abmahnung wegen krankmeldung per sms
man kan laut gesetz eine krankemeldzng per telef. e-mail und fax abgeben warum nicht per sms?normalerweise ist das so das ich einer kollegin telef. bescheid sage das ich so und so lange krankgeschr. bin die gibt das sonst immer an dem cheff weiter musste nochnie persönlich mit ihm reden also habe ich dieser kollegin ne sms geschr. wie lange ich krankgeschr. bin ja und jetzt habe ich von meinem cheff ne abmahnung bekommen weil das per sms wohl ungültig ist!?!?!?!?wo ist da der unterschied wenn ich ihr das persönlich sage oder per sms, die gibt es ja eh weiter an dem cheff und nicht ich?!?!?!?
2 Antworten
Einfach nur einer Kollegin Bescheid geben, ist immer unsicher. Da spielt es auch keine Rolle, auf welchem Weg das geschieht.
Bei einer SMS könnte man zweifeln, ob sie tatsächlich von dir persönlich stammt. Allerdings sollte der Betrieb grundsätzlich den Beschäftigten mitteilen, wie und wohin man eine Krankmeldung haben möchte. Entweder an eine Personalabteilung oder an einen direkten Vorgesetzten beispielsweise. Du solltest dir füür die Zukunft eine genaue Info geben lassen, wie der Betrieb das wünscht.
Ansonsten würde ich die Abmahnung gelassen in der Akte belassen. Wenn es wirklich mal ernst werden sollte, dann kann ich mir gut vorstellen, dass man diese Abmahnung kippen könnte. Und dafür gibt es eine Fristen; das kann man jederzeit noch machen.
Es gibt Urteile, die eine Krankmeldung per SMS für zulässig halten. Vgl. dazu http://www.klartext-jura.de/2017/02/20/krankmeldung-per-whatsapp-oder-sms/#more-3055