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abmahnung wegen krankheit

gefragt von robbi32robbi32 am 02.04.2009 um 21:28 Uhr

hallo habe gestern eine abmahnung mit dem inhalt bekommen:sehr geehrter herr.............. da sie seit numehr fast 2 monaten krank sind,anscheinend auch unterschiedliche krankheiten haben,möchten wir sie aufordern,uns bis zum 06.04.09 mündlich mitzuteilen,wo ihre leiden liegen. ihre aufgabe währe gewesen,uns in regelmäßigen abständen über ihren krankheisverlauf zu informieren.sollten sie den oben genannten termin nicht nach anmeldung warnehmen ,erfolgt weitere abmahnung. mit freundlichen grüssen ............. was soll ich tun ???

Danke für die antworten!!!

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recht x 35.111

lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 2. April 2009 21:30
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Dein Arbeitgeber hat schon ein Anrecht darauf, zu wissen, an welcher Krankheit Du leidest und ab wann du evtl. wieder arbeitsfähig bist. Kündigen kann er Dich nicht, nur weil Du krank bist, aber den Termin musst du schon wahrnehmen

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 2. April 2009 21:32

Aber er kann während der Krankheit kündigen...mangelndes Vertrauen reicht.

Kommentar von Simple_avatar3smalllilith4870 am 2. April 2009 21:36

aber nicht aufgrund der Krankheit. da müssen dann andere Gründe vorliegen, ansonsten hat der Arbeitgeber voor dem Arbeitsgericht einen schweren Stand

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 2. April 2009 21:43

Als AG würde ich nun in einen Privatdetektiv investieren..200 Eu reichen und ein Foto für das Gericht ist immer drin.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. April 2009 21:49

Wozu die Umstände?? Er braucht den AN doch nur zum Amtsarzt zu schicken! Kostet nix und ist genau so effektiv!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. April 2009 21:37

Der Arbeitgeber hat das Recht zu erfahren, daß man Krank ist und wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert. Punkt.

Alles weitere, wie z.B. die Art der Krankheit, geht ihn nichts an und man braucht entsprechende Fragen auch nicht zu beantworten!


herlich
beantwortet von herlich am 2. April 2009 21:40
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Besteht eine günstige Zukunftsprognose ist es sinnvoll mit dem AG zu kooperieren.

Besteht eine ungünstige Zukunftsprognose ist es sinnvoll dem AG keine Argumente freiwillig zuzuspielen.

Was sagt der behandelnde Arzt!

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 21:49

momentane lage: verschleiss der wirbelsäule und verkrümmung nach rechts und geschwür an der bws, offene schlecht heilende wunde am unterschenckel,verätzte speiseröhre durch magensaft , bluthochdruck nehme über zehn tabletten dagegen am tag ,astma und alergie gegen alle baumpollen und kräutern


gri1su
beantwortet von gri1su am 2. April 2009 21:34
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Deine Krankheiten haben den Arbeitgeber überhaupt nicht zu interessieren, sofern die Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit keine besonderen Voraussetzungen erfordert. Du musst nur regelmäßig bzw. rechtzeitig Deine Krankmeldungen abgeben, sofern Du sie überhaupt noch bekommst. Die Abmahnung ist m. E. regelwidrig. Der Arbeitgeber muss nur wissen, wie lange Du krank bist und wann Du ggf. die Tätigkeit wieder aufnehmen kannst.

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 2. April 2009 21:40

Du irrst...der nette Arbeitgeber schaut natürlich - ob er in der Arbeit was verbessern kann...damit seine Leute weniger krank sind...tolle Stühle, oder Arbeitshilfen...vielleicht kann man auch an Schulungen , teilarbeit oä. teilnehmen...

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 21:41

Wenn man nix zu verbergen hat, kann man den Schef ruhig sagen wass man hat,wo liegt das Problem?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. April 2009 21:43

Das Problem liegt darin, daß es den Chef absolut nix angeht!


jason808
beantwortet von jason808 am 2. April 2009 21:29
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Vielleicht mal die Sache klarstellen anstatt blöd zu fragen ?? Dir scheint Deine Arbeit scheinbar nicht viel zu bedeuten! Wo liegt den dein Leiden, ist das so schlimm das man sich innerhalb von 2 Monaten nichtmal melden kann?


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. April 2009 07:36
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''wo ihre leiden liegen.''

  • Dir sollte klar sein, dass du dich mit der Preisgabe deiner Diagnosen selber in den Hintern schießen kannst.

  • Je nach Tätigkiet kann der AG das nämlich prima verwenden, um dir ne krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen (wegen schlechter Prognose). Ihm dazu auch noch die Nahrung zu liefern, bist du nun wirklich nicht verpflichtet.

''ihre aufgabe währe gewesen,uns in regelmäßigen abständen über ihren krankheisverlauf zu informieren.''

  • Das hast du doch gemacht! Mehr als Krankmelden und AU abgeben, brauchst du nicht.

