1

Abmahnung wegen neuen Haustiers......

Frage von Hasenpfurz Hasenpfurz

Grüß euch , ich habe eine Abmahnung bekommen von meinem Vermieter,

weil ich einen Hund mir angeschafft hätte, aber ich habe keinen Hund , sondern meine

Freundin besucht mich regelmäßig.

Was ich nicht verstehe ist , warum igoriert mich meine Vermieterin mich , wenn ich ein Veto einleg ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von yvonnsche yvonnsche

    Wenn deine Vermieterin nicht so mit sich sprechen lässt dann schreib ihr. Gegen die Abmahnung würde ich sowieso schriftlich widersprechen. Wenn die Hundehaltung im Mietvertrag ausdrücklich untersagt ist dann darfst du keinen Hund halten. Was das besuchen da betrifft kann ich dir allerdings nicht sagen. Wenn du ganz sicher gehen willst melde dich mal beim Mieterschutzbund. Der hilft auch gegen die Abmahnung.

    Kommentar von yvonnsche yvonnscheyvonnsche

    Danke für den Stern, hoffe es hilft wirklich ;)

  • 5
    Antwort von taigafee taigafee

    du dürftest ihren hund sogar in pflege aufnehmen, wenn sie in urlaub ginge. auch wenn der hund täglich kommt, kann er glaube ich nichts sagen. aber frag mal im mieterschutzbund nach.

  • 1
    Antwort von suessf suessf

    Erstens: Was steht in deinem Mietvertrag? Ist da explizit aufgeführt, dass du keine Haustiere oder zumindest keinen Hund haben darfst? Zweitens: Wenn ja, dann würde ich mich beim Rechtsschutz, Mieterverband, oder ähnlichem erkundigen, ob das auch für Besucher gilt und natürlich, ob so ein (Besuchs-)Verbot überhaupt rechtlich zulässig ist.

    Kommentar von Hasenpfurz Hasenpfurz

    nein, es sind nach Absprache Haustiere erlaubt. Und meine Katzen sind auch gemeldet.

    Ich habe mit Erlaubnis drei Katzen .. die sich frei im Garten bewegen.... Und wenn meine Freundin da ist, darf der Hund natürlich auch raus.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Mache der Ordnung halber eine Kopie von der Abmahnung und schicke das Original mit dem Hinweis zurück, dass Du jederzeit einen Gast mit Hund empfangen darfst, zurück. Das zu Deiner Entlastung.

  • 1
    Antwort von tapri tapri

    wenn es so aussieht als ob deine Freundin und der Hund schon fast bei dir eingezogen sind, oder aber Hundeallergiker in eurem Haus wohnen und deshalb Hunde verboten snd, oder aber der Hund Krach und Lärm macht, so dass sich die Nachbarn beschweren, DANN hat der Vermieter sogar die Pflicht wegen dem Hund abzumahnen!!!!

    Kommentar von Hasenpfurz Hasenpfurz

    Es sind weder Allergiker hier , noch beim Nachbarn.

    Der Hund macht keinerlei Lärm bzw. Krach.

    Kommentar von tapri tapritapri

    und sie wohnt nciht schon fast bei dir? dann musst du das ruhige Gespräch mit der vermeiterin suche und fragen, wie sie denn auf die Idee käme, dass du einen Hund hättest.......viel Glück

    Kommentar von Hasenpfurz Hasenpfurz

    ich danke dir .....

    meine Freundin hat sich auch schon angeboten , das bei der Vermieterin

    zu klären ... der Witz ist ja , sie ist in einem anderem Haus beim gleichen Vermieter.

    Und der kennt auch noch den Hund.....

    Aber ich werde auf alle Fälle deinen Rat beherzigen. Danke.

    Kommentar von tapri tapritapri

    es gibt Dinge, die kann man nciht erklären... ;-))))) wünsche euch ein eintspanntes Wochenende

  • 1
    Antwort von AskMe1989 AskMe1989

    Die Abmahnung ist damit hinfällig. Besuch wirst du wohl empfangen dürfen!!

    Am besten du sprichst mit ihr, rufst sie an oder schreibst ihr einen Brief, um das Ganze zu erklären.

    Warum sie dein Veto irgnoriert, weiß ich nicht genau, aber wie hast du es denn vorgetragen? Warst du sehr zornig und hast ihr das auch gezeigt? Dann ist es ja kein Wunder, wenn sie dir jetzt aus dem Weg geht oder ähnliches.

  • 1
    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Da hilft nur ein persönliches Gespräch.

  • 1
    Antwort von Stada Stada

    Ganz einfach .. hinfahren und ansprechen. Darauf hinweisen dass das nicht dein Hund ist..

    Ich würde mir sowas nicht gefallen lassen. Won wem kommt das denn ? Hat sich jem beschwert oder schreibt die Vermieterin das allein ?

  • 1
    Antwort von erleine erleine

    wie jetzt? deine Freundin ist ein Hund , oder wie kann ich das verstehen

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    Nein, seine Freundin hat einen Hund und er ist ein "Hasenpfurz" steht da.

  • 1
    Antwort von Linkenscheuche Linkenscheuche

    Was ich nicht verstehe ist , warum igoriert mich meine Vermieterin mich , wenn ich ein Veto einleg ?

    versteh ich auch nicht, was ist ein veto?

    du widersprichst der abmahnung und sie weist den widerspruch zurück

    die abmahnung ist 100% gültig, oder du musst auf den widerspruch klagen

    Kommentar von Hasenpfurz Hasenpfurz

    ich habe mittlerweilen wiederspruch geklagt ..

    Abmahnung wurde zurückgenommen .

    LG

  • 1
    Antwort von Maiensee Maiensee

    Hast du schonmal ein persönliches Gespräch gesucht?

  • 1
    Antwort von Avanina Avanina

    Am besten du sprichst mit ihm mal persönlich darüber.

  • 0
    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Da hast Du es. Vor einer viertel Stunde fragtest Du noch ob Du guten Kontakt zu Deinen Nachbarn pflegen MUSST. Hättest Du einen besseren Kontakt wäre die Sache schon längst aus der Welt. Versuch mal mit denen zu reden. Aber Dir würde ich empfehlen Dir die ca. 70 Euro für den Mieterschutzverein zu leisten. Wenn dann was kommt, bekommst Du da den richtigen Rat und brauchst nicht selbst was unternehmen.

    Kommentar von Hasenpfurz Hasenpfurz

    werde ich auch machen . danke dir .

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.