kann man es halbwegs in ansatz bringen. dort ist es zwingend notwendig, das fehlverhalten genau zu beschreiben und datum und uhrzeit anzugeben. ausserdem der hinweis wie das verhalten richtig gewesen wäre. ferner sind konsequenzen zu erwähnen bei erneutem fehlverhalten.
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