  • Zu dem Termin solltest du - wenn du dazu gesundheitlich in der Lage bist!!! - trotzdem gehen. Aber halte dich bedeckt und lass dich vom Arbeitgeber nicht in die Ecke treiben. Und eines was du auf keinen Fall tun solltest: UNTERSCHREIBE NICHTS!!!* (Wenn dich der AG nämlich bedrängt und dir die Unterschrift auf z.B. einen Aufhebungsvertrag abringt, dann hast du ganz schlechte Karten. Glaub mir, dann kann dich auch kein Anwalt retten).

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. April 2009 07:52

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Gespräch gehen kannst (hinquälen musst du dich da nicht ... und der AG kann dich auch nicht zwingen dazu), dann schreibe eine freundlich formulierte Entschuldigung und sowas wie:

.. Um auf Ihre ''Abmahnung'' einzugehen, teile ich Ihnen Folgendes mit: Meine Verpflichtungen lt. Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 bestehen darin [Ztat] ''eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.''. Dieser Verpflichtung bin ich ordnungsgemäß nachgekommen. Eine Verpflichtung, die Art meiner Leiden mitzuteilen, besteht hingegen nicht. Ich bin aber gerne bereit dies zu tun, wenn sie mir dafür eine rechtlich fundierte Quelle nennen.


nevis
beantwortet von nevis am 2. April 2009 21:32
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es ist völlig normal, dass man sich im krankenstand in regelmäßigen abständen meldet!


mou2000
beantwortet von mou2000 am 2. April 2009 21:31
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finde ich richtig von unternehmerischer Seite schon seid 2 Monaten krank und immer was anderes ist bedenklich.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. April 2009 21:30
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eine Abmahnung wegen Krankheit ist unzulässig!

Ich würd darauf nur schriftlich antworten und in Abstimmung mit dem Arzt. Alles Mündliche kann dir im Mund rumgedreht werden !

Außerdem kannst du nicht zur Arbeit, wenn du krank bist


HMRAllgaeu
beantwortet von HMRAllgaeu am 2. April 2009 21:30
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Wenn Du wirklich krank bist, wird das ein Amtsarzt bestätigen können. Wenn nicht überleg Dir, wie Du mit weniger Geld auskommst.


thedude
beantwortet von thedude am 2. April 2009 21:30
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Es ist deine pflicht,bei so langer Krankheit dich ab und zu in der Firma sehen zu lassen

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 2. April 2009 21:31

was ist sehen lassen?

vielleicht ist absolute Ruhe verschrieben?

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 21:33

Komm mir nicht so,Du kannst ja auch zum Arzt,und sowas kommt beim chef gut an dann weiss Er bescheid.

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 21:32

ich habe mich ja sehen gelassen und meine krankmelldungen abgegeben

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 2. April 2009 21:33

Hat aber nicht so den anschein das du auch mit deinem Chef gesprochen hast!

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 2. April 2009 21:35

Grippe, Magenverstimmung (Diskokater)- und dann einen Ischias vom rumliegen? Da kann man mit dem Chef nicht drüber reden...wenn Du was anderes hast - solltest Du dich sputen..

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 21:38

Warscheinlich hat Er nicht die meiste Lust....!

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 21:52

momentane lage: verschleiss der wirbelsäule und verkrümmung nach rechts und geschwür an der bws, offene schlecht heilende wunde am unterschenckel,verätzte speiseröhre durch magensaft , bluthochdruck nehme über zehn tabletten dagegen am tag ,astma und alergie gegen alle baumpollen und kräutern

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 21:55

dann hast ja nix zu Befürchten sag es deinem Chef!

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 21:58

keine lust???????? ich mache jeden monat min. 80 überstunden ich habe noch vom letzten jahr 22 tage urlaub und rund 600 überstunden

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 21:59

Na ja Ok,jezt weiss Ich Woher der Wind weht.

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 22:06

ich mache meinen job gerne aber wehe mann wird krank dann ist die hölle los

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 22:09

Nimms nicht Persönlich!habs nicht Böse gemeint!

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 22:19

ist ok mir geht es echt schlecht muß nächste woche zum medezinischen dienst aber davon wirds auch nicht besser aber meinem chef geht es nicht um mich sondern nur um sein geld(nettogehalt 890€)

Kommentar von Dcd57558c87a690ae5fcb8930d55950asmallthedude am 2. April 2009 22:38

Na dan kann Ich dein verhalten verstehen,bei dem Lohn ,ist ja menschenunwürdig!


Siam1
beantwortet von Siam1 am 2. April 2009 23:06
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Ich verstehe nicht, warum Du eine Abmahnung bekommst wegen Krankheit. Bei einer Krankheit bedarf es keiner Abmahnung. Du kannst sogar auch ohne Abmahnung bei Krankheit gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. >(Negativprognose) Krankheit ist definitiv kein Abmahnungsgrund, weil Abmahnungen eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzen.

Was anderes ist eine Abmahnung wegen Fehlverhalten des Arbeitnehmers, siehe hier:>> http://blog.zeit.de/arbeitsrecht/?cat=3&paged=2 wenn der Mitarbeiter seiner Verpflichtung nicht nachkommt , seinem Arbeitgeber die Krankheit und ihre voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Und dies unverzüglich. (Das hast Du laut Deinen Angaben aber versichert.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. April 2009 23:09

Betrifft Abmahnung und Möglichkeiten gegen eine Abmahnung vorzugehen:

Die Abmahnung ist nur bei verhaltensbedingten Kündigungen notwendig und zulässig. Das macht auch Sinn, denn die Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu bewegen, sein Verhalten zu ändern. Das ist natürlich nur möglich, wenn der Arbeitnehmer auch Einfluss auf die Pflichtverletzung hat. Eine Abmahnung wegen Krankheit oder anderen personenbezogenen Faktoren wäre daher unsinnig und auch unwirksam. Diese Faktoren kann der Arbeitnehmer nicht beeinflussen, es sei denn er hätte die Krankheit mutwillig herbeigeführt oder verschlimmert.

http://www.felser.de/juracity.de/abmahnung/inhalt.htm

http://www.achim-b.de/gewerk08.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. April 2009 23:10

Zunächst sollte der Arbeitnehmer wissen ob in seiner Firma das so genannte Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Dies ist von Firma zu Firma verschieden, je größer der Betrieb, desto eher trifft das Gesetz zu und hilft dem erkrankten und gekündigtem Mitarbeiter die Stelle zu behalten.

Also einfach mal im Personalbüro nachfragen, ob der Betrieb die Vorraussetzungen zur Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt. Wenn zum Beispiel weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind , kommt dieses Gesetz nicht in Betracht. Auch sollte das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen.

http://webmaster-verzeichnis.de/dir/articles/article-25.html

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. April 2009 23:11

Wer häufig krank ist, riskiert seinen Job

http://www.rp-online.de/public/article/beruf/arbeitswelt/88763/Wer-haeufig-krank-ist-riskiert-seinen-Job.html

...Schließlich kommt ein "Dauerpatient" seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nach. In vier Standardsituationen - bei häufigen Kurzerkrankungen, andauernden Langzeiterkrankungen, bei dauernder krankheitsbedingter Unmöglichkeit der Arbeitsleistung sowie bei krankheitsbedingter Leistungsminderung - lasse die aktuelle Rechtsprechung eine Kündigung wegen Krankheit ausdrücklich zu. http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchKuendigungKrankheitsbedingt.html http://www.timmermann-rechtsanwaelte.de/arbeitsrechtkuendigungkrankheit.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. April 2009 23:12

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus krankheitsbedingten Gründen könne, so das Gericht, dann gerechtfertigt sein, wenn häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers auf eine besondere Krankheitsanfälligkeit schließen lassen. http://www.kanzlei-knabe.de/arbeitsrecht.10.0.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. April 2009 23:12

Zweifelt ein Unternehmen daran, dass sein Mitarbeiter wirklich arbeitsunfähig ist, kann es den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Der prüft dann, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist und deshalb nicht arbeiten kann. Außerdem kann das Unternehmen eine frühzeitigere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Stellt es einen Verstoß gegen die Anzeige- und Nachweispflicht fest, kann der Mitarbeiter abgemahnt und im Wiederholungsfall gekündigt werden

http://blog.zeit.de/arbeitsrecht/?cat=3&paged=2 Anmerkung , auch hier>>>Abmahnung wegen Fehlverhalten, aber nicht wegen Krankheit


konny27
beantwortet von konny27 am 2. April 2009 21:32
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Hast du dich nicht zwischendurch gemeldet in der Firma?

Kommentar von 45714fb18fa80f70e730fe1d0988cbb7smallrobbi32 am 2. April 2009 21:35

ich habe jede woche einen gelben schein abgegeben

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 2. April 2009 21:44

Was wollen die dann?Sprech mit deinem Arzt darüber


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 2. April 2009 21:31
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Du willst dort weiterarbeiten - Maßnahmen: mit dem Arzt ein Schonplatz verabreden , Chef über die Krankheiten informieren....es kann auch zum Amtsarzt gehen...

oder - auf die Kündigung warten...


holsch
beantwortet von holsch am 2. April 2009 21:29
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mündlich mitteilen


kiki68
beantwortet von kiki68 am 2. April 2009 21:29
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Frag Deinen Arzt oder die Krankenkasse ob Dein Arbeitgeber das darf.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. April 2009 07:16

Schau mal auf das Exemplar vom ''gelben Schen'' welches der Arbeitgeber bekommt. Was glaubst du wohl, warum da keine Diagnose drauf steht? Weil die den Arbeitgeber nichts angeht.


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